1.1. Das Bundesverwaltungsgericht wies mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 15. Oktober 2015 die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse vom 10. Juli 2015 betreffend Haftung für Beitragsschulden der H GmbH gemäß § 67 Abs. 10 iVm. § 58 Abs. 5 ASVG als unbegründet ab. Weiters sprach es aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 1.1. Das Bundesverwaltungsgericht wies mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3; VwGG §26 Abs1; VwGG §26 Abs3; VwGG §26 Abs4; VwGG §34 Abs1; VwGG §61;VwRallg; B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
1 Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde dem Revisionswerber am 6. November 2015 zugestellt. 2 Am 26. Jänner 2016 brachte der Rechtsvertreter des Revisionswerbers postalisch eine außerordentliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. In dieser Revision wird zur Rechtzeitigkeit vorgebracht, diese sei binnen der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erhoben worden, "zumal der Antrag des Revisionswerbers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (...) mi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4; VwGG §26 Abs1; VwGG §62 Abs1;VwRallg; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 20.07.2023 ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Daraus ergibt sich, dass jede Revision, also auch eine außerordentliche, beim Verwaltungsgericht einzubringen ist. 1 Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Daraus ergibt sich, dass jede Revision, also auch eine außerordentliche, beim Verwaltungsgericht einzubringen ist. 2 Nach § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Revis... mehr lesen...
Der rechtsfreundlich vertretene Revisionswerber brachte eine außerordentliche Revision mit nachstehendem Inhalt ein: "Die Begründung: der (außerordentlichen) Revision erfolgt mit gesondertem Schriftsatz. Diesbezüglich wird um Mitteilung gebeten, bis zu welchem Zeitpunkt die
Begründung: spätestens einzugehen hat. Vorab wird höchst für- und vorsorglich als
Begründung: bereits jetzt angeführt, dass der Beschwerdeführer nicht durch das (Landesverwaltungs-)Gericht und auch nicht durch andere ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; AVG §62; B-VG Art130 Abs1; VwGG §26 Abs1;VwGVG 2014 §17; AVG § 62 heute AVG § 62 gültig ab 01.02.1991 AVG § 62 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; AVG §62; VwGG §26 Abs1; VwGG §28 Abs1; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §17;VwRallg; AVG § 62 heute AVG § 62 gültig ab 01.02.1991 AVG § 62 heute ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3; AVG §6 Abs1; VwGG §24 Abs1; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1; VwGG §34 Abs1; VwGG §62 Abs1;VwRallg; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4; VwGG §26 Abs1; VwGG §62 Abs1; AVG § 33 heute AVG § 33 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 AVG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 30. Juli 2014 wurde das Ansuchen der Mitbeteiligten vom 21. März 2014 um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis für die Aufstellung von Tischen und Stühlen im näher genannten Ausmaß vor einem näher bezeichneten Haus in Wien gemäß § 1 iVm § 2 Abs. 2 (Wiener) Gebrauchsabgabegesetz 1966 sowie § 82 Abs. 1 und 5 Straßenverkehrsordnung 1960 abgewiesen und die beantragte Gebrauchserlaubnis versagt. Mit Bescheid des Magistrates d... mehr lesen...
Gemäß § 24 Abs. 1 erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach § 25a Abs. 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Gemäß Paragraph 24, Absatz eins, erster Satz VwGG sind die Schriftsätze, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, beim Verwaltungsgericht einzubringen. Nach Paragraph 25 a, Absatz 5, VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubring... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2015 wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 6. Mai 2013, mit welchem der Antrag auf Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von 2.685,13 EUR abgewiesen worden war, als unbegründet ab. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 1 Mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2015 wies das Bundesfinanzgericht die Be... mehr lesen...
1. Im Revisionsfall wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol nach der Aktenlage der Vertreterin der Revisionswerberin am 11. August 2015 zugestellt. In diesem Erkenntnis findet sich der Hinweis, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof beim Landesverwaltungsgericht Tirol einzubringen ist. Dagegen wurde die verfahrensgegenständliche Revision unmittelbar am letzten Tag der Frist beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, der sie mit hg. Verfügung vom 28. Sept... mehr lesen...
