RS Vwgh 2004/12/22 2003/15/0058

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §33 Abs4;
EStG 1988 §34 Abs8;
FamLAG 1967;

Rechtssatz

Die Berufsausbildung des Kindes fällt als Unterhaltsverpflichtung zwar unter die außergewöhnliche Belastung, doch sind die Aufwendungen dafür grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (Hinweis E 27. Mai 1999, 98/15/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003150058.X01

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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