Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber beantragt, seiner Revision die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG mit der Wirkung zuzuerkennen, dass die Schubhaft nicht (mehr) zulässig ist. Das angefoc... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit am 09.01.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2019, W238 2177476-1/12E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Es ist wahrscheinlich, dass der Revisionswerber im Falle seiner Absch... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 13.11.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.6.2017, Zl. 1095086008-151770079/BMI-BFA_KNT_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für den RW mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden, da ihm die Abschiebung nach Afghanistan droht. Er ist dabei der G... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.12.2019 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: "Da die Bezahlung der Pauschalgebühren für die Revisionswerber eine große Belastung darstellt, wird beantragt, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, da der Nachteil der Bezahl... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 03.01.2020 brachte der Revisionswerber eine Revision gegen den oben angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, mit dem gemäß § 22 BFA-VG die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes iSd § 12a Abs 2 AsylG für rechtmäßig erklärt wurde, ein. Gleichzeitig beantragte er die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und brachte dazu Folgendes vor: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei ist ein sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhältiger Fremder, welcher nach rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz und der rechtskräftigen Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ihrer Verpflichtung zum Verlassen des Bundesgebietes über einen mehrjährigen Zeitraum nicht entsprach. Mit im Akt ersichtlichen Bescheid wurde der revisionsführenden Partei aufgetragen, gem. § 57 Abs. 1 FPG bis zur A... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 13.11.2019, W270 2123277-2/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 24.09.2019 erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Gegen diese Entscheidung erhob die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision. 2. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage de... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber erhebt sein gesamtes bisheriges Vorbringen auch zu seinem Vorbringen zur
Begründung: des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Insbesondere wird darauf... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber erhebt sein gesamtes bisheriges Vorbringen auch zu seinem Vorbringen zur
Begründung: des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Insbesondere wird darauf... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber erhebt sein gesamtes bisheriges Vorbringen auch zu seinem Vorbringen zur
Begründung: des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Insbesondere wird darauf... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber erhebt sein gesamtes bisheriges Vorbringen auch zu seinem Vorbringen zur
Begründung: des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Insbesondere wird darauf... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.12.2019 brachte der Revisionswerber eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber Folgendes an: "[...] Der Revisionswerber ist unbescholten und hielt sich bisher mit einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung als Asylwerber in Österreich auf. Das angefochtene Erkenntnis des BVwG ist einem Vollzug zug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 17.12.2019 eingelangt, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen folgendes an: "Wie in der ao Revision, welche zum Inhalt des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung erhoben wird, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei im Wesentlichen aus, dass das angefochtene Erkenntnis nunmehr einem Vollzug zugänglich sei. Der Revisionswerber befürchte daher, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen we... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat bis zur Vorlage der Revision das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 29.05.2019, W273 2160400-1/19E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerde als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 06.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.05.2019, W273 2160400-1/19E, ein. 3. Gemäß § 30 Abs. 2... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren zur Auferlegung von Pauschalgebühren betreffend das Vergabeverfahren der Auftraggeberin XXXX (= AG) "Generalplanerleistungen und Fachplanerleistungen „UKH Klagenfurt NEU"" aufgrund des Antrags der anwaltlich vertretenen Antragstellerinnen (= AST oder ASt) mit der Kurzbezeichnung XXXX , einer Bewerbergemeinschaft bestehend aus XXXX und XXXX nach Erledigung des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 06.08.2018 wurde dem oben genannten Revisionswerber der Status des Asylberechtigten aberkannt und festgestellt, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.), der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.), ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.), eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 2 Z 3 FPG erlassen (Spruchpunk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Verwaltungsgerichtshof ist nach Vorlage der Revision gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zur Entscheidung über den Antrag, der außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zust... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die mit dem hier angefochtenen Erkenntnis bestätigte Rückkehrentscheidung ist durchsetzbar, sodass sich die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als einzig taugliches Mittel darstellt, um die Außerlandesbring... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei ist eine weibliche Staatsangehörige der Republik Georgien. Der revisionswerbenden Partei wurde erstmalig eine Aufenthaltsbewilligung mit dem gesetzlichen Zweck „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit – Au Pair“ auf Grund eines am 27.10.2011 bei der österreichischen Botschaft Baku eingebrachten Antrages, von der zuständigen Behörde, gültig von 05.12.2011 bis 15.10.2012 erteilt. In weiterer Folge wurden von der zustä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.07.2019, Zl. W231 2180348-1/15E, beim Bundesverwaltungsgericht ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 06.12.2019 eingelangt, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Rw. stammt aus dem Iran und wurde 2016 in Österreich getauft. Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht, gilt das Verlassen des I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 06.12.2019 eingelangt, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Rw. stammt aus dem Iran und wurde 2016 in Österreich getauft. Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht, gilt das Verlassen des I... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...