Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Die Revisionswerberin begehrt überdies die Zuerkennung aufschiebender Wirkung, da es für sie ein unverhältnismäßiger Nachteil wäre, wenn die angefochtene Entscheidung rechtskräftig würde (insbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes an: "Begründend wird hierzu ausgeführt, dass die RW aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht sind. Die derzeitige Abschiebepraxis von ehemaligen Asylsuchenden ze... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des RW die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zahlen XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht ua die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerden hinsichtlich der jeweils angefochtenen Spruchpunkte I. bis inklusive VI. mit der Maßgabe als unbegründet ab, dass Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide nun jeweils zu lauten hat: "Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom XXXX , Zahlen XXXX wies das Bundesverwaltungsgericht ua die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerden hinsichtlich der jeweils angefochtenen Spruchpunkte I. bis inklusive VI. mit der Maßgabe als unbegründet ab, dass Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide nun jeweils zu lauten hat: "Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom XXXX wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber wurde wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, bedingt auf 3 Jahre Probezeit, verurteilt; zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet (welcher er nachgeht). Der Revisionswerber hat in verabredeter Verbindung gemeinsam mit zwei weiteren jungen Männern am XXXX einer vierten Person, einem großen älteren Mann und polizeilich bekannten, zum Tatzeitpunkt alkoholisierten, Obdachlosen, mit mehrer... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber wurde wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, bedingt auf 3 Jahre Probezeit, verurteilt; zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet (welcher er nachgeht). Der Revisionswerber hat in verabredeter Verbindung gemeinsam mit zwei weiteren jungen Männern am XXXX einer vierten Person, einem großen älteren Mann und polizeilich bekannten, zum Tatzeitpunkt alkoholisierten, Obdachlosen, mit mehrer... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes Wien ist einen Vollzug zugänglich, da dem Revisionsführer die Rückerstattung einer Bereitstellungsprämie in der Höhe von ? 2.035,48 au... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2018, Zl. 1046067801/170196212 wurde XXXX der ihm nach einem Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.05.2015, Zl. 1046067801/140200242, zuerkannte Status des Asylberechtigten aberkannt und festgestellt, dass diesem die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt. Weiters wurde XXXX der Statu... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 27.11.2019, W273 2163717-1/24Z, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerde als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2. Mit Beschluss vom 21.01.2020, E 61/2020-5, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts erhobenen Beschwerde ab und trat die Beschwerde dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses wäre für mich mit der Gefahr der Abschiebung nach Afghanistan und einer Gefährdung meines Lebens und meiner Gesundheit verbunden. Dies stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 03.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 31.01.2020, brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich. Gegen die RW können sofort aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen we... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Gem. § 30 Abs. 2 VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde auf Antrag aufschiebende Wirkung zuerkennen, wenn dieser nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Ausü... mehr lesen...
1. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2019 brachten die Revisionswerber eine Revision gegen das im Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung brachten die Revisionswerber Folgendes vor: "Der mj Sohn der Revisionswerber verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse um als ordentlicher Schüler an einer Privatschule teilnehmen zu können. Entgegen den gesetzlichen Vorgaben wurden die Deutschkenntnisse... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 28.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei unter anderen an: "Bei Vollzug des Erkenntnisses würde für den Revisionswerber ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten, da er nur eine bis 25.10.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2019, Zlen. XXXX, wurde der Revision die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 16.01.2020 eingelangt, wurde der gegenständliche dritte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der revisionswerbenden Partei zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Im neuerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2019, Zlen. XXXX, wurde der Revision die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.01.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 16.01.2020 eingelangt, wurde der gegenständliche dritte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der revisionswerbenden Partei zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Im neuerl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Mit dem sofortigen Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses droht mir die Abschiebung nach Afghanistan und stellt dies für mich einen unverhältnismäßigen Nachteil dar. Der Zuerkennung de... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat mit Bescheid vom 19.05.2017, Zl. 1099516804-152005265, den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) abgewiesen, ihm den Status eines subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 22.05.2018 (Spruchpunkt III.) erteilt. Mit Erkenntn... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat mit Bescheid vom 13.09.2018 das zur Zahl 1053265410-151632032 geführte Verfahren auf Gewährung internationalen Schutzes gemäß § 69 Abs. 4 iVm Abs. 3 iVm Abs. 1 Z 1 AVG wiederaufgenommen. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.11.2019, W254 2207909-1/4E, wurde die Beschwerde der revisionswerbenden Partei gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen und die Revision für nicht zulässig erkl... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber beantragt, seiner Revision die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG mit der Wirkung zuzuerkennen, dass die Schubhaft nicht (mehr) zulässig ist. Das angefoc... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit am 09.01.2020 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.10.2019, W238 2177476-1/12E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Es ist wahrscheinlich, dass der Revisionswerber im Falle seiner Absch... mehr lesen...