Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 19.06.2023 beantragte das Verwaltungsgericht Wien aufgrund von zwei bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahren betreffend Baubewilligungen bei der Wiener Landesregierung (in der Folge: „belangte Behörde“), dass diese gemäß § 3 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) feststelle, ob für das Vorhaben zur Errichtung eines medizinischen Dienstleistungszentrums („ XXXX “) eine U... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21.10.2004, Zl. XXXX , wurde der XXXX und der XXXX die Grundsatzgenehmigung gemäß § 18 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (im Folgenden: UVP-G 2000) für das Vorhaben „ XXXX “ betreffend Rodungen für einen Speicherteich und Wasserentnahmen aus einem Bach, erteilt. Mit diesem Bescheid wurde außerdem auch die Genehmigung gemäß § 17 UVP-G 2000 für einen Speicherteich samt S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Zum Geschehen in den verwaltungsbehördlichen Verfahren vor den belangten Behörden 1 bis 3 und dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren: Von folgenden Prozessentwicklungen war mit Blick auf die gegenständlich getroffenen Entscheidungen auszugehen: 1.1. Mit Anbringen vom 08.09.2022 stellte die PW an die belangte Behörde 1 den Antrag, die Genehmigung für ein als „ XXXX , XXXX “ bezeichnetes und in mit dem Antrag ... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21.10.2004, Zl. XXXX , wurde der XXXX und der XXXX die Grundsatzgenehmigung gemäß § 18 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (im Folgenden: UVP-G 2000) für das Vorhaben „ XXXX “ betreffend Rodungen für einen Speicherteich und Wasserentnahmen aus einem Bach, erteilt. Mit diesem Bescheid wurde außerdem auch die Genehmigung gemäß § 17 UVP-G 2000 für einen Speicherteich samt S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Zum relevanten Verfahrensgeschehen: Der gegenständlichen Entscheidung lagen insbesondere folgende Ereignisse im Verfahren vor der belangten Behörde und dem Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) und dabei erstattete – als wesentlich anzusehende – Vorbringen, Erklärungen, Anträge und Begründungsausführungen der Parteien zugrunde (wobei teilweise auf den Ablageort in den Verfahrensakten verwiesen wir... mehr lesen...