Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Orgelbauunternehmen. Im Zuge einer den Zeitraum 1998 bis 2000 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für Geschäftsreisen (zum Zwecke von Orgelreparaturen unternommene Reisen) pro Tag den Tagessatz von 360 S (brutto) pauschal als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Die auf den pauschalen Tagessatz entfallende Umsatzsteuer habe er als (pauschale) Vorsteuer geltend gemacht. Nach Ansicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Orgelbauunternehmen. Im Zuge einer den Zeitraum 1998 bis 2000 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für Geschäftsreisen (zum Zwecke von Orgelreparaturen unternommene Reisen) pro Tag den Tagessatz von 360 S (brutto) pauschal als Betriebsausgaben geltend gemacht habe. Die auf den pauschalen Tagessatz entfallende Umsatzsteuer habe er als (pauschale) Vorsteuer geltend gemacht. Nach Ansicht ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: § 4 Abs 5 EStG 1988 in der Stammfassung vor der mit BGBl I 2003/71 vorgenommenen Neufassung normiert, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;UStG 1994 §13 Abs1;
Rechtssatz: § 13 Abs 1 erster Satz UStG 1994 stellt eine Anknüpfung an die einkommensteuerliche Regelung dar. Da im gegenständlichen Fall mangels eines Nachweises die Verpflegungsmehraufwendungen einkommensteuerlich keine Berücksichtigung finden konnten, steht auch der korrespondierend... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: § 4 Abs 5 EStG 1988 in der Stammfassung vor der mit BGBl I 2003/71 vorgenommenen Neufassung normiert, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs5;UStG 1994 §13 Abs1;
Rechtssatz: § 13 Abs 1 erster Satz UStG 1994 stellt eine Anknüpfung an die einkommensteuerliche Regelung dar. Da im gegenständlichen Fall mangels eines Nachweises die Verpflegungsmehraufwendungen einkommensteuerlich keine Berücksichtigung finden konnten, steht auch der korrespondierend... mehr lesen...
Nach Durchführung einer im März 1999 für den Zeitraum von Februar 1995 bis Februar 1999 durchgeführten Beitragsprüfung erließ die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Bescheid vom 19. August 1999, worin sie feststellte, dass die beschwerdeführende Gesellschaft als Dienstgeberin verpflichtet sei, für die in der Beilage angeführten Dienstnehmer allgemeine Beiträge für die dort angeführten Zeiträume in der angeführten Höhe zu entrichten. Die Beilage (Beitragsnachverrechnung vom 29. Ju... mehr lesen...
Nach Durchführung einer im März 1999 für den Zeitraum von Februar 1995 bis Februar 1999 durchgeführten Beitragsprüfung erließ die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Bescheid vom 19. August 1999, worin sie feststellte, dass die beschwerdeführende Gesellschaft als Dienstgeberin verpflichtet sei, für die in der Beilage angeführten Dienstnehmer allgemeine Beiträge für die dort angeführten Zeiträume in der angeführten Höhe zu entrichten. Die Beilage (Beitragsnachverrechnung vom 29. Ju... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4; Beachte Besprechung in:
SWI 8/2005. S 403-404;
Rechtssatz: Bei einem ausländischen Familienwohnsitz genießen die als "Trennungsgelder" - wenn auch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift des Kollektivvertrages - ausbezahlten Entgelte keine Begünstigung in lohnsteuerr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4; Beachte Besprechung in:
SWI 8/2005. S 403-404;
Rechtssatz: Bei einem ausländischen Familienwohnsitz genießen die als "Trennungsgelder" - wenn auch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift des Kollektivvertrages - ausbezahlten Entgelte keine Begünstigung in lohnsteuerr... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. November 2000 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin wegen der im Zuge der Beitragsprüfung im Zeitraum September 1999 bis Oktober 1999 festgestellten Meldedifferenzen für die in der Beitragsnachverrechnungsanzeige vom 24. November 1999 zu einem näher angeführten Dienstgeberkonto angeführten Dienstnehmer die dort ausgewiesenen allgemeinen Beiträge, Nebenumlagen, Sonderbeiträge und Zuschläge nach den jeweils angeführten Beitragsgru... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. November 2000 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin wegen der im Zuge der Beitragsprüfung im Zeitraum September 1999 bis Oktober 1999 festgestellten Meldedifferenzen für die in der Beitragsnachverrechnungsanzeige vom 24. November 1999 zu einem näher angeführten Dienstgeberkonto angeführten Dienstnehmer die dort ausgewiesenen allgemeinen Beiträge, Nebenumlagen, Sonderbeiträge und Zuschläge nach den jeweils angeführten Beitragsgru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die Steuer- bzw. Beitragsfreiheit von Nächtigungsgeldern setzt tatsächliche Nächtigungen, die durch einwandfreie Nachweise zu belegen sind, voraus (Hinweis E 14.5.2003, 2000/08/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001080... