Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war im Zeitraum Wintersemester 2013/2014 bis Wintersemester 2018/2019, sowie im Wintersemester 2019/2020, Wintersemester 2020/2021, Wintersemester 2021/2022 und Sommersemester 2022 an der Johannes-Kepler-Universität Linz (im Folgenden: JKU Linz) für das Diplomstudium Rechtswissenschaften gemeldet. Aufgrund der Überschreitung der „Regelstudiendauer“ war der Antragsteller ab dem Wintersemester ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer betreibt seit dem Wintersemester 2015/16 durchgehend das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Seit dem Wintersemester 2018/19 befindet er sich im 3. Studienabschnitt seines Studiums. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 29.01.2021 den „Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2021“ bzw. alternativ die „Gewährung eines zusätzlichen Toleranzsemesters“. Er begründete seinen Antrag mit der u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 16.10.2018 den Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2018. Auf dem entsprechenden, von der belangten Behörde aufgelegten Formular, gab er als Erlassgrund an, er habe im vergangenen bzw. laufenden Semester "Studienbeihilfe (gem. Studienförderungsgesetz 1992)" bezogen. Dem Antrag beigelegt war ein Bescheid über Ausbildungsförderung auf Grund des (deutschen) Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 24.10.2016 per E-Mail einen Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2016. Daraufhin wurde ihm seitens der belangten Behörde mitgeteilt, dass der Antrag verspätet sei, da die Frist für die Anträge auf Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester am 30.09.2016 endete. 2. Mit E-Mail vom 27.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit ausgefülltem und am 10.12.2018 unterzeichnetem Formular bei der Technischen Universität Graz den Erlass bzw. die Rückzahlung des Studienbeitrages für das Wintersemester 2017/18, das Sommersemester 2018 sowie das Wintersemester 2018/19. Begründend gab er an, wegen Krankheit mehr als zwei Monate am Studium gehindert gewesen zu sein. Er legte eine Bestätigung eines Facharztes für Hals-, Nasen und Ohrenkran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 06.04.2018 stellte die Beschwerdeführerin einen "Antrag auf Feststellung der Studienbeitragspflicht". Sie sei Drittstaatsangehörige (Mazedonien) und verfüge über eine Aufenthaltsberechtigung "Studierender" und sei seit dem Sommersemester 2013 "zum folgenden Studium" an der Universität Wien rückgemeldet: Doktoratsstudium der Philosophie (Dissertationsgebiet: English and American Studies - A 792 343) und dem Doktoratsstudium der Philosop... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem verfahrenseinleitenden Formularantrag vom 22.03.2018 begehrte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde den Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2018 und Wintersemester 2018/2019 gemäß § 92 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 (im Folgenden: UG), führte als Erlassgrund Erwerbstätigkeit (Z 5 leg cit) an und legte den Einkommensteuerbescheid des Jahres 2017 vom 14.03.2018 vor. 1. Mit dem v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) beantragte am 24.03.2018 mit dem dafür vorgesehenen Formblatt "Antrag auf Erlass des Studienbeitrags (SL / S1)" der Universität Wien den Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2018 und das Wintersemester 2018/19 und gleichzeitig mit dem dafür vorgesehenen Formblatt "Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags (SL / S2)" der Universität Wien die Rückers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem und am 19.09.2018 unterzeichnetem Formular einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2018/19. Hinsichtlich des Erlassgrundes führte der Beschwerdeführer aus, dass es sich bei dem in § 92 Abs. 1 UG angeführten Grund lediglich um eine "demonstrative Notation" handle. Der Terminus "insbesondere" führe dazu, dass auch andere
Gründe: berücksichtigt werden könnten. Er sei vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem und am 29.03.2018 unterzeichnetem Formular einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages, wobei er als Erlasszeitraum durch Ankreuzen sowohl das Sommersemester 2018 als auch das Wintersemester 2018/19 anführte. Hinsichtlich des Erlassgrundes berief er sich auf seine Berufstätigkeit und legte dem Antrag auch seinen Einkommensteuerbescheid 2017 bei. 2. Mit E-Mai... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und wurde an der WU Wien im Wintersemester 2012 zum Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften (Studienkennzahl J 033 561) sowie im Wintersemester 2013 zum konsekutiven Masterstudium Wirtschaftsrecht (Studienkennzahl J 066 900) zugelassen. 2. Mit Formularantrag vom 22.06.2017 begehrte die Beschwerdeführerin den Erlass des Studienbeitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 18.3.2014 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsangehöriger, die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im entsprechenden Antragsformular war eine der unter Punkt 4. zur Auswahl stehenden Anspruchsvoraussetzungen, nämlich der Bezug von Beihilfen aus dem Studienförderungsgesetz, angekreuzt und hands... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 23.05.2016 die Rückzahlung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016. Als Rückzahlungstatbestand gab er an, dass er im Kalenderjahr vor Beginn des Sommersemesters 2016 durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen gewesen sei, durch die er ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14 -fachen Betrages gemäß § 5 Abs. 2 AVG erzielt habe. 1. