Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 15.8.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.6.2017, Zl. 1095086008-151770079/BMI-BFA_KNT_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Der Rw ist darauf angewiesen, dass dieser Revision die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zl. W270 2177588-1/14E, wies das Bundesverwaltungsgericht eine gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23.10.2017 erhobene Beschwerde als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof. Mit Beschluss vom 29.01.2020, E316/2020, erkannte der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Antragsteller stellte am 11.01.2017 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 21.02.2018, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Der Antragsteller stellte am 21.11.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 24.11.2017, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden können. Der Vollzug wäre für ihn mit eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.02.2020, GZ: W275 2227591-1/26E sowie gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, GZ: W275 2227591-2/4E, ein. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin insbesondere aus: Durch das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.02.2020, GZ: W275 2227591-1/26E sowie gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, GZ: W275 2227591-2/4E, ein. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin insbesondere aus: Durch das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.2020 wurde die Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist dem Vollzug zugänglich. Die dem RW bei einer Abschiebung nach Afghanistan drohenden gravierenden Rechtsnachteile wiegen schwerer, als das öffentliche Interesse a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der Rw stellt den Antrag, seiner Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung nach Afghanistan für zulässig erklärt wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß §30 Abs 2 VwGG hat der VwGH der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Inter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Voraussetzungen der aufschiebenden Wirkung erfüllt Wenn nicht zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.04.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Voraussetzungen der aufschiebenden Wirkung erfüllt Wenn nicht zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Evident ist, dass ein sofortiger Vollzug des potentiell rechtswidrigen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Revisionswerber darstellt, zumal die aktuelle Lage im Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Evident ist, dass ein sofortiger Vollzug des potentiell rechtswidrigen Erkenntnisses einen unverhältnismäßigen Nachteil für den Revisionswerber darstellt, zumal die aktuelle Lage im Zusammenhan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den im
Spruch: angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Vorbemerkungen: Gemäß § 30 (2) VwGG ist die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Revisionswerber stellte am 19.03.2016 den ersten Antrag auf internationalen Schutz mit der
Begründung: , dass er Christ sei. Mit Bescheid vom 24.10.2018, Zl. 1108925303-160407682 wies das Bundesamt den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der VwGH einer Revision auf Antrag des/der RW die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzüg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das Erkenntnis des BVwG sind die RW unmittelbar von der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch das BFA bedroht. Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das Erkenntnis des BVwG sind die RW unmittelbar von der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch das BFA bedroht. Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch das Erkenntnis des BVwG sind die RW unmittelbar von der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch das BFA bedroht. Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.03.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "1. Dem Rw droht ein unverhältnismäßiger und unwiederbringlicher Schaden und Nachteil, sollte dieser Beschwerde nicht die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden: In diesem Fall dürfte es zu eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.09.2019, G313 2170890-1/43E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.08.2017, Zl. 138072705-14783676, als unbegründet abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Dem rechtsfreundlichen Vertreter wurde dieses Erkenntnis rechtswirksam mit 12.09.2019 zugestellt. Mit Beschluss des VwGH vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 17.01.2018, Zl. 1099527307/152021125/BMI-BFA_STM_AST wurde der Antrag auf internationalen Schutz des XXXX hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, diesem ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen diesen eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestell... mehr lesen...