Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0603/54 B 24. April 1954 RS 1Stammrechtssatz
Zur bestimmten Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, genügt es nicht, einige Bestimmungen des betreffenden Gesetzes (hier des interalliierten Kontrollabkommens für Österreich) ziffernmäßig ohne irgendwelche dazugehörige Rechtsausführungen aufzuzählen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160157.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011