Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0608 E 31. August 2000 RS 3(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0211 E 26. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1.1992, 90/16/0154). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mbH & Co KG, an deren Vermögen nur der Kommanditist E.M. beteiligt ist. Einziger Komplementär der KG ist die C-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ebenfalls E.M. ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag hat die C-GmbH als reine Arbeitsgesellschafterin die Geschäfte der KG zu führen. Laut ihren Angaben in den Abgabenerklärungen betrieb die beschwerdeführende KG in den Jahren 1985 und 1986 einen Handel mit Fertigteilhäusern und Wandelementen,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §30;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z5;
Rechtssatz: Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass Leistungsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem außerbetrieblichen Bereich des Gesellschafters als Einlage bzw Entnahme zu behandeln sind. Aus Sicht des Einkommensteuerrechtes leistet der Gesellschafter aus dem Privatve... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG schloss im Jahr 1989 mit einer GmbH einen Vertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt ab: "I. Die ...(GmbH) musste zufolge Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit am 18. Juni 1989 den Ausgleich beim Handelsgericht Wien anmelden. Die bisher von der Geschäftsführung der ...(GmbH) gesetzten Maßnahmen und die vorliegende Erfolgsvorschau lassen erkennen, dass im Falle der Annahme des Ausgleiches eine echte Sanierung des Unternehmens erreicht wird, da durch den Ausglei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §859;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer Besserungsvereinbarung ist eine Abmachung zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Falle seiner "Besserung" zurückzahlen muss. Die "Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass § 6 EStG 1988 keine spezielle Regelung enthält, wie der Geschäftsfall einer Besserungsvereinbarung zu bilanzieren ist. Dies schließt aber nicht aus, dass ein entstandener Anspruch steuerrechtlich zu bilanzieren und nach § 6 EStG 1988 zu bewerten ist, wenn diesbezüglich von einem Wirtschaf... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;HGB §224 Abs2 A 3 6;HGB §224 Abs2 B 2 4;
Rechtssatz: Der VwGH teilt die in der Literatur vertretene Auffassung, dass die Ungewissheit über den exakten Rückzahlungszeitpunkt einer Aktivierung des Anspruches nicht entgegensteht (Hinweis Petra Schwarzinger, Besserungsvereinbarungen im Bilanzrecht, ecolex 1997, 529). Der in... mehr lesen...
Am 10. Dezember 1998 schlossen Dr. Peter S als Geschenkgeber und seine Ehegattin, die Beschwerdeführerin, als Geschenknehmerin einen Vertrag über die Schenkung einer näher bezeichneten Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Haus ab. Dieser Vertrag lautet auszugsweise: "§ 2 Gewährleistung, Haftung, Übergang von Nutzen und Lasten 2./1. Aufgrund des Grundbuchsauszuges vom 30.10.1998 werden folgende Lasten festgestellt: ... 2./1./3. zu CLNr. 3 a Das Fruchtgenussrech... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Gem § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt; jede nur denk... mehr lesen...
Nach den Sachverhaltsfeststellungen im erstangefochtenen Bescheid hat die M Ltd., Isle of Man, United House, 14/16 N Street, mit Abtretungsvertrag vom 1. Juni 1988 alle Anteile an der S GmbH, Wien, erworben (Mantelkauf), in der Folge Namen und Gegenstand des erworbenen Unternehmens geändert und den Sitz nach P, Steiermark, verlegt. Für die Anteilserwerberin habe der nach seiner Erklärung selbständig vertretungsbefugte Dr. B, Wien, K.-Straße 6, gezeichnet. Dr. B sei auch Geschäftsführe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 1991 wurde der Suter + Suter GmbH von der Baubehörde I. Instanz der Landeshauptstadt Linz auf Grund ihres mit 4. April 1990 datierten und am 7. Dezember 1990 bei der Behörde eingelangten Bauansuchens die Bauplatzbewilligung erteilt. Mit Bescheid vom 17. Jänner 1991 erteilte diese Behörde für das Bauvorhaben: Neubau eines Büro-, Wohn-, und Geschäftshauses mit einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Hauses Hauptstraße 12 in ein Wohn- und Geschäftshaus und Erri... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0520
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH kann beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, der zur Errichtung der Bauherreneigenschaft führende Auftrag zur Errichtung des Objektes... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin in Ausübung der Option gemäß § 6 Abs. 2 UStG eine Liegenschaft um einen Kaufpreis von S 12 Mio. zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat, wofür das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage festsetzte, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Beschwer... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;UStG 1994 §6 Abs2 idF 1998/I/079; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0578 E 28. September 2000
Rechtssatz: In § 6 Abs 2 UStG 1994 in der ab 19.6.1998 anzuwendenden Fassung des Budgetbegleitgesetzes 1998, BGBl I Nr 79, ist eine Optionsmöglichkeit zur Behandlung von Grundstückslieferungen als steue... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/16/0578 E 28. September 2000
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz 6a... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH mit einem Stammkapital von 540.000 S, wurde am 17. Februar 1986 von 18 selbständigen Bauunternehmern gegründet und am 10. Juli 1986 in das (damalige) Handelsregister eingetragen. An der Beschwerdeführerin sind weiters Bauunternehmer als stille Gesellschafter beteiligt, deren Einlagen im Streitjahr 1,650.000 S betrugen. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist ua die Förderung der Bauwirtschaft, vor allem die Verbesserung des Einkaufes al... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §131 Abs1 B4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;HGB §198 Abs8;HGB §211;HGB §224 Abs3 litC; Beachte Besprechung in:
FJ 1/2001 S 11-12;
Rechtssatz: Die Bildung von Rückstellungen war im Streitjahr - mit im Beschwerdefall nicht relevanten Ausnahmen - steuerrechtlich nicht geregelt, weswegen bei der Gewinnermittlung... mehr lesen...
Der am 12. April 1925 geborene Beschwerdeführer, der bis zum 30. September 1985 als Steuerberater tätig war, wobei er den Gewinn aus seinem Betrieb nach § 4 Abs 3 EStG ermittelte, verkaufte im September 1975 rund 85 % seines Kundenstockes an die zuvor gegründete, die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO ausübende H-GmbH, in deren Firma sein Name enthalten ist. Am Stammkapital der H-GmbH waren der Beschwerdeführer zu 25 % und sein Sohn (idF: Sohn) zu 75 % beteili... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG müssen ebenso wie bei der nach Abs 1 legcit auch Entnahmen (mit Ausnahme von Barentnahmen) berücksichtigt werden, weil es ansonsten zu einer grundlegend verschiedenen Besteuerung in Ansehung der Gewinnermittlung zu § 4 Abs 1 und § 5 EStG käme. Diese Entnahme... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2 Stammrechtssatz Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verke... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Entnahme eines unkörperlichen, nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes (im Beschwerdefall Forderung bzw Rentenstammrecht) stellt eine abgabenrechtlich relevante Tatsache dar, weswegen dieser Vorgang zwecks Bemessung der Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auch wenn es sich hiebei um eine Forderung aus einem Hilfsgeschäft (Veräußerung des größten Teiles des Kundenstockes) handelt. Denn dieser Vorgang wird im Rahmen des Betriebes verwirklicht. European Case Law... mehr lesen...