Nach einer abgabenbehördlichen Prüfung schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 6. April 1995 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Säumniszuschlag von den 1994 an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer ausbezahlten Bezügen vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde insbesondere ausgeführt, der Gesellschafter-Geschäftsführer könne nicht in den betrieblichen Organismus des Unternehmens ein... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden GmbH ist N.S.B. zu 100 % beteiligt. Der Alleingesellschafter ist Geschäftsführer. Auf einen entsprechenden Vorhalt des Finanzamtes wurde in einer Eingabe vom 4. Juli 1994 ausgeführt, die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers seien "Bruttopauschalhonorare" für seine Werkleistung. Er beziehe kein fixes Gehalt, habe keinen Abfertigungs- und Urlaubsanspruch und sei an keine fixe Arbeitszeit gebunden. Er habe im Falle von Abwesenheiten für eine Vertretu... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Bezüge der an der Beschwerdeführerin (einer Aktiengesellschaft) zu 64 bzw. 36 % beteiligten Vorstandsmitglieder für die Jahre 1994 und 1995 in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen sind. Die belangte Behörde bejahte dies im angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , die Tätigkeit der beiden Vorstandsmitglieder sei dem § 22 Z. 2 EStG 1988 (Teilstrich 2) unterzuordnen, womit Kommunalsteuerpflicht nach § 2 KommStG 1993, BGBl 819/1... mehr lesen...
Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft mit Bescheid des Magistrates Wien vom 6. Juli 1994 Kommunalsteuer für die Monate Jänner bis April 1994 vorgeschrieben, wobei in die Bemessungsgrundlage die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes der Aktiengesellschaft einbezogen wurden. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde ausgeführt, die Vorstandsmitglieder seien allesamt an der Gesellschaft nicht wesentlich beteiligt; außerdem s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit für unterschiedliche Geschäftsbereiche innerhalb des betrieblichen Geschehens bei grundsätzlich geregelter Arbeitszeit lässt iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft ausreichend erkennen. ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Im E vom 18.9.1996, 96/15/0121, hat der VwGH aus der Entstehungsgeschichte des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 den Schluss gezogen, dass der Gesetzgeber vom Fehlen des Merkmals der Weisungsgebundenheit ausgega... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §70;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Für die steuerrechtliche Beurteilung ist die sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Einstufung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder nicht massgebend. Dasselbe gilt für die Anknüpfung verschiedener Haftungstatbestände an die Vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko ist dann gegeben, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite maßgeblich zu beeinflussen, und solcherart den finanziellen Erfolg seiner Tätigkeit weitgehend selbst ge... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art2 Z11;AbgÄG 1994 Art2 Z22;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2 idF 1994/680;KommStG 1993 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0235
Rechtssatz: Nach dem durch das AbgÄG 1994, BGBl 1994/680, in § 47 Abs 2 EStG 1988 - mit Wi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass das Wort "sonst" "in nicht wenigen Fällen" gar keine Bedeutung habe. Nach dem Zusammenhang der Worte des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 und insb dem Hinweis auf § 47 Abs 2 EStG 1988 hat der Gesetzgeber vielmehr eindeutig ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §70;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Übernahme von Haftungen für Bankkredite durch die Vorstandsmitglieder ändert nichts daran, dass die Gesellschaft eine eigenständige Rechtspersönlichkeit bildet und diese als Träger des Unternehmerrisikos für ihre geschäftliche Tätigkeit a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Da für die Einstufung einer Tätigkeit nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 das Kriterium der Weisungsgebundenheit "auszublenden" ist (Hinweis E 18.9.1996, 96/15/0121; E 20.11.1996, 96/15/0094; E 26.11.1996, 96/14/0028; E 28.10.1997, 97/14/0132), sind damit im Zusammenhang ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/24 97/13/0146 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der im § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 enthaltenen Formulierung "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" das Verständnis beizulegen, dass es zwar au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1002;ABGB §1151;AktG 1965 §70;EStG 1988 §47 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;KommStG 1993 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0235
