Der Vater des Beschwerdeführers, ein Rechtsanwalt, begehrte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1987, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung im Sinn des § 34 EStG 1972 einen Betrag von 190.000 S anzuerkennen. Diesen Betrag habe er am 14. Dezember 1987 als Heiratsausstattung an seine Söhne Dr. Walther M (Eheschließung am 31. März 1982, Hingabe von 100.000 S) und Dr. Werner M (Eheschließung am 7. Juni 1985, Hingabe von 90.000 S) überwiesen. Die dementsprechenden Überw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht22/02 Zivilprozessordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;ZPO §52 Abs3;ZPO §54;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Qualifikation von Kosten sowohl eines aufgezwungenen Scheidungsverfahrens als auch der Beischaffung von Beweisen (Detektivkosten) als außergewöhnliche Belastung (in concreto hat die Abgabenbehörde den Detektivkosten ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Fachärztin. Von ihrem Ehegatten Sven W., der inzwischen verstorben ist, wurde die Beschwerdeführerin im Jahre 1983 geschieden. In einer Urkunde vom 3. Dezember 1979 wurde festgehalten, daß die K-Bank der Firma T. KG mit Kreditvereinbarung vom 1./8. Juli 1976 einen Kredit von S 3,000.000,-- gewährt habe. Zur Sicherstellung von Forderungen aus diesem Kreditverhältnis sowie für die beabsichtigte Einräumung von Überziehungen zu diesem Kreditverhältnis im Aus... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte, aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastung einen Betrag von 100.000 S anzuerkennen, welchen er seinem Sohn G (in der Folge: Sohn) anläßlich dessen Eheschließung am 19. Dezember 1988 in bar übergeben habe. Das Finanzamt wies den Antrag mit der Begründung: ab, eine Bestätigung des Sohnes über den Zeitpunkt der Hingabe und die Höhe des Betrages allein sei nicht ausreichend, den Geldfluß zu belegen, weil ein Geldgeschäft zwischen nahen Angehörigen nach... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0290 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist der in der Vermögenskomponente gegründete Ausstattungsanspruch grundsätzlich auch durch Hingabe von Vermögenswerten zu befriedigen, er kann aber nicht als außergew... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1231;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1972 §34 Abs4;EStG 1972 §34 Abs5;
Rechtssatz: Abgabenrechtlich relevant ist nicht der Ausstattungsanspruch des Sohnes in jener Höhe, in der der Abgabenpflichtige nach Einkommen und Vermögen zivilrechtlich verpflichtet ist, eine Zahlung zu leiste... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 die Anerkennung eines Betrages von 150.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs 1 EStG 1972, weil sie diesen ihrer Tochter, die am 28. Juni 1986 geheiratet hatte, als Heiratsgut am 4. September 1988 bar übergeben hatte. Diese Zahlung sei deshalb mehr als zwei Jahre nach der Eheschließung erfolgt, weil die Tochter das Heiratsgut erst im Juni 1988 (richtig wohl: am 12. August 1988), a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0156 E 5. August 1992 RS 4 Stammrechtssatz Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidmung für die Ausstattung der ehelichen W... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...
Der in Kärnten wohnhafte Mitbeteiligte machte in seiner Einkommensteuererklärung für 1986 neben anderen, im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht (mehr) strittigen Aufwendungen, solche in Höhe von S 81.942,63 für seine in Wien studierende Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Aufwendungen hätten laut Beilage zur Einkommensteuererklärung "Instandhaltungsarbeiten an der Wohnung und den Einrichtungen", die vor Bezug der gemieteten, in einem Haus im 19. Wiener Gem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1987 eine außergewöhnliche Belastung in Höhe von S 298.857,68 geltend und begründete diese damit, daß ihr Sohn Max konkursbedroht sei und sie - um diesen Konkurs abzuwenden - entsprechende Zahlungen an verschiedenste Gläubiger - darunter im Dezember 1987 S 99.194,-- an die Sparkasse I-H - geleistet hätte. Vom Finanzamt wurde dieser Antrag mit der Begründung: abgewiesen, daß die Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Jahr 1988 die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf seiner Lohnsteuerkarte wegen außergewöhnlicher Belastung für die Ausbildung seines Sohnes zum Berufspiloten im Ausmaß von S 348.182,61. Der diesen Antrag mit der Begründung: , die Finanzierung derartig hoher Kosten ginge über die rechtliche und sittliche Verpflichtung der Eltern hinaus, abweisende Bescheid des Finanzamtes wurde mit Berufung angefochten. Darin wurde ausgeführt, die im § 34 Ab... