RS Vwgh 1992/2/19 88/14/0170

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Veröffentlicht am 19.02.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Daß der Abgabepflichtige seiner Tochter, die sich ohne zwingende Notwendigkeit zur Abgabe einer Bürgschaftserklärung für ihre Schwester bewegen hat lassen, beim weiteren Fortkommen finanziell unterstützt, damit die volle Härte der Bürgschaftsverpflichtung sie nicht treffe, erscheint menschlich verständlich, wird aber von der Sittenordnung letztlich nicht verlangt und geht über die zwischen Eltern und Kindern bestehenden Pflichten hinaus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140170.X03

Im RIS seit

19.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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