1 Die mitbeteiligte Gesellschaft ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Holzschlägerungen ist. Sie hat im Streitzeitraum 2013 bis 2016 in der Hauptsaison, die je nach Witterung im März oder April beginnt, (ausschließlich) Forstarbeiter beschäftigt, deren Familienwohnsitz im EU-Ausland gelegen ist. Der Familienwohnsitz aller bei ihr beschäftigten Forstarbeiter hat sich im Streitzeitraum immer jeweils... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Gesellschaft ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Holzschlägerungen ist. Sie hat im Streitzeitraum 2013 bis 2016 in der Hauptsaison, die je nach Witterung im März oder April beginnt, (ausschließlich) Forstarbeiter beschäftigt, deren Familienwohnsitz im EU-Ausland gelegen ist. Der Familienwohnsitz aller bei ihr beschäftigten Forstarbeiter hat sich im Streitzeitraum immer jeweils... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Gesellschaft ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Holzschlägerungen ist. Sie hat im Streitzeitraum 2013 bis 2016 in der Hauptsaison, die je nach Witterung im März oder April beginnt, (ausschließlich) Forstarbeiter beschäftigt, deren Familienwohnsitz im EU-Ausland gelegen ist. Der Familienwohnsitz aller bei ihr beschäftigten Forstarbeiter hat sich im Streitzeitraum immer jeweils... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Gesellschaft ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Durchführung von Holzschlägerungen ist. Sie hat im Streitzeitraum 2013 bis 2016 in der Hauptsaison, die je nach Witterung im März oder April beginnt, (ausschließlich) Forstarbeiter beschäftigt, deren Familienwohnsitz im EU-Ausland gelegen ist. Der Familienwohnsitz aller bei ihr beschäftigten Forstarbeiter hat sich im Streitzeitraum immer jeweils... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte betreibt eine Privatklinik. Aufgrund einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben wurde sie - soweit für das Revisionsverfahren noch relevant - zur Haftung für Lohnsteuer herangezogen. Als Begründung: wurde angeführt, dass im Zeitraum 9/2004 bis 12/2008 an diverse Dienstnehmer pauschal ausbezahlte SEG-Zulagen zur Gänze steuerfrei belassen worden seien. Die während des Urlaubes mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlten SEG-Zulagen seien steuerpflichtig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 §68 Abs7UrlaubsG 1976 §6 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1 EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 68 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1 EStG 1988 §68 Abs5 EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/20... mehr lesen...
1 Im Ergebnis einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben bei der mitbeteiligten Partei, die das Rauchfangkehrergewerbe betreibt, erließ das Finanzamt Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer der Jahre 2009 bis 2011. 2 Die Nachversteuerung betraf die an die Dienstnehmer gewährte Schmutzzulage, welche die mitbeteiligte Partei in Anlehnung an den Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Bundesland Tirol in Höhe von 18 % des Grundlohnes gemäß § 68 EStG 1988 lohnsteuerfrei ausbezahlt hatt... mehr lesen...
1 Der Revisionsfall gleicht in Sachverhalt und Rechtsfrage - betreffend die (neben einem zweiten, nur ein Streitjahr betreffenden Streitpunkt) revisionsgegenständliche Angemessenheit der Höhe einer kollektivvertraglich mit 18 % des Grundlohnes bemessenen Schmutzzulage für Rauchfangkehrer - dem mit dem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, auf das gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG verwiesen wird, entschiedenen Fall. Aus den in diesem Erkenntnis dargestellten Gründe: ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/... mehr lesen...
1 Im Ergebnis einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben bei der mitbeteiligten Partei, die das Rauchfangkehrergewerbe betreibt, erließ das Finanzamt Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer der Jahre 2009 bis 2011. 2 Die Nachversteuerung betraf die an die Dienstnehmer gewährte Schmutzzulage, welche die mitbeteiligte Partei in Anlehnung an den Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Bundesland Tirol in Höhe von 18 % des Grundlohnes gemäß § 68 EStG 1988 lohnsteuerfrei ausbezah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1; EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 68 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/... mehr lesen...
1 Im Gefolge einer Außenprüfung zog das Finanzamt die mitbeteiligte Partei, die ein Krankenhaus betreibt, zur Haftung für Lohnsteuer der Jahre 2005 bis 2009 heran. Die Nachforderung betraf zum einen Erschwerniszulagen, die die mitbeteiligte Partei an Dienstnehmer steuerfrei ausbezahlt hatte, die in der Ambulanz des Krankenhauses an einem Anmeldeschalter die Erstaufnahme der Patienten durchführen; zum anderen steuerfreie Erschwerniszulagen für Schreibkräfte, die bei der Erstunters... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, teilzeitbeschäftigter Stationsarzt eines orthopädischen Spitals in Wien, machte in seiner Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 2010 geltend, eine ihm auf Grund einer Betriebsvereinbarung monatlich ausbezahlte Infektionszulage sei zu Unrecht nicht als begünstigte Gefahrenzulage im Sinne des § 68 Abs. 5 dritter Teilstrich EStG 1988 behandelt worden. Er brachte dazu vor, die Zulage werde allen Fach-, Ober-, Stations- und Assistenzärzten des Sp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z2; EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; ASVG § 49 heute ASVG § 49 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ASVG § 49 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2024 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Gesellschaft Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in der Gesamthöhe von EUR 29.988,39 für den Prüfzeitraum 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2006 sowie einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 ASVG in der Höhe von EUR 11.134,75 vor. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Gesellschaft Beiträge, Sonde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Großunternehmen aus dem Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. Anlässlich einer für den Zeitraum 2004 bis 2006 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte die Prüferin fest, die Beschwerdeführerin habe ab dem Jahr 2004 auf Grund einer Betriebsvereinbarung den in ihren zentralen Warenlagern im Bereich der Kommissionierung tätigen Lagerarbeitern eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR (später 0,63 EUR) je Stunde steuerfrei ausbezahlt. Seit der Auszahlung der Ersc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §68 Abs1; EStG 1988 §68 Abs5; EStG 1988 § 68 heute EStG 1988 § 68 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 68 gültig von 23.12.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/... mehr lesen...