Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
97/18/0427 - 97/18/0431
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
I. 1. Mit den Bescheiden der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 13. Juni 1997 bzw. vom 12. Juni 1997 wurden die Berufungen der Beschwerdeführerinnen gegen die jeweiligen Bescheide der Bundespolizeidirektion Linz vom 13. Februar 1992, mit denen gegen sie jeweils ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von drei Jahren erlassen worden war, als verspätet zurückgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide richten sich die vorliegenden, Rechtswidrigkeit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
97/18/0427 - 97/18/0431
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles sind Bescheide über die Abgabenarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1984 bis 1989. Der Beschwerdeführer hatte sich in diesen Jahren als Rechtswissenschafter betätigt und neben der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bis zum Jahre 1988 als Dienstnehmer eines Steuerberaters auch eine selbständige Tätigkeit in der Form einer Art gutachterlicher Tätigkeit auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft ausgeübt, wofür er Honora... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles sind Bescheide über die Abgabenarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1984 bis 1989. Der Beschwerdeführer hatte sich in diesen Jahren als Rechtswissenschafter betätigt und neben der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bis zum Jahre 1988 als Dienstnehmer eines Steuerberaters auch eine selbständige Tätigkeit in der Form einer Art gutachterlicher Tätigkeit auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft ausgeübt, wofür er Honora... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles sind Bescheide über die Abgabenarten Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1984 bis 1989. Der Beschwerdeführer hatte sich in diesen Jahren als Rechtswissenschafter betätigt und neben der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bis zum Jahre 1988 als Dienstnehmer eines Steuerberaters auch eine selbständige Tätigkeit in der Form einer Art gutachterlicher Tätigkeit auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft ausgeübt, wofür er Honora... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0117
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994130116.X01 Im RI... mehr lesen...
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Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0117
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994130116.X01 Im RI... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/13/0117
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Beweiswürdigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994130116.X01 Im RI... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 24. April 1997, Zl. 97/16/0149-2, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen aufgefordert, u.a. das Recht, in dem sie sich verletzt erachtet, bestimmt zu bezeichnen (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Dazu wurde der Beschwerdeführerin ausdrücklich aufgetragen, den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb der zur Mängelbehebung gesetzten Frist brachte die Beschwerdeführerin zwar ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997160149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997160149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 24. April 1997, Zl. 97/16/0149-2, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen aufgefordert, u.a. das Recht, in dem sie sich verletzt erachtet, bestimmt zu bezeichnen (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Dazu wurde der Beschwerdeführerin ausdrücklich aufgetragen, den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb der zur Mängelbehebung gesetzten Frist brachte die Beschwerdeführerin zwar ... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 24. April 1997, Zl. 97/16/0149-2, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen aufgefordert, u.a. das Recht, in dem sie sich verletzt erachtet, bestimmt zu bezeichnen (Beschwerdepunkte, § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG). Dazu wurde der Beschwerdeführerin ausdrücklich aufgetragen, den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Innerhalb der zur Mängelbehebung gesetzten Frist brachte die Beschwerdeführerin zwar ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997160149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997160149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, Provisionsvertreter und Futtermittelhändler, ermittelte seinen Gewinn aus der Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen, im übrigen nach § 4 Abs 3 EStG 1972. Laut Bescheiden des Finanzamtes vom 24. Mai 1985 und vom 6. Juni 1986 erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1984 