Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 15.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.03.2019, Zl. G313 2218379-1/8E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden. Ich würde au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 13.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Ergibt eine im Provisorialverfahren vorzunehmende vorläufige Beurteilung der Erfolgschancen der erhobenen Revision die Rechtswidrigkeit des Fortsetzungsausspruches, so sind die Voraussetz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führt die revisionswerbende Partei in Ihrer Beschwerde begründend Folgendes aus: „Zwingende öffentliche Interessen stehen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Eine sofortige Umsetzung der Entscheidung des Bundesver... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem voraus, dass der angefochtene Bescheid einem "Vollzug" (gegenüb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.08.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Ab Vorlage der Revision an den VwGH ist dem Antrag des Revisionswerbers auf aufschiebende Wirkung stattzugeben, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abw... mehr lesen...
Begründung: an. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revision hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Begründend wird hierzu ausgeführt, dass der RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht ist. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden zeigt... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Mit angefochtenen Erkenntnis vom 31.05.2021, Zl. W282 2175930-3/4E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.04.2021, Zl. 1052324800 – 210314692, mit dem de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis vom 06.07.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragsteller gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 15.01.2019, 17.01.2019 und 18.01.2019, mit denen dieses die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status von subsidiär Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.01.2020, W279 2192435-1/10E, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 12.03.2018, 1094028707/151734072, als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. 2. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Antragsteller mit Schreiben vom 24.02.2020 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. 3. Mit Beschl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.07.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger Afghanistans und Angehöriger der Volksgruppe der Hazara. Er stammt aus der Provinz Ghazni. Der Revisionswerber wird in seinem Heimatstaat Afghani... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 04.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.06.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berü... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 04.07.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.06.2017 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.) und dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen den Revisionswerber wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia zulässig sei (Spruchpunkte IV. und V.). Die Frist f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge mitbeteiligte Partei bzw. Auftraggeberin) schrieb im Juli 2017 die gegenständliche Leistung „ XXXX “ in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine achtjährige Laufzeit im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip in zwei Losen aus. Teilnahmeanträge waren bis 25.08.2017 abzugeben. Die erste Aufforderung zur Legung e... mehr lesen...