Rechtssatz: Nach stRspr des VwGH zu Geschäftsführern einer GmbH kann der Anstell... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Wird im Kommunalsteuerbescheid hervorgehoben, dass keine schriftliche Vereinbarung vorgelegt werden konnte und dass daher ein Werkvertrag nicht existiert habe, so ist darauf zu verweisen, dass für die im Streitfall zu lösende Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses (iSd § 22 Z 2 zweiter Teils... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/24 98/13/0118 3 Stammrechtssatz Nach der in § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 bezogenen Bestimmung des § 47 Abs 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Pe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Bezieht der Geschäftsführer kein fixes Gehalt und hat er keinen Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration sowie auf eine Abfertigung und auf Urlaub und muss er im Falle von Abwesenheit selbst für eine Vert... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §70;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Zurverfügungstellung eines Firmen-PKW's an Vorstandsmitglieder und die Bezahlung von deren Sozialversicherungsbeiträgen spricht für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Ein weiteres Indiz ist die Bezahlung fixer Monatsgehälter (einsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/24 97/13/0146 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der im § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 enthaltenen Formulierung "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" das Verständnis beizulegen, dass es zwar auf die Weisungsgebundenheit nicht ankommt, wenn ... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid und in der Beschwerde ist strittig, ob die Bezüge der zu 65 % am Stammkapital der Beschwerdeführerin (im folgenden auch: B GmbH) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin (im folgenden auch: Frau B) für die Jahre 1994 und 1995 in die Beitragsgrundlage zur Bemessung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen sind. Streitpunkt bildet die Frage, ob die Gesellschafter-Geschäftsführerin als eine an Kap... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Eine laufende Gehaltsauszahlung ist bei Zahlung der vereinbarten Jahresvergütung an die Geschäftsführer in monatlichen Teilbeträgen anzunehmen. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §27;
Rechtssatz: Die Delegierung von Arbeit und die Heranziehung von Hilfskräften ist beim leitenden Führungspersonal eine nicht unübliche Vorgangsweise. Auch wen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Leistungsbezogene Entlohnungssysteme sind durchaus auch bei Dienstverhältnissen, zumal bei Arbeitnehmern in leitender Position, üblich (Hinweis E 30.11 1993, 89/14/0300). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2;
Rechtssatz: Das bloß allgemein behauptete Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation bildet ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko, wie eine Kürzung der Bezüge bei einer negativen allge... mehr lesen...
Bei einer im Jahr 1989 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß die Geschäftsführerin Ingrid S. an der beschwerdeführenden GmbH nicht beteiligt sei. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß die Bezüge der Geschäftsführerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit seien. Da die Geschäftsführerin für 1987 noch nicht zur Einkommensteuer veranlagt gewesen sei, ermittelte er die auf deren Bezüge entfallende Lohnsteuer für 1987 mit S 124.548,--. Mit Bescheid vom 3. A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §35;GmbHG §4;
Rechtssatz: Die Bindung des Geschäftsführers an den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterbeschlüsse stellt bloß eine sachliche Weisungsgebundenheit des Ge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1165;ABGB §1166;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Vertritt die Behörde die Meinung, der Geschäftsführer einer GmbH erbringe mit seiner Leistung keinen bestimmten Erfolg, also kein Werk, übersieht sie, daß u... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Aus dem Umstand allein, daß das jeweils für ein Jahr vereinbarte Honorar des Geschäftsführers in monatlichen Teilbeträgen zufloß, kann ein Unternehmerrisiko nicht jede... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG. Ihr Komplementär ist die B-GmbH, FB war im Streitzeitraum einer ihrer Kommanditisten. FB war auch Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer der B-GmbH. Für die KG erbrachte er Arbeitsleistungen anderer Art. Mit Berufungsentscheidung der Marktgemeinde Lauterach wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug Kommunalsteuer für das Jahr 1994 vorgeschrieben; dabei wurden in die Steuerbemessungsgrundlage die an FB gewährten Vergütungen für dessen Arbeitsl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das KommStG 1993 knüpft durch die Definition der Arbeitslöhne und der Dienstnehmer an das EStG 1988 an. Die Kommunalsteuer erfaßt nur solche Bezüge, die unter § 25 Abs 1 Z 1 lit a oder lit b oder § 22 Z 2 EStG 1988 fallen. ... mehr lesen...