1 Der Gemeinschuldner ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts Berufsfotograf und Unternehmensberater. Im Revisionszeitraum hielt er 100% der Anteile an der SH GmbH. 2 Aufgrund einer beim Gemeinschuldner durchgeführten Außenprüfung betreffend die Einkommen-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer 2015 bis 2019 sowie die Immobilienertragsteuer 2016, die laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 13. Februar 2024 im Zeitraum November 2021 bis Dezember 2023 durchgeführt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114 B-VG Art18 EStG 1988VwRallg BAO § 114 heute BAO § 114 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2023, Ra 2023/15/0021, verwiesen, mit dem das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 10. Februar 2023, Zl. RV/3100509/2020, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. 2 Im fortgesetzten Verfahren stellte das Bundesfinanzgericht fest, dass der Revisionswerber in den Jahren 2012 und 2013 Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der SH GmbH gewesen sei. Im Rahmen seines Einzelbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2012 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §5 EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/... mehr lesen...
1 Der Zweitrevisionswerber war Kommanditist der erstrevisionswerbenden GmbH & Co KG, deren Einkünfte mit dem angefochtenen Erkenntnis einheitlich und gesondert gemäß § 188 BAO festgestellt wurden, wobei der Komplementär-GmbH vom Bundesfinanzgericht (BFG) 0 € und dem Zweitrevisionswerber 3.098.279,32 € zugeordnet wurden. Der Zweitrevisionswerber war Kommanditist der erstrevisionswerbenden GmbH & Co KG, deren Einkünfte mit dem angefochtenen Erkenntnis einheitlich und gesondert... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 30. März 2021 verpflichtete das Verwaltungsgericht Wien den Revisionswerber - indem es dessen Beschwerde gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2020 teilweise Folge gab - gemäß § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz - WMG dazu, Kosten für geleistete Mindestsicherung im Ausmaß von € 3.200,-- zu ersetzen, wobei es „in sinngemäßer Anwendung des § 21 Abs. 3 WMG“ Monatsraten von jeweils € 200,-- einräumte; die Revision ge... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde vom Zollamt als ehemaliger Geschäftsführer der N GmbH gemäß §§ 9, 80 ff iVm 224 Abs. 1 BAO als Haftungspflichtiger für die in der Zeit vom 6. September 2010 bis zum 23. November 2010 für das genannte Unternehmen entstandene und noch aushaftende Mineralölsteuer im Ausmaß von 2,500.000 € in Anspruch genommen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde sowie eine Beschwerde gemäß § 248 BAO. Nach abweisender Beschwerdevorentscheidung stellte er einen V... mehr lesen...
1 Zum Sachverhalt wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Juni 2022, Ro 2021/13/0022, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof die Revision des Betriebes gewerblicher Art („Erholungszentrum“) der Revisionswerberin (Gemeinde X) gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 15. Juni 2021, RV/7100408/2013, betreffend u.a. die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für näher genannte Jahre als unbegründet ab. Zum Sachverhalt wird auf da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 EStG 1988 §5 VwRallg EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zule... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist ein Betrieb gewerblicher Art („Erholungszentrum“) der Gemeinde X. Der Betrieb gewerblicher Art umfasst ein Frei- und Hallenbad, einen Eislaufplatz, eine Sporthalle und zwei Beach-Volleyballplätze sowie eine Restaurantvermietung. Die Revisionswerberin ist ein Betrieb gewerblicher Art („Erholungszentrum“) der Gemeinde römisch zehn. Der Betrieb gewerblicher Art umfasst ein Frei- und Hallenbad, einen Eislaufplatz, eine Sporthalle und zwei Beach-Volleyballplät... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 15. Mai 2020 wurde u.a. festgehalten, im Unternehmen der Revisionswerberin würden Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverträgen für Verlustfilialen für den Zeitraum ohne Kündigungsmöglichkeit durch die Revisionswerberin gebildet. Zur Berechnung der Höhe dieser Rückstellung treffe die Außenprüfung keine Feststellungen. Aus Sicht der Revisionswerberin werde eine verlustverursachende Miete durch den nicht kostendeckend... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 EStG 1988 §6 EStG 1988 §9 Abs1 Z4 EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 EStG 1988 §6 EStG 1988 §9 Abs1 Z4 EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5 EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2012 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1 EStG 1988 §5 LiebhabereiV §1LiebhabereiV §2 EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Gesellschaft ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine GmbH, deren Alleingesellschafterin eine Ordensgemeinschaft (Konvent) und Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Gegenstand der am 16. Februar 2007 gegründeten revisionswerbenden Gesellschaft war laut Gesellschaftsvertrag im Wesentlichen der Betrieb von gemeinnützigen Gesellschaften, die Beteiligung an gemeinnützigen Gesellschaften im Rahmen des Gesundheitswesens, die Ausübung von g... mehr lesen...
