RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0108

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 62;

Rechtssatz

Es besteht keine sittliche Pflicht zu aussichtslosen und daher sinnlosen Opfern für nahe Angehörige (Beseitigung einer Existenzbedrohung). Die Erfolgsaussichten zur Sanierung sind unter einem objektiven Maßstab zu prüfen. Eine ex-ante-Betrachtung ist geboten. Je größer das dem Steuerpflichtigen abverlangte Opfer ist, umso strenger muß der Maßstab sein, der an die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Sanierung angelegt werden darf, ohne hiedurch sittliche Pflichten zu verletzen. Der Steuerpflichtige darf durch die Angehörigen bei seiner Entscheidung über seine Hilfeleistung nicht in Zeitnot gebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140108.X03

Im RIS seit

19.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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