RS Vwgh 1999/2/24 97/13/0146

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;
GmbHG §15;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Im E vom 18.9.1996, 96/15/0121, hat der VwGH aus der Entstehungsgeschichte des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 den Schluss gezogen, dass der Gesetzgeber vom Fehlen des Merkmals der Weisungsgebundenheit ausgegangen ist. Wenn behauptet wird, es sei dem Gesetzgeber bewusst gewesen, dass das Merkmal der Weisungsgebundenheit bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern nur "in bestimmten Fällen" fehle, so wird übersehen, dass eine Weisungsgebundenheit von Gesellschaftern mit einer Beteiligung zwischen 25 und 50 Prozent gegeben sein kann, wenn nicht zusätzlich eine Sperrminorität eingeräumt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997130146.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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