RS Vwgh 2004/12/22 2003/15/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Die von der Privatschule gebotene "unterschiedliche Unterrichtsmethodik" und ebenfalls von dieser Schule gebotene "spezielle Zielsetzungen" reichen nicht aus, um den Besuch einer öffentlichen Schule als "nicht entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" zu beurteilen (Hinweis E 23. November 2000, 95/15/0203). Die Judikatur (Hinweis E 11. Mai 1993, 91/14/0085) verlangt in den Fällen, in denen eine öffentliche Schule am Wohnort des Steuerpflichtigen ist, besondere Gründe, die einen auswärtigen Schulbesuch als geboten erscheinen lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003150058.X06

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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