RS Vwgh 2006/12/19 2006/15/0038

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §26 Z4;

Rechtssatz

Für das Vorliegen einer Dienstreise iSd § 26 Z. 4 EStG 1988 ist anders als für das Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 nicht das Zurücklegen bestimmter Mindestentfernungen vom Mittelpunkt der Tätigkeit erforderlich, sondern es genügt bereits jedes Verlassen des Dienstortes (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz. 79 zu § 16, mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150038.X08

Im RIS seit

26.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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