Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 11.10.2018 stellte die Österreichische Ärztekammer fest, dass XXXX nicht über die zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung verfügt, die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes somit erloschen und XXXX aus der Ärzteliste zu streichen sei. Auch wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde au... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.07.2018, Zl. IFA 1190540806 - 180442598, wurde der von XXXX (in Folge: Revisionswerberin) am 09.05.2018 gestellte Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten abgewiesen; unter einem wurde dieser der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung ert... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 20.11.2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die auf § 58 Abs. 10 Asylgesetz 2005 gestützte bescheidmäßige Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK nach § 55 AsylG. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 20.11.2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die auf Paragraph 58, Absatz 10, Asylgesetz 2005 gestützte bescheidmäßige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.01.2019 brachte XXXX (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.09.2018, GZ. W207 1426296-3/5E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber aus: 1. Mit Schriftsatz vom 04.01.2019 brachte römisch 40 (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom 16.11.2018 verfügte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA, im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der beschwerdeführenden Gesellschaft folgende Anordnungen: "I. Gemäß § 70 Abs. 4d Bankwesengesetz (BWG), BGBl. 532/1993 idgF, iVm § 69 Abs. 2 iVm § 39 Abs. 2, Abs. 2b und Abs. 3 Z 3 BWG wird seitens der Finanzmarktaufsichtsbehörde ("FMA") der XXXX aufgetragen, für die D... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.08.2018, Zl. IFA 1190726710 Verfahren: 180447123, wurde der von XXXX (in Folge: Revisionswerberin) am 11.05.2018 gestellte Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten abgewiesen; unter einem wurde dieser der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis vom XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX, als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Die Erkenntnis wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers am 10.09.2018 zugestellt. 1. Mit Erkenntnis vom römisch 40 , wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , als unbegründet abgewiesen.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.10.2018, Zl. W204 1429176-2/14E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.09.2016, Zl. 811273009/1419948/BMI-BFA_STM_AST_01, als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.10.2018, Zl. W204 1429176-2/14E, wurde d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.11.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2018, Zl. W230 2161758-1/20E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Der Rw ist dara... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.08.2018, L515 1238490-2/2E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.04.2018, Zl. 225766603/171326602, gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), BGBl I 33/2013 idgF, § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 4 AsylG, § 57, § 10 Abs. 1 Z 5 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG, BGBl I Nr. 87/2012 idgF s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2018, W266 2104353-1/14E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservices Hietzinger Kai vom 16.12.2014 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung des AMS Hietzinger Kai vom 25.2.2015, GZ: XXXX , betreffend den Widerruf der Zuerkennung und Rückforderung von Notstandshilfe abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 11.09.2018, W271 2136058-1/13E, die Beschwerde gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom XXXX abgewiesen und die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 11.09.2018, W271 2136058-1/13E, die Beschwerde gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.10.2018 brachte die Gemeinde Gries am Brenner und der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner eine ordentliche Revision gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.09.2018, W176 2178183-1/10E, ein. Darin stellten die Revisionswerber den Antrag, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den sie jedoch in keiner Weise begründeten. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 25.09.2018 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) gegen die ihr per Telefax am 20.09.2018 im Vergabeverfahren "Verbandskläranlage Korneuburg, Errichtung 2. Ausbaustufe, Erweiterung auf 85.000 EW, maschinelle Ausrüstung und Schlosserarbeiten" mitgeteilte Ausscheidensentscheidung einerseits und eine allenfalls bereits ergangene bzw. binnen 15 Tagen ab Zustellung der angefochtenen Ausscheidensentscheidu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Post-Control-Kommission (in Folge: "belangte Behörde") hat mit Bescheid vom 19.02.2018, XXXX , die XXXX (in Folge: "Beschwerdeführerin") dazu aufgefordert, hinsichtlich der im Bescheidspruch näher beschriebenen Produktgruppen einige Produkte inklusive deren (Entgelt-)Bestandteile in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inklusive Produkt- und Preisverzeichnisse eindeutig als Universaldienstleist... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: Mit Bescheid des Rektorates der Universität Graz vom 07.08.2017, Zl. 2016/0391, wurde der Antrag des Revisionswerbers auf (neuerliche) Habilitation zurückgewiesen. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.08.2018, W129 2179866-1/2E, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 18.09.2018 brachte der Revisionswerber im Wege seiner rechtsfreundlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.09.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.06.2018, W112 1438736-2/25E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber beantragt, der ordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zwingende öffentliche Interessen stehen ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 30.01.2018, W156 2165297-1/14E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.06.2017, Zahl XXXX , gemäß § 3 AsylG 2005, § 8 Abs. 1 AsylG 2005, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG, §§ 55, 57 AsylG 2005 sowie §§ 46, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.07.2018, W228 2118980-1/3E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 07.10.2015, Zl. VA/RB-GPLA-0014/2015, gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG als unbegründet mit der Maßgabe, dass der Bescheid vorgeschriebene Beitragsnachrechnungsbetrag um den Nachrechnungsbetrag laut Kollektivvertragserhöhung betreffend XXXX, da ist ein ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit in... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 31.08.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 BWG §63 BWG §70 Abs1 Z1 BWG §70 Abs1 Z2 BWG §70 Abs4 Z1 BWG §70 Abs4 Z2 FMABG §22 Abs2 FMABG §22 Abs2a VwGG §30 Abs2 VwGVG §12 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §31 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die vom Beschwerdeführer gegen das das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2018, L521 2135460-1/25E, erhobene ordentliche Revision wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.08.2018, L521 2135460-1/27E, als verspätet zurückgewiesen. 2. Am 21.08.2016 langten sowohl ein Vorlageantrag als auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verbunden m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.07.2018 brachte XXXX ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.04.2018, Zl: I413 2176367-1/8E ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin aus: 1. Mit Schriftsatz vom 27.07.2018 brachte römisch 40 ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.04.2018, Zl: I413 2176367-1/8E ein. ... mehr lesen...