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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/14/0186 93/14/0185Rechtssatz
Aus § 28 Abs 1 Z 7 VwGG folgt, daß sich ein Beschwerdeführer schon anläßlich der Erhebung der Beschwerde über alle für die Frage der Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde maßgeblichen Tatsachen ausreichend informieren und diese in der Beschwerde vortragen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140184.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2010