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine über die rechtliche Verpflichtung hinausgehende sittliche Verpflichtung betreffend die Leistung von Unterhalt ist nicht anzuerkennen, da gerade auf dem Gebiet der Unterhaltsregelungen die gesetzlichen Vorschriften weitgehend von sittlichen Wertvorstellungen geprägt sind... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Mietvorauszahlungen für Instandhaltungskosten und Bewohnbarmachungskosten für eine gemietete Wohnung sind in wirtschaftlicher Betrachtung keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF der Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 von überdurchschnittlich hohen Ausbildungkosten für ein Kind (Hinweis E 10.4.1981, 3487/80); hier insb Ausf, daß eine rechtliche Verpflichtung zu einer Unterhaltsleistung von 69 Prozent des Einkommens des Abgabepflichtigen nicht gegeben sein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, daß sich der Abgabepflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Leistung nicht entziehen kann (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0222). Eine sittliche Verpflichtung kann nach den für deren Beurteilung maßgebenden allgemeinen Ansichten auc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §830;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, warum die zur Abwehr einer drohenden Exekutionsführung auf den ideellen Hälfteanteil des Sohnes des Abgabepflichtigen vorgenommene Tilgung der Schulden keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 ist, obwohl dem Abgabepfl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 87/13/0081 3 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen einem Aufwand nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern d... mehr lesen...
In gleichzeitig eingebrachten Lohnsteuerfreibetragsanträgen für das Kalenderjahr 1987 wurden Aufwendungen des Erstbeschwerdeführers von S 340.000,-- bzw. der Zweitbeschwerdeführerin von S 60.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, die den Beschwerdeführern jeweils durch die Hingabe eines Heiratsgutes an ihre Tochter Doris erwachsen waren. Nach den Anträgen bzw. deren Beilagen hatte die Tochter am 7. November 1986 geheiratet; das Heiratsgut wurde am 15. Oktober 1987 hing... mehr lesen...
Mit einem Lohnsteuerfreibetragsantrag für das Jahr 1988 beantragte der Beschwerdeführer, ein seinem Sohn E hingegebenes "Heiratsgut" in Höhe von S 140.000,-- als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aus den Beilagen zu diesem Antrag ging hervor, daß die Verehelichung des Sohnes am 4. Dezember 1986 erfolgte und daß das "Heiratsgut" in vier Teilbeträgen zu S 30.000,-- am 12. September 1988, 5. Oktober 1988, 5. Dezember 1988 und 15. Dezember 1988 sowie einem Teilbetrag von S 2... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangslä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Zeigt der Abgabepflichtige
Gründe: für die Zwangsläufigkeit der verspäteten Hingabe des Ausstattungsbetrages (im konkreten Fall: die mangelnde Vorhersehbarkeit der Eheschl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1221;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/14/0279 2 Stammrechtssatz Die Liquiditätslage des Dotationspflichtigen kann ein zwingender Grund für die Entrichtung des Ausstattungsbetrages nach dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt sein. Ob dem Dota... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2 Stammrechtssatz Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Ehes... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157
Rechtssatz: Es ist kein triftiger Grund für die spätere Hingabe der Heiratsausstattung darin gelegen, daß die Hingabe im Hinblick auf die Zweckwidm... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1125;ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0157
Rechtssatz: Ein allfälliger "Zinsvorteil" im Vermögen des Dotationspflichtigen stellt keinen einen Zahlungsaufschub rechtfertigenden Grund dar, zum... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als steuerlich anerkannte Dienstnehmerin im Betrieb ihres Ehegatten beschäftigt. Im Jahr 1980 erwarb sie um einen Kaufpreis von S 800.000,-- eine bebaute Liegenschaft und vermietete einen Teil des Gebäudes an ihren Ehegatten zu betrieblichen Zwecken. Der Kaufpreis wurde mit Hilfe von Krediten aufgebracht. Im schriftlichen Mietvertrag wurde eine "Investitionsablöse" in Höhe von S 480.000,--, zahlbar in Monatsraten von S 4.000,--, sowie ein monatlicher Mie... mehr lesen...
Der mit einer australischen Staatsbürgerin verheiratete Beschwerdeführer bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bankangestellter. Im Rahmen des Jahresausgleiches für 1989 machte er Schulgeldzahlungen für seine die Vienna International School besuchenden Kinder im Ausmaß von S 135.400,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Im Jahresausgleichsbescheid wurde eine solche nicht anerkannt. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde darauf hingewiesen, daß sich der Beschwer... mehr lesen...