RS Vwgh 1990/4/24 90/14/0064

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Tatsächliche Gründe, aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X02

Im RIS seit

24.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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