Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;MRKZP 01te Art2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 181;
Rechtssatz: Aus dem Grundrecht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren religiös-weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen (Art 2, zweiter Satz des Erst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, war seit 1976 als Kommanditistin an einer GmbH & Co KG (Hotel- und Kurbetrieb) und als Gesellschafterin an der Komplementär-GmbH beteiligt. Für 1981 machte sie im Rahmen der Gewinnermittlung ihrer Rechtsanwaltskanzlei unter anderem einen "außerordentlichen Aufwand" für die Kommanditgesellschaft als Betriebsausgabe geltend. Hiezu brachte sie im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, die Beteiligung an der KG habe sich für ihre Anw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Von einer Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nicht gesprochen werden, wenn die Verhältnisse, die die Aufwendungen bedingen, sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtigen aus freien Stücken entschlossen hat (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Abgabepflichtige sich zur Zahlung eines Vergleichsbetrages "gezwungen" gesehen hat, um nicht als Rechtsanwalt in Mißkredit zu geraten und disziplinären Maßnahmen ausgeset... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Streitjahr die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte aus dem Titel außergewöhnlicher Belastung unter anderem für "Aussteuer ... anläßlich der Haushaltsgründung eines Neupriesters", nämlich eines seiner beiden Söhne. Das Finanzamt lehnte den Antrag insoweit ab. Im Berufungsverfahren brachte der Beschwerdeführer vor, die außergewöhnliche Belastung sei nicht für die Haushaltsgründung, sondern für die Verpflichtung der Ausst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anläßlich seiner Eheschließung im Dezember 1983 die damals 21 bzw. 18 Jahre alten Töchter seiner Gattin in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen. Für diese Stieftöchter durch ihn im Streitjahr erbrachte Leistungen beantragte der Beschwerdeführer die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte aus dem Titel außergewöhnlicher Belastung. Es handelte sich bei den Aufwendungen einerseits um Mieten und Verpflegungsmehrkosten für das auswärtige Stud... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/01 Staatsvertrag von St. Germain32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;StGG Art2;StV 1919 Art66;StV 1919 Art67; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;
Rechtssatz: Dem Ausstattungsbetrag der Eltern für ihren Sohn, der als Neupriester einen Haushalt gründet, entspricht weder eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Es besteht keine sittliche Pflicht des Stiefvaters zur Finanzierung des auswärtigen Studiums und zur Dotation von Stiefkindern, deren Eltern leben und über Einkommen verfügen oder verfügen könnten (Anspannungstheorie) (hier: die Aufnahme in den Haushalt des Stiefvaters erfolgte, als die Kindern schon 18 bzw 21 Jahre a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Tatsächliche
Gründe: , aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung für 1986 machte der Beschwerdeführer eine außergewöhnliche Belastung von S 165.657,33 (Anwaltskosten S 110.497,33, Alimente S 54.000,-- und Gerichtskosten S 1.160,--) geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes teilte er lediglich mit, daß "die Rechtsanwaltskosten ... nach Abschluß" seines "verlorengegangenen Vaterschaftsprozesses angefallen" seien. Er habe mit dem Vaterschaftsprozeß nicht rechnen müssen und "da man sich nicht aussuchen kann, ob man geklagt w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein jugoslawischer Staatsbürger, ist seit mehreren Jahren in Wien als Bauarbeiter tätig. In seinem Haushalt in Jugoslawien befinden sich die Ehefrau, drei minderjährige Kinder und die 1925 geborene Mutter. Der Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geht allein darum, ob Unterhaltsleistungen an die Mutter mit einem Betrag von S 1.700,-- monatlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können. Die belangte Behörde verneinte di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/09 Internationales Privatrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;IPRG §1;IPRG §2;IPRG §3;IPRG §4;IPRG §9;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 43;
