Entscheidungen zu § 34 Abs. 3 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 361-390 von 422

RS Vwgh 1991/1/16 90/13/0062

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Objektive Anhaltspunkte für feststellbare Umstände, daß sich die Lebensgemeinschaft durch Treue und gegenseitige Beistandsleistung derart bewährt hätte, daß trotz der kurzen Dauer der Lebensgemeinschaft (hier: eineinhalb Jahre) sich bereits sittliche Pflichten für Partner wi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0204

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung einer seinem Sohn, der am 11. Oktober 1985 geheiratet hatte, am 30. März 1988 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 130.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Er begründete die Bezahlung im Jahre 1988 damit, daß er im Jahre 1985 ein Kfz angeschafft habe und daher im Zeitpunkt der Heirat seines Sohnes, die überraschend gekommen sei, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0015

Die Beschwerdeführerin beantragte die Berücksichtigung einer ihrer Tochter am 9. August 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 50.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Ihre Tochter habe am 10. Mai 1985 geheiratet. Die Zahlung sei deshalb erst im August 1987 erfolgt, weil die Forderung erst im Jahre 1987 erhoben worden und eine frühere Hingabe der Heiratsausstattung nicht möglich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0051

Die Beschwerdeführer beantragten die Berücksichtigung einer ihrem Sohn am 1. Dezember 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 150.000,-- (Erstbeschwerdeführer) bzw. S 55.000,-- (Zweitbeschwerdeführerin) als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf den Lohnsteuerkarten für das Jahr 1987. Ihr Sohn habe am 9. Mai 1986 geheiratet. Der Betrag habe der Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens gedient. Das Finanzamt wies die Anträge mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0168

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung einer an seinen Sohn am 22. August 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Sein Sohn habe bereits am 12. September 1986 geheiratet. Die Zahlung sei deshalb erst im August 1987 erfolgt, weil sein Sohn im Zeitpunkt der Eheschließung noch studiert habe und sich infolge der Geburt von Zwilli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0006

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr eine außergewöhnliche Belastung in der Höhe von (zuletzt) S 112.582,-- geltend. Als Begründung: führte er die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft an, die er für seine Gattin übernommen habe. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1983 diesen Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung, weil dem Beschwerdeführer diese Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen seien. In der dagegen erhobenen Berufung führte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwingende
Gründe: vorliegen (Hinweis E 1.3.1989, 88/13/0207). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger, der zur Leistung eines Heiratsausstattungsbetrages verpflichtet ist, geltend macht, daß er während der Zeit zwischen dem Eintritt der Fälligkeit der Heiratsausstattung und deren tatsächlicher Leistung (hier: 2 Jahre) ein andere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinweis E 13.5.1986, 86... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Hinweis des Steuerpflichtigen, daß seine Ehegattin bei Betriebseröffnung kein Eigenkapital zur Verfügung gehabt habe, vermag die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 nicht zu begründen. Derartige
Gründe: würden voraussetzen, daß sich der Steuerpflichtig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Da keine sittliche Pflicht für einen Steuerpflichtigen besteht, seiner Ehegattin, die über keinerlei Eigenkapital verfügt, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Übernahme von Bürgschaften für Bankkredit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0204

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sein. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muß aber nicht nur dem Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Fälligkeit des Anspruches auf Heiratsausstattung hängt nicht von einem konkreten Bedarf ab, daher ist auch eine 3 Jahre nach der Eheschließung erfolgte Hausstandsgründung durch eine Tochter unmaßgeblich; ebensowenig vermag die Tatsache, daß die Tochter des St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0168

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0051

Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052 Rechtssatz: Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen ist. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muß aber nicht nur dem Grunde und der Höhe des Aufwandes nach gegeben sein; es darf auch der Aufwand nicht willkürlich in ein anderes Kalenderjahr verlagert werden als in jenes, in ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0204

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Vereinbaren Vater und Sohn (ausdrücklich oder schlüssig) die Stundung des Heiratsgutes, so begründet diese Vereinbarung nicht die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 und ist daher auch kein berechtigter zwingender Grund zur Verlegung der Zahlun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0051

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/13/0052
Rechtssatz: Die Bestreitung der Ausstattung aus dem Vermögen (und nicht aus dem laufenden Einkommen) des Steuerflicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/11 90/14/0202

