Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24 Abs6; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §5; EStG 1988 § 24 heute EStG 1988 § 24 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 24 gültig von 22.07.2023 bis 19.07.2024 zulet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2008/15/0135 E 25. November 2009
Rechtssatz: Der Meinung, Regelungen des EStG müssten nicht immer das gesamte Wirtschaftsgut erfassen, sondern könnten sich auch auf Teile eines Wirtschaftsgutes beziehen, ist zuzustimmen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;58/02 Energierecht;58/03 Sicherung der Energieversorgung;
Norm: B-VG Art7 Abs1;EnFG 1979; EStG 1972 §9; EStG 1988 §10 Abs1; EStG 1988 §10; EStG 1988 §124b Z31; EStG 1988 §17 Abs1; EStG 1988 §17; EStG 1988 §4 Abs3; EStG 1988 §4; EStG 1988 §9;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1998 bis 2000 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Prüfungszeitraum eine Pensionsrückstellung für die Gesellschafterin Andrea H. gebildet habe. Andrea H. sei im Prüfungszeitraum zu 75% an der Beschwerdeführerin beteiligt gewesen und habe von dieser für die Erstellung des Rechnungswesens monatlich S 5.000,00 erhalten. Zudem habe die Beschwerdeführerin Andrea H. f... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151; EStG 1988 §14 Abs7; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EStG 1988 § 14 h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Im Zusammenhang mit der Vermietung nahm er am 18. Jänner 1999 ein Fremdwährungsdarlehen in SFR auf. Per 25. Oktober 2000 wurde dieses Darlehen in ein weiteres Fremdwährungsdarlehen, nämlich in JPY umgeschuldet. Dieses JPY-Darlehen haftete per 31. Dezember 2000 unberichtigt aus und wurde am 24. Jänner 2001 in ... mehr lesen...
Index: E1E;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;37/01 Geldrecht Währungsrecht;37/02 Kreditwesen;59/04 EU - EWR;
Norm: 11997E056 EG Art56; EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z2 lita; EStG 1988 §93; InvFG 1993 §1 Abs1; InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;InvFG 1993; KStG 1988 §10 Abs1; KStG 1988 §10 Abs2; KStG 1988 §7 Abs3; EStG 1988 § 4 heute EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 15. Jänner 2008, 2006/15/0116, die Kreditkonvertierung innerhalb von Fremdwährungen nicht als Verbindlichkeitstausch beurteilt. Vereinbare der Schuldner eines SFR-Kredites mit seiner Bank, dass die Schuld künftig in JPY bestehen solle, entstehe dadurch kein ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer hat in seinem Antrag zu konkretisieren, worin für ihn... mehr lesen...
Zunächst sei auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, 2004/13/0124, insbesondere die Umsatzsteuer des Beschwerdeführers für die Jahre 2000 und 2001 betreffend, verwiesen. Für das Jahr 2002 erklärte der Beschwerdeführer einen gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 956.400,20 EUR und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 24.348,55 EUR. Mit Bescheid vom 24. Mai 2005 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 1.194,63 EUR f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §5;
Rechtssatz: Wie im Erkenntnis vom 4. Juni 2008, 2004/13/0124, näher ausgeführt, ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass dem vom Mieter dem Vermieter gewährten zinsenlosen Darlehen im Umfang des dadurch verschafften Zinsengewinns - mietzinserhöhender - Entgeltcharakter zukommt. V... mehr lesen...