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem Formblatt vom 20.08.2017 bei der Johannes Kepler Universität Linz einen Antrag auf nachträglichen Erlass (Rückzahlung) des Studienbeitrages für das Sommersemester 2017 und Erlass des Studienbeitrags für das Wintersemester 2017/18 wegen Erwerbstätigkeit (§ 92 Abs. 1 Z 5 UG) und legte seinen Einkommensteuerbescheid 2016 bei. Der Antrag langte am 22.08.2017 bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger und wurde mit 04.08.2005 zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universität Wien, zugelassen. Da der Beschwerdeführer den studienbeitragsfreien Zeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung überschritten hat, wurde ihm gemäß § 91 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idF BGBl. I Nr. 16/2014 (UG) ein Studien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 02.08.2017 einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2017/2018 wegen Arbeitslosigkeit und dreimonatiger Pflegekarenz im Jahr 2016. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 02.08.2017 einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages für das Wintersemester 2017 aus 2018, wegen Arbeitslosigkeit und dreimonatiger Pflegekarenz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.03.2016 langte, unter Anschluss seines Einkommenssteuerbescheides 2015, bei der belangten Behörde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016 und für das Wintersemester 2016/2017 wegen Berufstätigkeit, bei einem Nachweis des Verdienstes über der Geringfügigkeitsgrenze des vorangegangenen Kalenderjahres ein. 1. Am 03.03.2016 langte, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit ausgefülltem Formblatt vom 12.04.2017, eingelangt am 20.04.2017, bei der Universität Wien einen Antrag auf Erlass bzw. Rückerstattung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2017. Auf einem separaten Beiblatt verwies der Beschwerdeführer auf seine Beschwerde gegen die ihn betreffende Entscheidung W203 2134753-1 und führte aus, dass er von 01.01.2016 bis 31.12.2016 beim ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 8. April 2016 langte im Referat Studienzulassung der Universität Wien der Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass bzw. Rückzahlung des Studienbeitrages für das Sommersemester 2016 und für das Wintersemester 2016/2017 wegen Berufstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ein. 1. Am 8. April 2016 langte im Referat Studienzulassung der Universität Wien der Antrag des Beschwerdeführers auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 26. März 2015 langte im Referat Studienzulassung der Universität Wien der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlass des Studienbeitrages für das Sommersemester 2015 wegen Berufstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ein. Dazu legte die Beschwerdeführerin mit dem Hinweis, dass sie den Einkommensteuerbescheid 2014 noch nicht erhalten habe und diesen umgehend nachreichen werde, Lohnzett... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 05.10.2017 einen Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge für das Sommersemester 2017 und das Wintersemester 2017/18 an der Wirtschaftsuniversität Wien. Begründet wurde der Antrag mit "Berufstätigkeit". Beigelegt wurde der Einkommenssteuerbescheid 2016, ausgestellt durch das zuständige Finanzamt am 04.10.2017, dem BF zugestellt am 05.10.2017. 2. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte am 25. August 2015 bei der Universität Wien einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags für das Sommersemester 2015 und für das Wintersemester 2015/2016 wegen Berufstätigkeit und Vorliegen eines Verdienstes über der Geringfügigkeitsgrenze. 1. Der Beschwerdeführer stellte am 25. August 2015 bei der Universität Wien einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags für das Sommersemester ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 30.09.2016 an der Universität Wien einen Antrag auf Erlass sowie auf Rückerstattung des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorliegen von Einkünften aus Erwerbstätigkeit. Mit Mail vom 10.10.2016 wurde die Beschwerdeführerin auf die Unvollständigkeit des Antrages hingewiesen und aufgefordert, den Einkommenssteuerbescheid des Jah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsbürgerin, wurde mit 12. Oktober 2004 zum Diplomstudium Architektur (E 600) an der TU Wien zugelassen. 2. Am 13. Oktober 2014 langte in der Studien- und Prüfungsabteilung der TU Wien der Feststellungsantrag der Beschwerdeführerin, "die Festsetzung des Studienbeitrags bzw. den Entfall gem. § 91 Abs. 2 erster Satz UG aufgrund des Tatb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.04.2017 Norm: UG §91 Abs1 UG §91 Abs2 UG §92 Abs1 Z5 UG § 91 heute UG § 91 gültig ab 01.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 UG § 91 gültig von 01.10.2024 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 18.08.2015 bei der Karl-Franzens-Universität Graz einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags für das Sommersemester 2016. Begründet wurde der Antrag mit dem Vorliegen von Einkünften aus Erwerbstätigkeit. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Karl-Franzens-Universität Graz (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.06.2016, Zl. 25/14/STB ex 2015/16, wurde der Antrag auf Erlass ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.04.2017 Norm: EStG 1988 §2 Abs2 EStG 1988 §3 Abs1 Z5 lita UG §91 Abs1 UG §92 Abs1 Z5 EStG 1988 § 2 heute EStG 1988 § 2 gültig ab 29.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2022 EStG 1988 § 2 gültig von 01.01.2019 bis 28.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 18.08.2015 bei der Karl-Franzens-Universität Graz einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags für das Wintersemester 2015/16 und machte als Grund geltend, sie sei wegen Krankheit mehr als zwei Monate am Studium gehindert gewesen. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Karl-Franzens-Universität Graz (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2016, Zl. 25/13/STB ex 2015/16, wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 18.08.2015 bei der Karl-Franzens-Universität Graz einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags für das Wintersemester 2015/16 und machte als Grund geltend, sie sei wegen Krankheit mehr als zwei Monate am Studium gehindert gewesen. 2. Mit Bescheid des Rektorats der Karl-Franzens-Universität Graz (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2016, Zl. 25/13/STB ex 2015/16, wur... mehr lesen...