Entscheidungen zu § 34 Abs. 3 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 348

RS Vwgh 1991/3/22 88/13/0195

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: Wird die Heiratsausstattung aus Mitteln hingegeben, die der Steuerpflichtige schon vor dem Jahr der Hingabe angespart hat, so stellt die Hingabe keine außergewöhnliche Belastung dar (Hinweis E 12.4.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Damit Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen iSd EStG 1972 anzusehen sind, muß das Merkmal der Zwangsläufigkeit sowohl dem Grunde als auch der Höhe des Aufwandes nach gegeben sein; es darf auch der Aufwand nicht willkürlich in ein anderes Ka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0290

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Für die Bemessung der Heiratsausstattung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt (im Jahr) der Verehelichung wesentlich und hat diese Bemessung grundsätzlich mit 25 % bis 30 % des Einkommens des StPfl zu erfolgen. Es besteht keine Verpflichtung aus rechtlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0209

Der Beschwerdeführer, der einen Gewerbebetrieb unterhält, machte für das Jahr 1987 die Leistung eines Heiratsgutes von S 100.000,-- an eine Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Einkommensteuerbescheid für 1987 berücksichtigte diese außergewöhnliche Belastung. Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den Einkommensteuerbescheid für 1987 gemäß § 299 Abs. 1 lit. c und § 299 Abs. 2 BAO in Ausübung ihres Aufsichtsrechts auf, und zwar im wesentlichen deshal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0034

Am 25. Jänner 1980 brachte die damalige Ehegattin des Beschwerdeführers eine Ehescheidungsklage und eine Unterhaltsklage ein. Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 9. Dezember 1983, n1, wurde hierauf die Ehe des Beschwerdeführers aus seinem überwiegenden Verschulden geschieden. In der dagegen erhobenen Berufung beantragte der Beschwerdeführer, das bekämpfte Urteil dergestalt abzuändern, daß die Ehe aus dem alleinigen oder doch überwiegenden Verschulden der Ehefrau geschieden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0034

Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Prozeßkosten sind nur dann als zwangsläufig erwachsen iSd § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 EStG 1972 anzusehen, wenn sie sich nicht als die direkte oder indirekte Konsequenz eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (hier: dem Steuerpfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0209

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 1 Stammrechtssatz Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/29 89/14/0088

Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1991

RS Vwgh 1991/1/29 89/14/0088

Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, sind nach stRsp des VwGH keine außergewöhnlichen Belastungen iSd § 34 EStG 1972, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/16 89/13/0037

Der Beschwerdeführer, ein Beamter der Niederösterreichischen Landesregierung und Gemeinderat der Marktgemeinde T, wies in seinen Einkommensteuererklärungen für 1983 und 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung aus. In diesen Erklärungen angeschlossenen Unterlagen machte der Beschwerdeführer, der laut einem im Verwaltungsakt befindlichen Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung an das Finanzamt Wien-Umgebung vom 28. November 1983 z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/16 90/13/0062

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung von Darlehensrückzahlungen in der Höhe von S 79.404,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1988 und begründete diesen Antrag damit, daß es seiner Frau gelungen sei, ein Insolvenzverfahren mit einem Zwangsausgleich zu beenden. Die Finanzierung dieses Zwangsausgleiches sei ihm und seiner Frau nur durch Aufnahme von Krediten möglich gewesen. Er habe sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 89/13/0037

Index: 22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;StPO 1975 §393 Abs4;ZPO §40 Abs1;ZPO §454;
Rechtssatz: Prozeßkosten sind nur dann zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 EStG 1972 anzusehen, wenn sie sich nicht als direkte oder indirekte Konsequenz eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Abgabepflichtige aus freie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 90/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Abzugsfähigkeit von Darlehensrückzahlungen gemäß § 34 EStG 1972 ist dann gegeben, wenn das Eingehen der Darlehensverpflichtung für den Abgabepflichtigen zwangsläufig erfolgt ist. Zwangsläufig erwachsen ist die Darlehensverpflichtung dann, wenn sich der Steuerpflichtige dem Abschluß dieses Vertrages aus sittli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 89/13/0037

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1357;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn ein Ehegatte als "Mitkreditnehmer" seiner Ehegattin auftritt, um ihr die Erlangung eines Kredites zur Umschuldung vorehlicher Verbindlichkeiten zu ermöglichen, und daraus folgert, daß für ihn eine Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 vorliegt, s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 90/13/0062

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die außereheliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau allein zieht sittliche Pflichten der Lebensgefährten gegeneinander nicht nach sich, wie sie zwischen Eheleuten bestehen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, daß die Gefährten die für die Ehe wesentlichen gegenseitigen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 90/13/0062

