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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Rechtssatz
Die Begünstigung für Erschwerniszulagen nach § 68 Abs. 1 und 5 EStG 1988 setzt u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die eine außerordentliche Erschwernis darstellen (vgl. Doralt/Knörtzer, EStG10, § 68 Tz 12, und das hg. Erkenntnis vom 28. September 2011, 2007/13/0138).Die Begünstigung für Erschwerniszulagen nach Paragraph 68, Absatz eins und 5 EStG 1988 setzt u.a. voraus, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die eine außerordentliche Erschwernis darstellen vergleiche Doralt/Knörtzer, EStG10, Paragraph 68, Tz 12, und das hg. Erkenntnis vom 28. September 2011, 2007/13/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150040.X02Im RIS seit
07.03.2014Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018