RS Vwgh 1992/2/19 87/14/0116

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs6;

Rechtssatz

Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 6 EStG 1972 kann nur bei Kosten zur Beseitigung von Schäden nach Naturkatastrophen in Betracht gezogen werden (Hinweis Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer, Textziffer 30a zu § 34 EStG 1972). Übersiedelt der Abgabepflichtige wegen hoher Lärmbelästigung, hervorgerufen durch den Spielbetrieb in einem Fußballstadion, in eine andere Wohnung, so sind die Kosten für die Ersatzwohnung nicht als Kosten iSd § 34 Abs 6 EStG 1972 anzuerkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140116.X01

Im RIS seit

19.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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