Rechtssatz: Sind Unterhaltsleistungen von einem jugoslawischen Staatsbürger an seine in Jugoslawien lebende Mutter zu erbringen, obliegt der belangten Behörde in erster Linie di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 436; AnwBl 9/1990, S 506;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 34 Abs 3 EStG ergibt sich mit aller Deutlichkeit, daß freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebensowenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für 1984 als außergewöhnliche Belastung einen Betrag von S 400.000,-- geltend, den er in diesem Jahr auf Grund eines zur Scheidung seiner Ehe gemäß § 55a EheG geschlossenen Vergleiches als Ausgleich des Anspruchs auf Benützung der Ehewohnung an die geschiedene Ehegattin bezahlt hatte. Die Belastung wurde im Instanzenzug von der belangten Behörde mangels Zwangsläufigkeit nicht als einkommensmindernd anerkannt, weil der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vert... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Eine Ehewohnungsabfindung an die geschiedene Ehegattin aus einem Vergleich zur Scheidung gem § 55a EheG ist mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung (Hinweis E 19.9.1989, 86/14/0197). Eur... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Aufwendungen, die sich als Folge einer Scheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 EStG 1972 zu berücksichtigen, weil ihnen das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt (H... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein in der Finanzverwaltung des Bundes tätiger Akademiker, wohnt in W. Sein 1976 geborener ehelicher Sohn besuchte im Streitjahr 1988 die Unterstufe des Stiftsgymnasiums X. Das Schulgeld von S 3.500,-- (Jahresbetrag) machte er als außergewöhnliche Belastung geltend. Begründend führte er dazu im Verwaltungsverfahren aus, der Besuch einer nicht schulgeldpflichtigen Unterstufe eines Gymnasiums sei im Bezirk W nicht möglich, weil die im A errichteten Mittelschulen nu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 354;
Rechtssatz: Die Eltern erscheinen aus rechtlichen Gründen verpflichtet, dem Kind durch einen Schulbesuch die seinen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung angedeihen zu lassen (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0097). Das Ausbildungsziel der Absolvierung einer allgemeinbildenden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Das Merkmal der Zwangsläufigkeit gem § 34 Abs 3 EStG 1972 stellt auf den StPfl und nicht auf denjenigen ab, dem gegenüber der StPfl zu Aufwendungen rechtlich verbunden ist. Hat letzterer seine Notlage "freiwillig" herbeigeführt, so ist dies nicht von Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 153;
Rechtssatz: Tatsächliche
Gründe: sind nur solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst betreffen. Belastungen aus Krankheitsvorbeugung oder Krankheitsbehandlung der Ehegattin des Steuerpflichtigen erwachsen diesem daher nicht aus tatsächlichen Gründen. Euro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Ein subjektives Zwangsgefühl allein ohne entsprechende äußere Begleitumstände ist nicht geeignet, eine Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140197.X02 Im RIS seit 19.09.1989 mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Bei einer Scheidung im Einvernehmen können - von den beiden Fällen des zweiten und dritten Satzes des § 34 Abs 3 EStG 1972, für die der Gesetzgeber die Zwangsläufigkeit durch eine praesumptio iuris et de iure substituierte, abgesehen - Aufwendungen, die sich als Folge der Scheidung im Einvernehmen darst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Wurde der Steuerpflichtige zu seinem Opfer (hier: Übernahme einer Wechselverbindlichkeit zur Verlängerung eines Bankkredites an nahe Angehörige) durch die Bank unter Verletzung deren "Warnpflicht" veranlaßt, so hindert die dadurch entstandene Schadenersatzfor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Bei der Übernahme von Bürgschaften oder Wechselverbindlichkeiten zur Abwehr einer existenzbedrohenden Notlage von einem nahen Angehörigen kann es sich nicht um eine Belastung handeln, der sich der Steuerpflichtige aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Es besteht keine sittliche Pflicht zu aussichtslosen und daher sinnlosen Opfern für nahe Angehörige (Beseitigung einer Existenzbedrohung). Die Erfolgsaussichten zur Sanierung sind unter einem objektiven Maßstab zu prüfen. Eine ex-ante-Betrachtung ist geboten.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend Störung der "einkommensteuerrechtlichen Symmetrie" iVm dem Eingehen einer Wechselverbindlichkeit in Millionenhöhe durch einen Hotelier zur Beseitigung einer Existenzbedrohung von Schwiegersohn (Sägewerksbesitzer) und mithaftender Tocht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 63;
Rechtssatz: Fehlt es an einer Entscheidung des Zivilgerichtes über die Höhe des zu leistenden Unterhaltes, so ist die Höhe des gesetzlichen Unterhaltes nach den von den Zivilgerichten gegenwärtig angewendeten und überschaubaren Grundsätzen festzustellen. European Ca... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ZStR 1989/22, S 410;
Rechtssatz: Es ergibt sich keine Zwangsläufigkeit der Belastung, wenn der Abgabepflichtige in einem mit seinem Vater geschlossenen Übergabsvertrag betreffend das Unternehmen sich verpflichtet hat, seinem Bruder ein "Erbteil" von S 200.000,-- zu bezahlen. Die Zahlung beruht auf einer ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EheG §44a;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zahlung verjährter Abgeltungsbeträge iSd § 98 ABGB erfolgt nicht zwangsläufig (Hinweis E 5.10.1988, 87/13/0037). Verjährte Abgeltungsbeträge werden auch nicht deshalb zu zwangsläufigen Leistungen, weil sie der Abgabepflichtige zum Gegenstand e... mehr lesen...