Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Revisionswerber (RW) stellte nach illegaler Einreise am 12.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 22.04.2020 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, zugleich wurde ihm kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, gegen ihn eine Rückkehrentscheidun... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.10.2020, W266 2165563-1/36E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg, vom 23.6.2017, Zl. XXXX , mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revision ist aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für de... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 13.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.07.2020, W170 2232428-1/2E, ein. Der vorliegenden Revision ist die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen (vgl. VwGH 15.10.2014, Ra 2014/01/0089), da im Hinblick auf die im angefochtenen Erkenntnis erlassene Rückkehrentscheidung gegen den Revisionswerber samt der Feststellung, dass die Abschiebu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.11.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägu... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Antragstellerin stellte am 27.12.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 25.04.2018, Zahl XXXX , sowohl hinsichtlich des Status der Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte keinen Aufenthaltstitel a... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Gegenständlich ist kein zwingendes öffentliches Interesse erkennbar, das der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision entgegenstünde. Nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen mit d... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2020, Ra 2020/20/0264-7, wurde die Verfahrenshilfe für die Abfassung und Einbringung einer außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2020, W262 2166670-1/15E betreffend Angelegenheiten nach dem AsylG 2005 und dem FPG, bewilligt, soweit mit dem anzufechtenden Erkenntnis die Beschwerde gegen die Spruchpunkte III. und IV. des Bescheides des Bundesamts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 15.01.2020 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe vom 07.01.2020 gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 7, 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer seit 26.07.2019 (Einstellung der Leistung mit Bescheid vom 14.08.2019) keine nachhaltige Beschäftigung aufgenommen habe, weshalb Arbeitswilligkeit nach wie vor nicht bestehe. Die da... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei am 28.10.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen das oben angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2020 ein. Mit diesem Erkenntnis bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Bundeamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.05.2019, mit dem ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK nach § 55 AsylG gestützt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 28.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Dadurch, dass es im erstinstanzlichen
Spruch: heißt, „die freiwillige Ausreise hat binnen 14 Tagen stattzufinden“ und dieser
Spruch: durch das Erkenntnis des BVwG keine Änderung erfahren ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 22.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Durch den Vollzug der gegenständlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der RW mit der unmittelbaren Verbringung in das afghanische Bundesgebiet konfrontiert und wäre dies ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag der Revisionswerberin auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung der Revisionswerberin nach XXXX für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.08.2020 wurde die Beschwerde al... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit der durch die Revision angefochtenen, teilweise in Form von Beschlüssen und einem Erkenntnis ergangenen Entscheidung wurde der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe einer Antragstellerin sowie eine Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen (Spruchpunkte A) I.1. und A) I.2.), im Übrigen den Beschwerden der Antragsteller teilweise Folge gegeben und der Bescheid, mit dem der mitbeteiligten Partei die Genehmigung und Errichtung und Betrieb zweier Vorhaben nach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: „Das Bundesverwaltungsgericht, gegebenenfalls der Verwaltungsgerichthof, möge gemäß § 30 Abs. 2 VwGG der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Durch den Vollzug des angefochtenen Er... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 23.08.2019 wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl erhobene Beschwerde vollinhaltlich als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2. Mit Beschluss vom 09.06.2020, E 3674/2019-12, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts erhobenen Beschwerde ab. Über nachträglichen An... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat das Verwaltungsgericht bis zur Vorlage der Revision – ab der Vorlage der Revision dem Verwaltungsgerichtshof – auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 02.10.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: XXXX “ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: „Bis zur Vorlage der Revision hat das Verwaltungsgericht, ab Vorlage der Revis... mehr lesen...
Begründung: 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.05.2020, W262 2224854-1/4E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX vom 24.06.2019, nach Beschwerdevorentscheidung vom 09.10.2019, GZ 2019-0566-3-000978, betreffend Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 11.08.2019, gemäß §§ 10 iVm 38 AlVG als unbegründet abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 14.09.2020 (eingelangt beim Bundesverwaltungs... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 27.5.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 12.8.2016, Zl. 1071750205-150589066 sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erteilte ke... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.09.2020 brachte die revisionswerbende Partei außerordentliche Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei aus, das angefochtene Erkenntnis sei einem jederzeitigen Vollzug zugänglich und es drohe der revisionswerbenden Partei im Fall einer Verbringung in den Herkunftsstaat aufgrund der in der Her... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.09.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Eine Abschiebung nach Mazar-e Sharif würde den RW aus seinem aufgebauten Berufsleben als Bekleidungsfertiger ausreißen und einen schweren Einbruch in seinem Leben bedeuten. Er müsste si... mehr lesen...
Begründung: : 1. Feststellungen: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.07.2020, W266 2232931-1/3E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX XXXX vom 27.08.2019, GZ XXXX , betreffend Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für die Zeit von 03.07.2019 bis 13.08.2019, als unbegründet abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 10.09.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das oa. Erkenntnis des Bundesverwaltun... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit am 07.09.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.07.2019, W238 2177887-1/15E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Beschwerdeführer, dass gegen ihn in naher Zukunft aufent... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1.1. Die revisionswerbende Partei ist ein männlicher Staatsangehöriger der Republik Georgien und brachte erstmals nach rechtswidriger Einreise am 24.4.2007 einen beim Bundesasylamt einen Antrag auf internationalen Schutz ein. Zur
Begründung: brachte sie damals vor, sie hätte sich € 2.000,-- für die Reise nach Österreich ausgeborgt. Nunmehr möchte sie einer Arbeit nachgehen, um ihre Schulden abzahlen zu können. Sie hätte sich 2002 -2006 in der Russis... mehr lesen...
Begründung: , wenn durch sie Interessen anderer Parteien berührt werden. Wenn sich die Voraussetzungen, die für die Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Revision maßgebend waren, wesentlich geändert haben, ist von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei neu zu entscheiden." Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zu überprüfen, sondern es ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.09.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Die Voraussetzungen hierfür liegen vor: a) Der Bescheid des Bundesamtes ist bereits einem Vollzug zugänglich. b) Zwingende öffentliche Interesse stehen einer Bewilligung der a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.09.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „I. Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Der Rw ist ganz und gar darauf angewiesen, dass dieser Beschwe... mehr lesen...