Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; EStG 1988 §34 Abs8; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;RAO 1868 §3; RStDG §2a; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig... mehr lesen...
Im Jahr 2008 war der Beschwerdeführer, dessen Familienwohnsitz sich in Salzburg befindet, in seiner Funktion als Offizier des österreichischen Bundesheeres elf Monate im Auslandseinsatz in Zypern. In der Arbeitnehmerveranlagung 2008 beantragte er in diesem Zusammenhang die Anerkennung der Kosten von regelmäßigen Familienheimfahrten von Nicosia nach Salzburg als Werbungskosten. Im Einkommensteuerbescheid berücksichtigte das Finanzamt diese Werbungskosten nicht. Zur Begründung: führte es... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; EStG 1988 §34 Abs8; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2024 ... mehr lesen...
Der im Jahr 1993 geborene Sohn des Mitbeteiligten besuchte die "Golf-Handelsakademie" in S. Der Mitbeteiligte beantragte in der Einkommensteuererklärung 2007 die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen für diese auswärtige Berufsausbildung des Sohnes. Im Einkommensteuerbescheid berücksichtigte das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung nicht. Begründend führte es aus, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht abgesetzt werden könnte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs7; EStG 1988 §34 Abs8; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10.10.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1; EStG 1988 §34 Abs7; EStG 1988 §34 Abs8; BAO § 115 heute BAO § 115 gültig ab 16.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2017 BAO § 115 gültig von 01.01.1962 bis 15.09.2017 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seinen Einkommensteuererklärungen der Jahre 2004 bis 2006 die Berücksichtigung des Pauschbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für das auswärtige Studium seines Sohnes Christian. Der Beschwerdeführer beantragte in seinen Einkommensteuererklärungen der Jahre 2004 bis 2006 die Berücksichtigung des Pauschbetrages gemäß Paragraph 34, Absatz 8, EStG 1988 für das auswärtige Studium seines Sohnes Christian. In den Einkommensteuerbescheiden 2004 und 2005 w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 Abs1 idF 2001/II/449;StudFG 1992 §26 Abs3;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und dem in Kopie vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin machte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für 2009 Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 geltend. Die Fahrzeit zwischen dem Wohnort Graz und dem Studienort Leoben betrage mehr als eine Stunde, sodass die tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 Abs1 idF 2001/II/449; EStG 1988 § 34 heute EStG 1988 § 34 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 34 gültig von 10... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung 2003 beantragte der Mitbeteiligte die Anerkennung von Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter als außergewöhnliche Belastung mit dem Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 (für zwölf Monate 1.320 EUR). Wohnort des Mitbeteiligten und seiner Familie war Göttelsberg bei Weiz. Die Tochter des Mitbeteiligten studierte in Graz. In der Einkommensteuererklärung 2003 beantragte der Mitbeteiligte die Anerkennung von Aufwendungen für d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Einkommensteuer 2003 festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr u.a. den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter beantragt. Diese studiere in Wien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Einkommensteuer 2003 festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 idF 2001/II/449;
Rechtssatz: Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten. Die Erreichbarkeit der Abfahrtstelle innerhalb der Gemeinde spielt nach der ab 1. Jänner 2002 geltenden Fa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 idF 2001/II/449;StudFG 1992 §26 Abs3;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §1;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §22 idF 2001/II/295;
Rechtssatz: Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit v... mehr lesen...
Das Finanzamt versagte für die Streitjahre die Berücksichtigung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die zwei Kinder des Mitbeteiligten, die die Spiel- und Lernwerkstatt in Pottenbrunn besuchten. Das Finanzamt versagte für die Streitjahre die Berücksichtigung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung gemäß Paragraph 34, Absatz 8, EStG 1988 für die zwei Kinder des Mitbeteiligten, die die Spiel- und Lernwerkstatt in Pottenbrunn bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0203 E 23. November 2000 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH hält seine im E vom 24.10.1990, 87/13/0081, zum Ausdruck gebrachte Auffassung aufrecht, wonach es die Sittenordnung den Eltern nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn - insb unter Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4;EStG 1988 §34 Abs8;FamLAG 1967;
Rechtssatz: Die Berufsausbildung des Kindes fällt als Unterhaltsverpflichtung zwar unter die außergewöhnliche Belastung, doch sind die Aufwendungen dafür grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (Hinweis E 27. Mai 1999, 98/15/0100). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages berücksichtigt. Dieser Pa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0068 E 7. August 2001 RS 1(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Pauschalierung des Mehraufwandes der Höhe nach durch das EStG 1988 (im Gegensatz zum EStG 1972) enthebt nicht von der Prüfung der Frage, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten ist. Dies trifft nach ständiger Rechts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die von der Privatschule gebotene "unterschiedliche Unterrichtsmethodik" und ebenfalls von dieser Schule gebotene "spezielle Zielsetzungen" reichen nicht aus, um den Besuch einer öffentlichen Schule als "nicht entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" zu beurteilen (Hinweis E 23. November 2000, 95/15/0203). Die Judikatur (Hinweis E 11.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule, sondern an einer Schule schlech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt seit Februar 1992 als Vorstandsdirektor der B AG Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für das Streitjahr 1995 machte er im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in Oberösterreich sowie die Betriebskosten für eine Garconniere in Wien, B. Gasse 34/I/22, aus dem Titel der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Weiters beantragte er, infolge d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 7. August 2001, 97/14/0068, ausgesprochen hat, ist auch im Geltungsbereich des EStG 1988 zu prüfen, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten ist. Dies trifft nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Nach dem hg Erkenntnis vom 9. Juli 1987, 86/14/0101, sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Eine frühe Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre kann unter Umständen für die spätere Berufslaufbahn von Vorteil sein, doch führt dies allein nicht dazu, von einer fehlenden Gleichwertigkeit der Studienangebote auszugehen (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0068). European Ca... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im Zeitraum vom 13. Februar 1993 bis 12. Jänner 2000 stand er an der österreichischen Botschaft in O als Botschafter in Verwendung. Zur Vorgeschichte wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, Zl. 98/12/0114, verwiesen. Mit dem in diesem Verfahren angefochtenen Bescheid des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1998 war ein Antrag des Beschwerdeführers auf B... mehr lesen...