1 Die Revisionswerber sind ehemalige Gesellschafter (bzw. deren Rechtsnachfolgerin) der in den Streitjahren bestehenden X OEG (laut Firmenbuch ab 1. Jänner 2007: X OG, „Rechtsformänderung gemäß Unternehmensgesetzbuch“). Im Jahr 2012 erfolgte eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch den letzten verbliebenen Gesellschafter (den Zweitrevisionswerber). Die Revisionswerber sind ehemalige Gesellschafter (bzw. deren Rechtsnachfolgerin) der in den Streitjahren bestehenden X OEG (l... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §124 B-VG Art133 Abs4 EStG 1988 §5 HGB §1 Abs2HGB §189 Abs1HGB §4 Abs1 VwGG §34 Abs1 BAO § 124 heute BAO § 124 gültig ab 15.08.2015 zuletzt geändert ... mehr lesen...
1 Im angefochtenen Erkenntnis wird anfangs der Erwägungen zunächst ausgeführt, dass auf Grund der Beschwerdeeinschränkung vom 27. Dezember 2016 nur mehr der Entnahmewert und das Quadratmeterausmaß der Liegenschaft M Gasse 4 strittig seien. Das Bundesfinanzgericht sehe sich außerstande, den "wahren" Sachverhalt festzustellen. Da die streitgegenständlichen Liegenschaftsübertragungen bis ins Jahr 1956 zurückreichten, sei es nur sehr schwer möglich, das flächenmäßige Ausmaß von betri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5; EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2012 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1; EStG 1988 §5; EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 4 gültig von 01.07.2025 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber betrieb bis zum 31. Dezember 2004 ein aus zwei Teilbetrieben - einer Baumschule und einem Gartencenter - bestehendes protokolliertes Einzelunternehmen und ermittelte seinen Gewinn gemäß § 5 Abs. 1 EStG 1988. Mit Einbringungsvertrag vom 8. März 2005 brachte er den Teilbetrieb Gartencenter - unter Zurückbehaltung des Grund und Bodens - zum Stichtag 31. Dezember 2004 gemäß Art. III UmgrStG in die X GmbH ein. Den Gewinn der Baumschule nach der Einbringung ermit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd; EStG 1988 §5; BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 5 heute ... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988 ermittelt, fand eine die Jahre 2004 bis 2007 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. Die Prüferin stellte u.a. fest, dass die Revisionswerberin mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2004 eine Liegenschaft veräußert, die dabei aufgedeckten stillen Reserven einer Rücklage gemäß § 12 EStG 1988 zugeführt und die Rücklage im Jahr 2005 auf in diesem Jahr angeschaffte Wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §5; KStG 1988 §9 Abs6 Z6; EStG 1988 § 5 heute EStG 1988 § 5 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 EStG 1988 § 5 gültig von 01.04.2012 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Belgien 1973 Art23 Abs1 Z2;DBAbk China 1992 Art24 Abs2 litb;DBAbk CSSR 1979 Art23 Abs2 litb;DBAbk Deutschland 2002 Art23 Abs2 litb;DBAbk Frankreich 1994 Art23 Abs2 litb;DBAbk Großbritannien 1970 Art24 Abs2;DBAbk Italien 1985 Art23 Abs3 lita;DBAbk Malaysia 1990 Art22 Abs2 litb;DBAbk Niederlande 1971 Art24 Abs4;DBAbk Polen 1975 Art23 Abs2;DBAbk Schweiz 1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 2010 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer 2005 der beschwerdeführenden AG mit - 2.629.616,19 EUR (Gutschrift) fest, wobei es ein Gruppeneinkommen in Höhe von 16.186.073,96 EUR und eine daraus resultierende Steuerbelastung von 4.485.796,20 EUR abzüglich anrechenbarer Steuerbeträge von insgesamt 7.115.412,40 EUR (davon 2.702,75 EUR an ausländischen Steuern) zu Grunde legte. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie die Anrechn... mehr lesen...