RS Vwgh 1992/8/7 91/14/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.1992
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/24 87/13/0081 3

Stammrechtssatz

Eine sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 setzt voraus, daß sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen einem Aufwand nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, daß das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muß vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0222).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140120.X03

Im RIS seit

07.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten