RS Vwgh 1998/12/17 98/16/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1998
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;
GrEStG 1987 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0188 98/16/0189 98/16/0190

Rechtssatz

Mit Rücksicht darauf, dass der Architektenwerkvertrag von den Verkäufern der Liegenschaft mehr als ein Jahr vor Errichtung der Kaufverträge abgeschlossen wurde und dass sich aus den Passagen einerseits der Kaufverträge und andererseits der Beitritte zum Architektenwerkvertrag ergibt, dass die Käufer die vom Architekten auf Grund des Auftrages der Verkäufer bereits erstellten Pläne als VERBINDLICH übernahmen, konnte die AbgBeh im Ergebnis davon ausgehen, dass im vorliegenden Fall keineswegs VON VORNHEREIN ein gemeinsamer Beschluss der Miteigentümergemeinschaft zur Errichtung des Projektes vorlag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160187.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten