Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die Auffassung, wegen der Pauschalierungsbestimmung des § 34 Abs 8 EStG 1988 komme Schulgeld für das ausländische Studium als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag nicht in Frage, weshalb eine sachverhaltsmäßige Überprüfung des Antrages unterbleiben könne, findet im Gesetz keine Dec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Verweigert die Abgabenbehörde den Abzug von Schulgeld (Studiengebühren) gemäß § 34 Abs 8 EStG 1988 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des VwGH (Hinweis: E 19.5.19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die Bezahlung von Schulgeld durch einen Steuerpflichtigen erfolgt als Unterhaltsleistung an sein Kind. Das Studium des Kindes dient dessen Berufsausbildung. Kosten der Berufsausbildung würden aber beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine ... mehr lesen...
Der in Salzburg wohnhafte Beschwerdeführer ist Versicherungsvertreter. Für die Kalenderjahre 1979 bis 1985 beantragte er jeweils wegen verschiedener außergewöhnlicher Belastungen die Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt erkannte aber für die Kalenderjahre 1979 bis 1985 lediglich einen Teil der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an. Der Beschwerdeführer brachte Berufungen ein. Die nunmehr angefochtene Berufungs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs6;
Rechtssatz: Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 6 EStG 1972 kann nur bei Kosten zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen in Betracht gezogen werden (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer, Textziffer 30a zu § 34 EStG 1972). Übersiedelt der Abgabepflichtige wegen hoher Lärmbelästigung, hervorgerufen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 145;
Rechtssatz: Die allgemeinen Merkmale der Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 1 und 3 EStG 1972 müssen auch bei Katastrophenschäden verwirklicht sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140148.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/1, S 38;
ÖStZ 1990, 61;
Rechtssatz: Es können nur solche Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, die dem Abgabepflichtigen zwangsläufig erwachsen. Es kommt darauf an, daß sich der Abgabepflichtige der Wiederbeschaffung (Schaden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/1, S 38;
ÖStZ 1990, 61;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen zur Wiederbeschaffung eines Weinkühlschrankes und einer Skiausrüstung sowie bei Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an einer Schallplattensammlung handelt es sich nicht um Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zerstörter Wirtschaftsgüter, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs6;
Rechtssatz: Auch für die Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (hier: Herstellung eines neuen Brunnens weil der alte Brunnen durch Hangrutschung zerstört wurde) gilt die Gegenwerttheorie. Entscheidend ist der gemeine Wert des alten Brunnens (hier: Zeitwert S 51.000,--) und der Wert des neuen Brunnens (Wert = Herstellungskosten S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs6;
Rechtssatz: Nicht der befürchtete, sondern nur der konkret bei einem Steuerpflichtigen infolge katastrophenähnlicher Sachverhalte eingetretene Schaden und die Kosten seiner Beseitigung sind als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 6 EStG 1972 berücksichtigungsfähig. Der Anschluß an das öffentliche Wassernetz, obwohl ein vorhandener Hausbrun... mehr lesen...