Am 12. August 1999 unterfertigten der Mitbeteiligte und seine Ehegattin als Käufer einerseits und die Kohlbacher Ges.m.b.H. in 8665 Langenwang, Schwöbing 81-83, als Verkäuferin andererseits einen Kaufvertrag über ein "Kohlbacher-Haus, Typ LH-124 RB" um einen Preis von ATS 900.000,-- inklusive 20 % Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag nannte als "Baustelle: 8665 Langenwang H. Kl. Str. GRST. NR. 338/16" und als vorgesehenen Liefermonat den Mai 2000. Auf Grund des schriftlichen Kaufver... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0224 E 10. April 2008
2007/16/0225 E 10. April 2008
2007/16/0226 E 10. April 2008
2007/16/0227 E 10. April 2008
Besprechung in:
immolex 10/2008, S. 284 bis 285; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0104 E 25. August 2005 RS 2 Stammrechtssatz Steht die Leistung des Erwerbers in einem unmittel... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (Paragraph 87, ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Nach den unbestrittenen Feststellungen der Abgabenbehörden ist die beschwerdeführende Partei auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 6. September 2001 die Rechtsnachfolgerin der A GmbH, die wiederum auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20. Oktober 1997 die Rechtsnachfolgerin der B GmbH ist, wobei aber alle drei Gesellschaften den gleichen Firmenwortlaut führen. Seit dem Generalversammlungsbeschluss vom 3. Dezember 2003 ist die beschwerdeführende Partei aufgelöst und befindet ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 15... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
Mit Erledigung vom 15. Juni 2004 hatte die Wiener Landesregierung der N-Gesellschaft mbH ein Darlehen im Betrag von EUR 1,308.036,-- zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 32 Wohnungen unter Begründung: von Wohnungseigentum in Wien 10, Oberlaa West, auf der Liegenschaft EZ KG Oberlaa Land, zugesichert. Am 16. November 2005 schlossen die N-Gesellschaft mbH als Verkäuferin einerseits und der Mitbeteiligte als Käufer andererseits einen Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvert... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs3;GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/16/0080 E 18. September 2007
2007/16/0081 E 18. September 2007
2007/16/0082 E 18. September 2007
Besprechung in:
NZ 03/2008, Seiten 77 bis 78;
Rechtssatz: Als Gegenleistung ist der nominale Kaufpreis maßgebend. Auch ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der L. GmbH. Die L. GmbH betrieb ein Mineralölhandelsunternehmen und erklärte mit ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1996 einen Bilanzverlust von rund 2,300.000 S. Aus der mit der Körperschaftsteuererklärung vorgelegten Vermögensübersicht und einer Beilage dazu ging eine passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von 5,654.166 S für "Überlassung Know-how (59/60) für 1996 - 2001" hervor. Die L. GmbH betrieb e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0112 E 29. April 2003 RS 2 Stammrechtssatz Die Gewinnrealisierung tritt mit Erbringung der Leistung ein. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt sie pro rata temporis; die Gewinne werden bei solchen durch kontinuierliche Leistungserbringung gekennzeichneten Vertragsverhältnissen lauf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Gewinnrealisierung darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht, also die Leistung erbracht ist. Bei Veräußerungsgeschäften fällt der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Veräußerer und... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;
Norm: EStG 1988 §4; EStG 1988 §5; EStG 1988 §6 Z1; EStG 1988 §6 Z16; EStG 1988 §6; EStG 1988 §9; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z16;
Rechtssatz: Ausführungen zum Erfolgen der Gewinnrealisierung in den Leasingjahren der Grundmietzeit (vgl. z.B. Doralt/Mayr, EStG6, § 6 Tz 437 ff). Für eine im Interesse einer richtigen Periodengewinnabgrenzung allenfalls zu bildende Passivpost für sogenannte "vorbelastete Einnahmen" (vgl. in diesem Sinne... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Dass das Gesetz der Richtigkeit der Periodenbesteuerung den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der "Gesamtgewinnbesteuerung" einräumt, trifft grundsätzlich zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. November 1999, 99/15/0194). Allerdings tritt bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen die Gew... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender - im Wesentlichen unstrittige - Sachverhalt: Am 21. Dezember 2000 hat die Mitbeteiligte als Übernehmerin mit ihrer Mutter als Übergeberin einen "Übergabsvertrag" in der Form eines Notariatsaktes abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung war die Übergabe einer Liegenschaft samt Gebäude sowie das in diesem Gebäude betriebene Unternehmen einer Gastwirtschaft. Festgehalten wurde in dem Vertrag weiter, dass die Vertragspartei... mehr lesen...