RS Vwgh 1993/10/6 93/17/0168

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Veröffentlicht am 06.10.1993
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1;
KurzparkzonenabgabeV Wr 1986;
ParkometerG Wr 1974 §1;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
StGG Art2;
StVO 1960 §25;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Bf, daß die Parkometerabgabe für einen bestimmten Zeitraum, nämlich für ein halbes Jahr oder ein Jahr, im vorhinein entrichtet werden könne, betrifft die Abwicklung der Abgabenentrichtung in anderen Verfahren; damit kann eine Rechtswidrigkeit des - hier allein zu prüfenden - angefochtenen Bescheides betreffend die Bestrafung des Bf wegen Nichtentrichtung der Parkometerabgabe nicht dargetan werden. Bedenken gegen eine solche Regelung wegen Widerspruchs zum Sachlichkeitsgebot (- Motiv des Verordnungsgebers sei nach Ansicht des Bf nicht Parkraumbewirtschaftung, sondern Erzielung von Einkünften -) hegt der VwGH auf Grund der Allgemeinheit dieser Behauptung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170168.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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