Mit dem vor dem VwGH angefochtenen Bescheid lehnte die belangte Behörde im Instanzenzug die Anerkennung einer Kreditrückzahlung von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung (Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage vom Vater) ab, weil der Beschwerdeführer bei Aufnahme und Verwendung des Kredites (von insgesamt S 300.000,--) zur Begleichung von Schulden seines Vaters mit Erfolgsaussichten seiner Hilfsmaßnahme nicht mehr habe rechnen können. Da zur Erbringung aussichtsloser und si... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.1990

RS Vwgh 1990/12/11 90/14/0202

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die sittliche Pflicht zur Unterstützung eines von Insolvenz bedrohten nahen Angehörigen hat ua die Einräumung der für die Beurteilung der Erfolgsaussichten erforderlichen Informationen und den nach deren Prüfung berechtigten Glauben an den Erfolg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/21 90/13/0150

Der Beschwerdeführer machte für das Jahr 1986 unter Bezugnahme auf die Punkte V und XI eines Vergleiches, den er im Jahre 1984 anläßlich der einvernehmlichen Scheidung von seiner bisherigen Ehegattin (§ 55a Ehegesetz) mit dieser abgeschlossen hatte, Unterhaltsleistungen an die minderjährige Tochter N. L. in Höhe von S 77.563,13 geltend. Nach dem aktenkundigen Vergleich hatte der Beschwerdeführer der geschiedenen Ehegattin monatliche Unterhaltsleistungen von S 4.000,-- zu erbringen (Pu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.1990

RS Vwgh 1990/11/21 90/13/0150

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140 idF 1977/403;ABGB §166;BAO §115 Abs1;EheG §55a;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 382;
Rechtssatz: Unterhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/20 90/14/0236

Die Tochter des Beschwerdeführers hat am 26. September 1986 geheiratet. Hinsichtlich der Fälligkeit des ihr zustehenden Ausstattungsbetrages hatte der Beschwerdeführer laut seiner Behauptung mit seiner Tochter eine Verlegung bis zum Zeitpunkt des Auffindens eines geeigneten Wohnungsobjektes vereinbart. Da die Tochter und deren Ehemann erst im August 1987 ein entsprechendes Mietobjekt in Wien gefunden hatten, bezahlte der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung von 1,5 Mio Schilling er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1990

RS Vwgh 1990/11/20 90/14/0236

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;MRK Art8;VwGG §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die vereinbarungsgemäße Verlagerung der mit Eheschließung eintretenden Fälligkeit des Ausstattungsanspruches auf einen späteren Zeitpunkt (hier: folgendes Abgabenjahr) erfolgt auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/6 90/14/0127

Der Beschwerdeführer ist Mittelschullehrer. Er bürgte 1979 gegenüber einer Bank für seine Schwester und deren Ehemann. Im Streitjahr mußte er aus der Bürgschaft S 100.000,-- bezahlen. Diesen Betrag machte er als außergewöhnliche Belastung geltend: Sein Schwager habe seinerzeit ein Geschäft betrieben, das durch die plötzliche Vertragsänderung eines Dritten in Zahlungsschwierigkeiten geraten sei. Da auch das Privatvermögen, nämlich das Wohnhaus des Schwagers und der Schwester des Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Verlust eines Wohnhauses von nahen Angehörigen ist nicht mit deren Existenzbedrohung gleichzusetzen, die eine sittliche Pflicht zur Bürgschaft auslöst. Es besteht keine sittliche Pflicht zu unangemessener eigener Belastung (hier: Bürgschaft im Ausmaß von mehr als einem doppelten Jahresnettoeinkommen zur Unterstützung von Schwes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

RS Vwgh 1990/11/6 90/14/0127

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen besteht keine sittliche Pflicht zur Übernahme unverhältnismäßiger Belastungen für nahe Angehörige. In der Rechtsansicht der Beh, eine Bürgschaft eines im übrigen Vermögenslosen in der Höhe von mehr als einem doppelten Jahresnettoeinkommen sei unverhältnismäßig, ist kein Fehler e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 87/13/0081

In der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1984 beantragte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung von Schulbeiträgen für seine beiden Kinder im Ausmaß von insgesamt S 29.400,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972. Beide Kinder besuchten eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht wie die öffentlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern durch Schulbeiträge der Eltern finanziert würden. Die Zwangsläufigkeit des Besuches dieser Privatschule ergebe si... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 87/13/0081

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 181;
Rechtssatz: Eine sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen einem Aufwand nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektiv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 87/13/0081

Index: 19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §146;EStG 1972 §34 Abs3;MRKZP 01te Art2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 181;
Rechtssatz: Die Sittenordnung gebietet es nicht, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Besuch einer öff Schule mit verg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

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