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine strenge Unterscheidung zwischen Lebensgemeinschaft und Ehe ist zulässig. Aus der Tatsache, daß in einzelnen Rechtsnormen der Lebensgefährte gleich einem Ehegatten behandelt wird (zB § 72 StGB), kann keineswegs eine "weitgehende Gleichstellung" der Lebensgemeinschaft mit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

RS Vwgh 1991/1/16 90/13/0062

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Objektive Anhaltspunkte für feststellbare Umstände, daß sich die Lebensgemeinschaft durch Treue und gegenseitige Beistandsleistung derart bewährt hätte, daß trotz der kurzen Dauer der Lebensgemeinschaft (hier: eineinhalb Jahre) sich bereits sittliche Pflichten für Partner wi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0204

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung einer seinem Sohn, der am 11. Oktober 1985 geheiratet hatte, am 30. März 1988 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 130.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Er begründete die Bezahlung im Jahre 1988 damit, daß er im Jahre 1985 ein Kfz angeschafft habe und daher im Zeitpunkt der Heirat seines Sohnes, die überraschend gekommen sei, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0015

Die Beschwerdeführerin beantragte die Berücksichtigung einer ihrer Tochter am 9. August 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 50.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Ihre Tochter habe am 10. Mai 1985 geheiratet. Die Zahlung sei deshalb erst im August 1987 erfolgt, weil die Forderung erst im Jahre 1987 erhoben worden und eine frühere Hingabe der Heiratsausstattung nicht möglich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0051

Die Beschwerdeführer beantragten die Berücksichtigung einer ihrem Sohn am 1. Dezember 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 150.000,-- (Erstbeschwerdeführer) bzw. S 55.000,-- (Zweitbeschwerdeführerin) als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf den Lohnsteuerkarten für das Jahr 1987. Ihr Sohn habe am 9. Mai 1986 geheiratet. Der Betrag habe der Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens gedient. Das Finanzamt wies die Anträge mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0168

Der Beschwerdeführer beantragte die Berücksichtigung einer an seinen Sohn am 22. August 1987 bezahlten Heiratsausstattung in der Höhe von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 1987. Sein Sohn habe bereits am 12. September 1986 geheiratet. Die Zahlung sei deshalb erst im August 1987 erfolgt, weil sein Sohn im Zeitpunkt der Eheschließung noch studiert habe und sich infolge der Geburt von Zwilli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/19 90/13/0006

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr eine außergewöhnliche Belastung in der Höhe von (zuletzt) S 112.582,-- geltend. Als Begründung: führte er die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft an, die er für seine Gattin übernommen habe. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1983 diesen Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung, weil dem Beschwerdeführer diese Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen seien. In der dagegen erhobenen Berufung führte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwingende
Gründe: vorliegen (Hinweis E 1.3.1989, 88/13/0207). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger, der zur Leistung eines Heiratsausstattungsbetrages verpflichtet ist, geltend macht, daß er während der Zeit zwischen dem Eintritt der Fälligkeit der Heiratsausstattung und deren tatsächlicher Leistung (hier: 2 Jahre) ein andere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinweis E 13.5.1986, 86... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Der Hinweis des Steuerpflichtigen, daß seine Ehegattin bei Betriebseröffnung kein Eigenkapital zur Verfügung gehabt habe, vermag die Zwangsläufigkeit iSd § 34 EStG 1972 nicht zu begründen. Derartige
Gründe: würden voraussetzen, daß sich der Steuerpflichtig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0006

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Da keine sittliche Pflicht für einen Steuerpflichtigen besteht, seiner Ehegattin, die über keinerlei Eigenkapital verfügt, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Übernahme von Bürgschaften für Bankkredit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0204

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;ABGB §1231;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0051 1 Stammrechtssatz Ein Aufwand ist dann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abzuziehen, wenn der Aufwand dem Steuerpflichtigen zwangsl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1972 vom Einkommen abziehen zu können, muß dieser dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sein. Das Merkmal der Zwangsläufigkeit muß aber nicht nur dem Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

RS Vwgh 1990/12/19 90/13/0015

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;ABGB §1225;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Fälligkeit des Anspruches auf Heiratsausstattung hängt nicht von einem konkreten Bedarf ab, daher ist auch eine 3 Jahre nach der Eheschließung erfolgte Hausstandsgründung durch eine Tochter unmaßgeblich; ebensowenig vermag die Tatsache, daß die Tochter des St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1990

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