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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Die Regelung des § 2 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 stellt ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ab. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an.Die Regelung des Paragraph 2, Absatz eins, der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 624 aus 1995, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 449 aus 2001, stellt ihrem Wortlaut entsprechend auf die allgemeine Fahrtdauer unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels ab. Es kommt damit nicht auf die konkrete Lagerung der von Studierenden im Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150306.X01Im RIS seit
07.09.2009Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010