Die Beschwerdeführerin reichte am 6. Oktober 1995 beim Finanzamt eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 ein. Darin hatte sie u.a. "Zahlungen an die Volksbank K für meinen mittellosen Ehemann zur Abwendung eines Konkurses" in Höhe von S 223.909,-- als außergewöhnliche Belastung beantragt. Einem Schreiben der Volksbank K vom 16. Februar 1994 an den Ehemann der Beschwerdeführerin (einem ehemaligen Rechtsanwalt) ist zu entnehmen, dass "ihr vertraglicher Kontokorrentk... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung für 1990 ua die Berücksichtigung von mit diversen Auseinandersetzungen mit ihrem geschiedenen Ehemann in Zusammenhang stehenden Rechtsanwalts- und Prozesskosten im Ausmaß von S 164.030,04 als außergewöhnliche Belastung. Diese Kosten seien für die Bemühungen der Beschwerdeführerin angefallen, einerseits ihren Ehemann nach der Ehescheidung im Rahmen einer außergerichtlichen Aufteilung des ehelichen Vermögens zum Hauptsc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 90 ABGB idF vor dem Eherechts-Änderungsgesetz 1999, BGBl I 125/1999, sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet. Im Erwerb des ande... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zwangsläufigkeit von Kosten, die mit einer im Hälfteeigentum der Abgabepflichtigen stehenden, vermieteten Liegenschaft in Zusammenhang stehen, vermag nichts daran zu ändern, dass es sich bei solchen Aufwendungen um Sonderwerbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1995 die Berücksichtigung von S 50.670,-- als außergewöhnliche Belastung. In einer Beilage zu dieser Erklärung führte er aus, sein Sohn wohne seit einigen Jahren bei seiner geschiedenen Frau in Italien. Die regelmäßigen Besuche bei seinem Sohn führten zu außergewöhnlichen Belastungen, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht erwachsen. Die Aufwendungen entstünden zwangsläufig, weil sich der Beschwerdeführer die... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Nach der vom VwGH in stRsp (Hinweis E 29.1.1991, 89/14/0088) vertretenen Auffassung können Aufwendungen, die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurü... mehr lesen...
In der Einkommensteuererklärung 1994 machte der Beschwerdeführer eine "Zahlung im Konkurs des Unternehmens der Gattin zur Herbeiführung eines Zwangsausgleiches" in Höhe von 286.033,21 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Gegen den Einkommensteuerbescheid, mit welchem das Finanzamt den geltend gemachten Betrag nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannte, berief der Beschwerdeführer. Er habe im Jahr 1994 von den finanziellen Schwierigkeiten seiner Gattin, die ihre wirtscha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Sittliche
Gründe: liegen vor, wenn die vom Steuerpflichtigen erbrachten Leistungen nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen durch die Sittenordnung geboten sind. Dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich, wünschenswert oder lobenswert erscheinen mag, reicht nicht hin, um eine sittliche Verpflichtung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte, beim Jahresausgleich für das Jahr 1993 einen Betrag von S 920.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen; dies mit folgender Begründung: Sein Sohn habe ein altes Haus umgebaut und adaptiert und daraus ein schönes Gasthaus gemacht. Bei Betriebsaufnahme im Mai 1993 seien erhebliche Einrichtungskosten offen gewesen; hiezu wären Personal- und Betriebskosten gekommen. Schon im Juli 1993 seien einlangende Rechnungen in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 23/2003, 519-523;
Rechtssatz: Im Ausfall einer zwangsläufig begründeten Darlehensforderung kann eine Aufwendung erblickt werden, die das Einkommen des Jahres des Ausfalles belastet (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0163). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1990 bei Ermittlung des Einkommens einen Betrag von S 218.055,-- als außergewöhnliche Belastung ("Übernahme der Kosten des Haftprüfungsverfahrens des mittellosen Bruders") abzuziehen. Das Finanzamt anerkannte keine außergewöhnliche Belastung. In einer dagegen eingebrachten Berufung wurde im wesentlichen vorgebracht, sein am 8. September 1942 geborener Bruder habe sich im Jahr 1987 verehelicht. Na... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1 impl;EStG 1972 §34 Abs3 impl;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/16 90/13/0062 1
(Hier: Übernahme der Kosten eines Haftprüfungsverfahrens des
mittellosen, etwa 50 Jahre alten, im Erwerb nicht durch
Krankheit oder Invalidität behinderten Bruders nicht als
sittliche Pflicht des AbgPfl zu erachten) Stammr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Beamter tätig und bezog darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Universität Wien Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1991 und 1992, in welchen die Nettobeträge der vom Beschwerdeführer bezogenen Honorare aus der Erfüllung der Lehraufträge mit dem Normalsteuersatz von 20 % der Umsatzsteuer unterzogen worden waren, erhob der Beschwerdeführer Berufung mit dem Begehren, die Honorare aus d... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Ehegatte der Beschwerdeführerin betrieb ein Einzelunternehmen, das im Jahre 1994 einer Umschuldung in Form eines Wechsels der "Hausbank" unterzogen wurde, wobei die neue Bank als Sicherstellung der Kreditverträge zum einen eine Bürgschaftshaftung der Beschwerdeführerin und zum anderen die Einräumung einer Rangordnung der Verpfändung einer der Beschwerdeführerin gehörenden Liegenschaft f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß Zahlungen aus Anlaß eingegangener Bürgschaften als außergewöhnliche Belastung nach stRSp des VwGH nur dann berücksichtigt werden können, wenn Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtungen bestand (Hinweis E 21.9.1993, 93/14/0105; E 20.4.1993, 88/14/0199; E 28... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Zahlung von Nachlaßverbindlichkeiten kann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, weil sie eine Verhaltensfolge aus der Annahme der Erbschaft ist (Hinweis E 22.2.1993, 92/15/0048). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130270.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Das Bestreben, eine wirkliche oder vermeintliche Nachrede in der Öffentlichkeit zu vermeiden, reicht nicht dazu aus, um die für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung geforderte Zwangsläufigkeit zu begründen (Hinweis E 10.12.1991, 91/14/0146). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin machte im Zuge des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Krankheitskosten ihrer Tochter in Höhe von S 98.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 geltend. Die Tochter sei 38 Jahre alt, geschieden, arbeitsunfähig, nicht krankenversichert und studiere. Sie leide an einer Wirbelsäulenverletzung. Dem Antrag war eine Bestätigung der Tochter der Beschwerdeführerin über den Erhalt des genannten Betrages sowie ein Röntgenbefund einer Fachärztin für Radio... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;
Rechtssatz: Werden Heilkosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, so hat der ASt sein Begehren im Rahmen des ihm Zumutbaren derart zu konkretisieren, daß eine ärztliche Diagnose beigebracht und die Zweckmäßigkeit jener Th... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid Ausgaben des Beschwerdeführers im Streitjahr für die Teilnahme seines Sohnes Christoph (geb. 1980) an verschiedenen Tennisturnieren (Fahrt-, Aufenthalts-, Trainings- und Trainerkosten, Verpflegungskosten, Kosten für Tenniszubehör und Tennisbekleidung) als Teil einer Ausbildung zum Tennisspieler bzw. zum Tennislehrer in Höhe vo... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einerseits die im Streitjahr gemäß einem gerichtlichen Vergleich vom Beschwerdeführer geleistete Rückzahlung eines Teilbetrages in Höhe von S 250.000,-- des von ihm anläßlich des Erwerbes einer Liegenschaft im Jahr 1976 aufgenommenen Hypothekardarlehens von S 1,5 Mio und andererseits die Zahlung von bei der Durchsetzung von Ho... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/13/0100 2(hier EStG 1988 anzuwenden; Darlehenszinsen, Notarhonorar und Gerichtsgebühren infolge eines seiner Zeit für einen Liegenschaftserwerb aufgenommenen Hypothekardarlehens sind nicht deshalb zwangsläufig erwachsen, weil ein Dritter eine Verpflichtung zur Übernahme der Schuld nicht eingeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung durch die Kosten für die Tennisausbildung eines Kindes (hier: verneint mangels ausreichender Intensität der Begabung des Kindes für diesen Sport im Streitjahr). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte beglich im Jahr 1992 eine Bankschuld (S 428.000,--) seiner nicht erwerbstätigen Gattin und machte in der Einkommensteuererklärung für 1992 diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend. Zur Begründung: führte er aus, er habe im Jahr 1992 anläßlich einer Exekution gegen seine Frau (nach der Aktenlage handelte es sich um eine Fahrnisexekution) festgestellt, daß diese seit Jahren Schulden eingegangen sei, zu deren Begleichung ihr die Mittel gefehlt hätten. Sie lei... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist der Sohn des am 24. November 1985 verstorbenen FS und der Zweitbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Witwe nach FS. In der Einkommensteuererklärung für 1990 machte der Erstbeschwerdeführer den Betrag von S 2,142.000,-- und die Zweitbeschwerdeführerin den Betrag von S 2,058.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Es wurde vorgebracht, daß die Zahlungen Abfindungen der vier Geschwister des Erstbeschwerdeführers bzw. der vier weiteren... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §94 Abs2;EStG 1988 §34 Abs1;EStG 1988 §34 Abs3;
Rechtssatz: Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin ergibt sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung. Dies gilt allerdings nur für solche Krankheitskosten, die typischerweise mit einer Heilbehandlung verbunden sind. Wenn es au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §140;ABGB §90;ABGB §94 Abs2;BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 91/14/0052 1 (hier: Bedienung eines Kredites der Ehegattin des Abgabepflichtigen; Kreditaufnahme erfolgte nach Angabe des Abgab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/15/0097 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0256 E 14. Februar 1984 RS 1(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Der Antritt einer Erbschaft ist ein Verhalten, zu dem sich der Erbe aus freien Stücken entschließt. Daraus resul... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §786;ABGB §799;EStG 1988 §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/15/0097
Rechtssatz: § 786 zweiter Satz ABGB ist Bestandteil der gesetzlichen Regelungen über die Höhe des Pflichtteilanspruches. Ein Erbe muß daher bei Abgabe der Erbserklärung ... mehr lesen...