Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 26.09.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den Spruchpunkt A) II.) des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.06.2019, Zl. W201 2192390-2/8E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich und befürchtet der Revisionswerber, dass gegen ihn in naher Zukunft aufenthaltsbeende... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 03.09.2019 unter einem (I.) einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.07.2019, L516 2119586-1/20E, (II.) eine außerordentliche Revision und (III.) einen Antrag, der gegen jenes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes gleichzeitig erhobenen außerorden... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.08.2019, L512 1434790-7/5E, wurde festgestellt, dass die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes gemäß § 12a Abs. 2 AsylG iVm. § 22 Abs. 10 AsylG 2005 sowie § 22 BFA-VG rechtmäßig ist und die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt.Gegen diesen Beschluss brachte die revisionswerbende Partei durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter eine Revision ein, die mit einem Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.05.2019, I411 2218518-1/2E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 05.04.2019, Zl. XXXX als unbegründet abgewiesen. Zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Dem rechtsfreundlichen Vertreter wurde dieses Erkenntnis rechtswirksam mit 16.05.2019 zugestellt. Mit Beschluss des Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.08.2019 brachte XXXX (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.02.2019, GZ. W195 2212550-1/4E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber aus: "Da der Revisionswerber über einen Zeitraum von 21 Jahren praktizierender bzw. auch nach dem festgestellten und unstrittigen Sachverhalt zumindest seit 11 Jahren Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Der folgende Sachverhalt steht fest: Mit Schriftsatz vom 06.08.2019 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.04.2019, GZ W258 2201288-1/10E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten sie an: "Der Bescheid der belangten Behörde, welcher Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht war, ist einem Vollzug ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.08.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.05.2019, W202 1432430-3/2E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses ist für mich mit der Gefahr der Abschiebung nach Indien verbunden. Diese Gefahr hat sich mittlerweile dadurch konkret... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber Auflagen teilweise i.S. des Beschwerdevorbringens ergänzt bzw. geändert und die Beschwerden im Übrigen abgewiesen. Die Revision wurde für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 22.07.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am selben Tag, brachten die Revisionswerber ordent... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.07.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.02.2019, Zl. W148 2135567-1/11E, ein. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl als unbegründet abgewiesen, in dem unter anderem die Abweisung des von der revisionswerbenden Partei gestellten Antrags auf internationalen Schutz und e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.11.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.04.2019, Zl. W148 2155457-2/3E, ein. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bestätigt, mit dem ein Asylfolgeantrag der revisionswerbenden Partei gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigung... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 02.07.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.06.2019, W104 2211511-1/82Z, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerber die aufschiebende Wirkung mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.02.2019, Zl. I406 2115559-2/5E, wurde über den mündlich verkündeten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.02.2019, Zl. IFA XXXX beschlossen, dass die Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes gemäß § 12a Abs. 2 Asylgesetz 2005 rechtmäßig ist, zudem wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Dem Vertreter, MigrantInnenverein St. Marx, wurde dieser... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 24.06.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.04.2019, W199 2143025-1/26E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte sie Folgendes aus: "Der Verwaltungsgerichtshof hat der Revision auf Antrag des Revisionswerbers aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn nicht zwingende öffentliche Interes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.03.2019, L502 2188349-2/7E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendete Maßnahmen gegen den unbescholtenen RW vollzogen werden können. Der V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.04.2019, Zl. W104 2211511-1/53E, wurde den Beschwerden gegen einen Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung gem. § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 stattgegeben und festgestellt, dass für das Vorhaben " XXXX " im 3. Wiener Gemeindebezirk eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren nach dem UVP-G 2000 durchzuführen ist. Die Revision wurde für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurde die Revision für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag, brach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurden die Revisionen für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am se... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurden die Revisionen für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am se... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurde die Revision für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 12.02.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am selbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.05.2019 legte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) dem Bundesverwaltungsgericht einen gemäß § 22 Abs. 2 FMABG gestellten Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vor, der in einer Beschwerde gegen ihren Bescheid vom 03.04.2019, XXXX , gestellt wurde. Die belangte Behörde nahm zu dem Antrag ausführlich Stellung und gab bekannt, dass sie sich in der Hauptsache die Erlassung einer Beschwerdevo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 19. April 2019 brachte das Rektorat der WU Wien eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. März 2019, Zl. W227 2139686-1/6E, ein. Dazu führte der Revisionswerber Folgendes aus: "Die Wirtschaftsuniversität Wien hat aufgrund des Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts die mitbeteiligte Partei wieder zuzulassen und ihr Studium zu öffnen. Das Erkenntnis bedarf sohin einer Umsetzungshandlung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Revisionswerber (RW) stellte am 04.01.2017 den Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 10.04.2018 Zl. 1139533400-170015765, wies das BFA den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des St... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.04.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.12.2018, Zl. W230 1434087-2/20E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die mit dem hier angefochtenen Erkenntnis bestätigte Rückkehrentscheidung ist durchsetzbar, sodass sich die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als einzig taugliches... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 25.03.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.02.2019, L524 2143903-1/21E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der Rw stellt den Antrag seiner Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung in den Irak für zuläss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.03.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.02.2019, L524 2143904-1/20E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die Rw stellt den Antrag ihrer Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung in den Irak für zulässi... mehr lesen...