einen Umsatz von 3,915.592,25 S und im Jahr 1985 einen solchen von 4,196.924,56 S. Diese Bescheide enthielten keinen Hinweis gemäß § 125 Abs 6 BAO. In einem, auf Grund einer im Jahr 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, Provisionsvertreter und Futtermittelhändler, ermittelte seinen Gewinn aus der Landwirtschaft nach Durchschnittssätzen, im übrigen nach § 4 Abs 3 EStG 1972. Laut Bescheiden des Finanzamtes vom 24. Mai 1985 und vom 6. Juni 1986 erzielte der Beschwerdeführer im Jahr 1984 einen Umsatz von 3,915.592,25 S und im Jahr 1985 einen solchen von 4,196.924,56 S. Diese Bescheide enthielten keinen Hinweis gemäß § 125 Abs 6 BAO. In einem, auf Grund einer im Jahr 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1974/51 E 9. Juli 1953 VwSlg 3070 A/1953 RS 3 Stammrechtssatz Wenn der Bf weitere Beschwerdepunkte erst nach Ablauf der im § 26 VwGG festgesetzten Beschwerdefrist geltend macht, dann ist der durch das nachträgliche Vorbringen getroffene Teil des angefochtenen Bescheides einer me... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1974/51 E 9. Juli 1953 VwSlg 3070 A/1953 RS 3 Stammrechtssatz Wenn der Bf weitere Beschwerdepunkte erst nach Ablauf der im § 26 VwGG festgesetzten Beschwerdefrist geltend macht, dann ist der durch das nachträgliche Vorbringen getroffene Teil des angefochtenen Bescheides einer me... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es bis zum 27. Juni 1991 unterlassen, die Getränkesteuer für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1990 für den Betrieb in W im Betrag von S 297.224,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch in der Zeit vom 12. Februar 1991 bis 27. Juni 1991 1) die Getränkesteuer für das Jahr 1989 mit dem Betrag von S 203.400,-- und 2) die Getränkesteuer fü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es bis zum 27. Juni 1991 unterlassen, die Getränkesteuer für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1990 für den Betrieb in W im Betrag von S 297.224,-- einzubekennen und zu entrichten. Sie haben dadurch in der Zeit vom 12. Februar 1991 bis 27. Juni 1991 1) die Getränkesteuer für das Jahr 1989 mit dem Betrag von S 203.400,-- und 2) die Getränkesteuer fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 4 Stammrechtssatz In einem Beschwerdeverfahren, das ein Straferkenntnis zum Gegenstand hat, stellt mangels ausdrücklicher Erklärung in der Beschwerde den Beschwerdepunkt grundsätzlich die Berufung auf das Recht dar, nicht bestraft oder nicht mit der aus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 4 Stammrechtssatz In einem Beschwerdeverfahren, das ein Straferkenntnis zum Gegenstand hat, stellt mangels ausdrücklicher Erklärung in der Beschwerde den Beschwerdepunkt grundsätzlich die Berufung auf das Recht dar, nicht bestraft oder nicht mit der aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, stellte am 22. Oktober 1990 an die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten einen Asylantrag, welcher zuständigkeitshalber an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich weitergeleitet wurde. Anläßlich seiner niederschriftlichen Einvernahme vom 4. Jänner 1991 gab er an, legal am 11. Oktober 1990 aus der Türkei nach Österreich eingereist zu sein. Er habe die Grundschule in Frankfurt besucht, sei im Jahr 1984 aber von Deutschl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, stellte am 22. Oktober 1990 an die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten einen Asylantrag, welcher zuständigkeitshalber an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich weitergeleitet wurde. Anläßlich seiner niederschriftlichen Einvernahme vom 4. Jänner 1991 gab er an, legal am 11. Oktober 1990 aus der Türkei nach Österreich eingereist zu sein. Er habe die Grundschule in Frankfurt besucht, sei im Jahr 1984 aber von Deutschl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AVG §60;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995200482.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AVG §60;VwGG §28 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995200482.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 31. Oktober 1996 wurde die vom Beschwerdeführer gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 31. Mai 1996 erhobene Berufung wegen Fehlens eines begründeten Berufungsantrages als unzulässig zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, daß in erster Instanz ein ordentliches Verfahren eingeleitet und durchgeführt worden sei, welches mit Erlassung des bekämpften Straferken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt es auch, wenn der Bf im ergänzenden Schriftsatz zwar die Aufhebung des angefochtenen Bescheides begehrt, jedoch zum Verfahrensgegenstand keinerlei Ausführungen macht (hier: im Ergänzungsschriftsatz wendet sich der Bf ausschließlich gegen die Erlassung eines Aufenthaltsverbo... mehr lesen...