Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs1;Rechtssatz
Beträgt die strittige Zulage - auch nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis - mehr als das Doppelte dessen, was Kollektivvertragspartnern derselben Branche in einem anderen Bundesland als angemessen erschien, so bedarf die Annahme, sie sei dennoch angemessen, nach dem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, einer auf diesen Unterschied Bedacht nehmenden sachlichen Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018130001.L01Im RIS seit
22.01.2019Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019