Die Frist zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes beträgt gemäß § 26 Abs. 1 VwGG sechs Wochen. Die Frist zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes beträgt gemäß Paragraph 26, Absatz eins, VwGG sechs Wochen. Der Abtretungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Oktober 2015 ist am 27. Oktober 2015 um 14.34 Uhr in den elektronischen Verfügungsbereich des Vertreters der Revisio... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg vom 27. Februar 2015 wurde der Beschwerde der Mitbeteiligten gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 2. Oktober 2014 dahin Folge gegeben, dass dieser für den Monat September 2014 Mindestsicherung in Form einer Geldleistung in der Höhe von EUR 416,01 zuerkannt wurde (Spruchpunkt I.). Im Weiteren wurde ausgesprochen, dass gegen dieses Erkenntnis gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den V... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien wurde der Beschwerde der Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. Juni 2014, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Schüler" nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) abgewiesen worden war, Folge gegeben und der Mitbeteiligten der beantragte Aufenthaltstitel für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. Weiters erklärte das Verwaltungsgericht Wie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Erstrevisionswerberin gegen die Versagung des Nachlasses von Gerichtsgebühren nach § 9 Abs. 2 GEG als unbegründet ab und jene der Zweitrevisionswerberin zurück. Dieses Erkenntnis wurde dem Rechtsfreund der Revisionswerberinnen am 4. November 2015 zugestellt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Erstrevisionswerberin gegen die Versagung des Nachlasses ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1; VwGG §24 Abs1; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1 Z1; VwGG §30a Abs7; VwGG §34 Abs1; AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 24 heute ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1; VwGG §24 Abs1; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1 Z1; VwGG §30a Abs7; VwGG §34 Abs1; AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 24 heute ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Erstrevisionswerberin gegen die Versagung des Nachlasses von Gerichtsgebühren nach § 9 Abs. 2 GEG als unbegründet ab und jene der Zweitrevisionswerberin zurück. Dieses Erkenntnis wurde dem Rechtsfreund der Revisionswerberinnen am 4. November 2015 zugestellt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Erstrevisionswerberin gegen die Versagung des Nachlasses ... mehr lesen...
Das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerberin am 1. September 2015 zugestellt. Die dagegen erhobene Revision samt Antrag auf aufschiebende Wirkung ist an den Verwaltungsgerichtshof adressiert und langte bei diesem am 15. Oktober 2015 ein. Sie wurde noch am gleichen Tag an das Landesverwaltungsgericht Steiermark weitergeleitet, wo sie am 16. Oktober 2015 eingelangt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat dem Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerberin am 1. September 2015 zugestellt. Die dagegen erhobene Revision samt Antrag auf aufschiebende Wirkung ist an den Verwaltungsgerichtshof adressiert und langte bei diesem am 15. Oktober 2015 ein. Sie wurde noch am gleichen Tag an das Landesverwaltungsgericht Steiermark weitergeleitet, wo sie am 16. Oktober 2015 eingelangt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat dem Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerberin am 1. September 2015 zugestellt. Die dagegen erhobene Revision samt Antrag auf aufschiebende Wirkung ist an den Verwaltungsgerichtshof adressiert und langte bei diesem am 19. Oktober 2015 ein. Sie wurde am 22. Oktober 2015 an das Landesverwaltungsgericht Steiermark weitergeleitet, wo sie am 30. Oktober 2015 eingelangt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 17. September 2015, E 626/2015, mit dem dieser die Behandlung der Beschwerde gegen das angefochtene Erkenntnis abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hatte, wurde der Revisionswerberin im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 12. Oktober 2015 zugestellt. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 17. September 2015, E 626 aus 2015,, mit dem dieser die Behandlung der Beschwerde gegen das angefoc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Landesverwaltungsgericht Burgenland ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Güssing in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen den Mitbeteiligten auf und stellte das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG ein. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. Dieser Beschluss wurde der Bezirkshauptmannschaft Güssing am 4. August 2015 zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Landesverwalt... mehr lesen...
1.1. Mit Erkenntnis vom 3. Februar 2015 gab das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) den Beschwerden des Revisionswerbers gegen vier Bescheide der belangten Behörde, mit denen seine Kammerumlagen für die Jahre 2007 bis 2010 vorgeschrieben wurden, keine Folge und bestätigte die Bescheide. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde unter einem für unzulässig erklärt. Dagegen erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG vor dem Verfassungsg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1 impl; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1 Z1; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AVG § 6 heute AVG § 6 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 25a heute ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs1 Z1; VwGG §25a Abs5; VwGG §26 Abs1 Z1; VwGG §34 Abs1; VwGG § 24 heute VwGG § 24 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Die außerordentliche Revision gegen das oz. Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 3. August 2015, welches dem Revisionswerber dem mit den Verwaltungsakten vorgelegten Zustellnachweis zufolge am 7. August 2015 persönlich zugestellt und von ihm eigenhändig übernommen worden war, wurde vom Revisionswerber mit Postaufgabe vom 1. Oktober 2015 beim zuständigen Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht. Da die Revision somit außerhalb der sechswöchigen Revisionsfrist, welc... mehr lesen...