RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0108

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 62;

Rechtssatz

Bei der Übernahme von Bürgschaften oder Wechselverbindlichkeiten zur Abwehr einer existenzbedrohenden

Notlage von einem nahen Angehörigen kann es sich nicht um eine Belastung handeln, der sich der Steuerpflichtige aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht entziehen kann, sondern nur um die Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Was sittliche Pflicht ist, bestimmt sich nach den Vorstellungen

billig und gerecht denkender Menschen darüber, welches Verhalten in der betreffenden Lebenssituation vom Steuerpflichtigen erwartet werden kann, widrigens ihm von der Gesellschaft, der er angehört, mit Mißbilligung begegnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140108.X01

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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