Mit Beschluß vom 21. September 1993, 93/14/0114-6, zugestellt am 4. Oktober 1993, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 21. Mai 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden, weswegen die erst am 7. Juli 1993 zur Post gegebene Beschwerd... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) mit Bescheid vom 28. Juli 1988 den Zusammenlegungsplan erlassen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. April 1991 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 23 des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1978, in der Fassung LGBl. Nr. 18/1984 (FLG), als unbegründet ab. In der gegen ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 21. September 1993, 93/14/0114-6, zugestellt am 4. Oktober 1993, wies der Gerichtshof die Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge: Bescheid) gemäß § 34 Abs 1 und 3 VwGG mit der
Begründung: zurück, wie sich sowohl aus der Gegenschrift der belangten Behörde als auch aus den Verwaltungsakten ergebe, sei der Bescheid am 21. Mai 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden, weswegen die erst am 7. Juli 1993 zur Post gegebene Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0186 93/14/0185
Rechtssatz: Aus § 28 Abs 1 Z 7 VwGG folgt, daß sich ein Beschwerdeführer schon anläßlich der Erhebung der Beschwerde über alle für die Frage der Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde maßgeblichen Tatsachen ausreichend informieren und diese in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0218/68 B 27. März 1968 VwSlg 7326 A/1968 RS 2 Stammrechtssatz Für die Behauptung, dass bei der Anwendung der den Fall kennzeichnenden
Norm: Rechte einer beschwerdeführenden Partei verletzt worden seien, bedarf es eines zusätzlichen Momentes: dass nämlich diese
Norm: ein solches Recht auch statuiert. Denn die Z... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §8 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §7 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bringt die Zusammenlegungsgemeinschaft weder vor, daß durch den angefochtenen Bescheid (hier Abweisung der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan) Rechte an in ihre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0186 93/14/0185
Rechtssatz: Aus § 28 Abs 1 Z 7 VwGG folgt, daß sich ein Beschwerdeführer schon anläßlich der Erhebung der Beschwerde über alle für die Frage der Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde maßgeblichen Tatsachen ausreichend informieren und diese in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0218/68 B 27. März 1968 VwSlg 7326 A/1968 RS 2 Stammrechtssatz Für die Behauptung, dass bei der Anwendung der den Fall kennzeichnenden
Norm: Rechte einer beschwerdeführenden Partei verletzt worden seien, bedarf es eines zusätzlichen Momentes: dass nämlich diese
Norm: ein solches Recht auch statuiert. Denn die Z... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §8 Abs2;FlVfLG Tir 1978 §23;FlVfLG Tir 1978 §7 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bringt die Zusammenlegungsgemeinschaft weder vor, daß durch den angefochtenen Bescheid (hier Abweisung der Berufung gegen den Zusammenlegungsplan) Rechte an in ihre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist gemeinsam mit einer konzessionierten Hausverwalterin Eigentümerin eines Miethauses in Wien. Der von der Hausverwalterin für die Vermietergemeinschaft erstatteten Erklärung der Einkünfte für das Jahr 1991 war eine von der Hausverwalterin gezeichnete Überschußerklärung angeschlossen, welche den Vermerk trug, daß für "den Anteil (Beschwerdeführerin) die Rückstellung gemäß § 28/3" beantragt werde. Dieser Anteil wurde mit S 293.107,11 beziffert. Mit Schreiben... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist gemeinsam mit einer konzessionierten Hausverwalterin Eigentümerin eines Miethauses in Wien. Der von der Hausverwalterin für die Vermietergemeinschaft erstatteten Erklärung der Einkünfte für das Jahr 1991 war eine von der Hausverwalterin gezeichnete Überschußerklärung angeschlossen, welche den Vermerk trug, daß für "den Anteil (Beschwerdeführerin) die Rückstellung gemäß § 28/3" beantragt werde. Dieser Anteil wurde mit S 293.107,11 beziffert. Mit Schreiben... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Ein Beschwerdeantrag ist im Zweifel so auszulegen, daß der Beschwerdeführer nicht um seinen Rechtsschutz gebracht wird (Hinweis VfGH E 17.12.1976, B 77/76, VfSlg 7965/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993130162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Ein Beschwerdeantrag ist im Zweifel so auszulegen, daß der Beschwerdeführer nicht um seinen Rechtsschutz gebracht wird (Hinweis VfGH E 17.12.1976, B 77/76, VfSlg 7965/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993130162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Februar 1993, MA 4/5-PA- 104923/2/2, wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, eine Parkometerabgabe dadurch fahrlässig verkürzt zu haben (§ 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 in der geltenden Fassung), daß sie am 27. November 1991 um 9.23 Uhr in Wien II, Karmeliterplatz 5... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 16. Februar 1993, MA 4/5-PA- 104923/2/2, wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, eine Parkometerabgabe dadurch fahrlässig verkürzt zu haben (§ 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs 1 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 in der geltenden Fassung), daß sie am 27. November 1991 um 9.23 Uhr in Wien II, Karmeliterplatz 5... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;KurzparkzonenabgabeV Wr 1986;ParkometerG Wr 1974 §1;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §25;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Bf, daß die Parkometerabgabe für einen bestimmten Zeitraum, nämlich fü... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;KurzparkzonenabgabeV Wr 1986;ParkometerG Wr 1974 §1;ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §25;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Bf, daß die Parkometerabgabe für einen bestimmten Zeitraum, nämlich fü... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 auf die Dauer von sechs Jahren zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Jänner 1991 wurde er gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 52/1990 (WVS-DRG), als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstordnung 1966 - DO 1966, LGBl. Nr. 32/1967, unt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 auf die Dauer von sechs Jahren zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1991 wurde er gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 52/1990 (WVS-DRG), als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstordnung 1966 - DO 1966, LGBl. Nr. 32/1967, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 auf die Dauer von sechs Jahren zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Jänner 1991 wurde er gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 52/1990 (WVS-DRG), als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstordnung 1966 - DO 1966, LGBl. Nr. 32/1967, unt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 auf die Dauer von sechs Jahren zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1991 wurde er gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 52/1990 (WVS-DRG), als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstordnung 1966 - DO 1966, LGBl. Nr. 32/1967, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Beschwerde "gegen den Bescheid" der belangten Behörde eingebracht und ist der Antrag auf dessen Aufhebung gerichtet, kann der Beschwerde nicht die Bedeutung zukommen, daß der
Spruch: des angefochtenen Bescheides zum Teil unangefochten bleiben sollte. Der Ausspruch über die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung des Bf, die mit dem hier angefochtenen Bescheid erfolgte, ist als solche auch nicht teilbar und kann als notwendige Einheit nicht hinsichtlich eines... mehr lesen...