RS Vwgh 1993/11/16 93/14/0184

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0186 93/14/0185

Rechtssatz

Aus § 28 Abs 1 Z 7 VwGG folgt, daß sich ein Beschwerdeführer schon anläßlich der Erhebung der Beschwerde über alle für die Frage der Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde maßgeblichen Tatsachen ausreichend informieren und diese in der Beschwerde vortragen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140184.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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