Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 24.03.2021 beantragten die XXXX , die XXXX und die XXXX (in Folge: mitbeteiligte Parteien), alle vertreten durch die HSP Rechtsanwälte GmbH, die Wiener Landesregierung möge gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 feststellen, dass für das Vorhaben der „Projekt Süßenbrunner Straße Nord“ keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 durchzuführen sei. Mit Eingabe vom 24.03... mehr lesen...