Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 28. September 2015 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach den §§ 55 und 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und sprach aus, dass die Abschiebung des Revisionswerbers in die Türkei zulässig sei. 1 Mit Bescheid vom 28. September 2015 wies ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zule... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Wirtschaftsunteroffizier beim österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht nach durchgeführter mündlicher Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, mit dem er wegen Nichtbefolgens von Weisungen nach § 44 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsges... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde gemäß § 42 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) festgestellt, dass der Revisionswerber nicht österreichischer Staatsbürger sei (I.). Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für nicht zulässig erklärt (II.). 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde gemäß Paragraph 42, Absatz eins, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) festgestellt, dass der Revisionswerber nicht österreichischer Staatsbürger sei (römisch eins.). Die R... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gülti... mehr lesen...
Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 30. Jänner 2015 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei die Beschlagnahme von sieben Glücksspielgeräten gemäß § 53 Abs 1 Z 1 lit a Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 30. Jänner 2015 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei die Beschlagnahme von sieben Glücksspielgeräten gemäß Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, Glücksspielgesetz (GSpG) angeo... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gülti... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zul... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. Der Revisionswerber, seinen Angaben zufolge ein algerischer Staatsangehöriger, reiste spätestens im Juli 2011 nach Österreich ein und stellte hier einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde letztlich mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 15. Februar 2012 - in Verbindung mit einer Ausweisung nach Algerien - vollinhaltlich abgewiesen. Der Revisionswerber verblieb in Österreich und beantragte - erstmals im Jänner 2013 und wiederhol... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. Der am 12. Juli 2012 nach Österreich gelangte Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Bangladesch, stellte hier einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesasylamt gab diesem Antrag keine Folge und wies den Revisionswerber nach Bangladesch aus. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit Erkenntnis vom 18. Juni 2015, Asyl und subsidiären Schutz betreffend, als unbegründet ab. Im Übrigen verwies es gemäß § 75... mehr lesen...
Die Revision wird zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis (zugestellt am 20. November 2015) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl - BFA gegen die Revisionswerberin, eine bulgarische Staatsangehörige, gemäß § 67 FPG verhängtes fünfjähriges Aufenthaltsverbot mit der Maßgabe, dass dessen Dauer auf ein Jahr herabgesetzt wurde. Unter einem wurde auch die vom BFA ausgesprochene Nichterteilung eines Durchsetzungsaufschubes gemäß § 70 ... mehr lesen...
1 Zur Darstellung des Verfahrensganges wird zunächst in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf das Erkenntnis vom heutigen Tag, Ro 2015/16/0038, verwiesen. 1 Zur Darstellung des Verfahrensganges wird zunächst in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 43, Absatz 2, zweiter Satz VwGG auf das Erkenntnis vom heutigen Tag, Ro 2015/16/0038, verwiesen. 2 Die gegen das angefochtene Erkenntnis von der Abgabenschuldnerin erhobene Revision begründet ihre Zuläss... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gülti... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P GmbH in W in Spruchpunkt 1) einer näher ausgeführten Übertretung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG), in Spruchpunkt 2) dreier näher ausgeführten Übertretungen gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 viertes Tatbild GSpG schuldig erkannt. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gries... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22. April 2013 wurde über den Revisionswerber gemäß § 17 Abs 1 in Verbindung mit § 19 Abs 1 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 2005 (VGSG) wegen Verkürzung der näher bezifferten Vergnügungssteuer für den Zeitraum Oktober 2008 bis März 2010 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 9.380,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zehn Tage; Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses) sowie für den Zeitraum April 2010 bis April 2011 eine G... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; VwGG §25a Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1a; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...