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Im E 2.7.2003, 98/08/0358, hat der VwGH dargelegt, dass es zur Frage, inwieweit nach § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer als beitragsfrei zu behandeln sind, entsprechender Feststellungen bzw. insbesondere eines überprüfbaren Nachweises darüb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0068 E 20. Juni 2000 RS 2
(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wie der VwGH etwa in seinem E vom 21.10.1993, 92/15/0001, ausgeführt hat, gilt für alle im § 26 EStG erfassten Arbeitgeberleistungen der Grundsatz, dass darüber einzeln abgerechnet werden muss. In diesem Sinn hat der VwGH bereits wiederh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die Steuer- bzw. Beitragsfreiheit von Nächtigungsgeldern setzt tatsächliche Nächtigungen, die durch einwandfreie Nachweise zu belegen sind, voraus (Hinweis E 14.5.2003, 2000/08/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001080... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Im E 2.7.2003, 98/08/0358, hat der VwGH dargelegt, dass es zur Frage, inwieweit nach § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer als beitragsfrei zu behandeln sind, entsprechender Feststellungen bzw. insbesondere eines überprüfbaren Nachweises darüb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0068 E 20. Juni 2000 RS 2
(Hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wie der VwGH etwa in seinem E vom 21.10.1993, 92/15/0001, ausgeführt hat, gilt für alle im § 26 EStG erfassten Arbeitgeberleistungen der Grundsatz, dass darüber einzeln abgerechnet werden muss. In diesem Sinn hat der VwGH bereits wiederh... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Partei vom 27. September 2001 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber für den Dienstnehmer A. für die Zeit vom 1. Juli 1996 bis 30. September 2001 Beiträge und Umlagen in Gesamthöhe von S 42.023,94 (EUR 3.054,--) zu entrichten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass anlässlich einer Beitragsprüfung hinsichtlich des als Bauhelfer beschäftigten Dienstnehmers A. festgestellt worden sei, dass dieser auf dem Betriebsgelände des Di... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Partei vom 27. September 2001 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, als Dienstgeber für den Dienstnehmer A. für die Zeit vom 1. Juli 1996 bis 30. September 2001 Beiträge und Umlagen in Gesamthöhe von S 42.023,94 (EUR 3.054,--) zu entrichten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass anlässlich einer Beitragsprüfung hinsichtlich des als Bauhelfer beschäftigten Dienstnehmers A. festgestellt worden sei, dass dieser auf dem Betriebsgelände des Di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung stellt regelmäßig einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und ist damit steuerpflichtig (Hinweis E 12. September 2002, Zl. 98/15/0118). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002080092.X04 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung stellt regelmäßig einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und ist damit steuerpflichtig (Hinweis E 12. September 2002, Zl. 98/15/0118). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002080092.X04 Im RIS ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 9. Dezember 1998 wurde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin (Inhaberin eines technischen Büros) verpflichtet, für die in der Beitragsrechnung vom 9. Dezember 1998 genannten Versicherten allgemeine Beiträge in der Höhe von S 82.221,60 nachzuzahlen. Gleichzeitig wurde ein Beitragszuschlag vorgeschrieben. Die Beitragsrechnung bilde einen Bestandteil des Bescheides. Aus der Beitragsrechnung ergibt sich - soweit für das Beschwerde... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 9. Dezember 1998 wurde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin (Inhaberin eines technischen Büros) verpflichtet, für die in der Beitragsrechnung vom 9. Dezember 1998 genannten Versicherten allgemeine Beiträge in der Höhe von S 82.221,60 nachzuzahlen. Gleichzeitig wurde ein Beitragszuschlag vorgeschrieben. Die Beitragsrechnung bilde einen Bestandteil des Bescheides. Aus der Beitragsrechnung ergibt sich - soweit für das Beschwerde... mehr lesen...