Mit Bescheid vom 20. Dezember 1995 führte die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates gemäß § 14 Notarversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 66/1972 (NVG), die "Neuberechnung der Beiträge" des Beschwerdeführers für das Jahr 1993 durch, wobei "Wartetastenverluste" des Beschwerdeführers (§ 10 Abs. 8 EStG 1988) keine Berücksichtigung fanden. Dem - soweit noch beschwerdegegenständlich - gegen diesen Punkt der Neuberechnung gerichteten Einspruch des Beschwerdeführers gab die bela... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §26;EStG 1988 §3;NVG 1972 §10 Abs1 Z2;NVG 1972 §14 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das NVG 1972 knüpft nicht an das Einkommen nach dem EStG an. Maßgeblich sind gemäß § 10 Abs 1 Z 2 NVG 1972 "die nach den Vorschriften über die Einkommensteuer versteuerbaren EINKÜNFTE" und gemäß § 14 Abs 1 Z 2 NVG 1972 "im Fa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist österreichische Staatsangehörige und in Österreich ansässig. Sie war im Jahr 1995 bis 31. März in Wien und ab 10. April bei einem Unternehmen in Liechtenstein angestellt, von dem sie bis Ende des Jahres Einkünfte in Höhe von umgerechnet S 624.907,-- bezog. Sie pendelte als Grenzgängerin zwischen ihrem Wohnort im österreichischen Grenzgebiet und ihrem Arbeitsort in Liechtenstein. Im Einkommenssteuerbescheid 1995 erfasste das Finanzamt Feldkirch in Anwendung d... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61988CJ0175 Biehl VORAB;61993CJ0279 Schumacker VORAB;61994CJ0080 Wielockx VORAB;61994CJ0107 Asscher VORAB;61997CJ0311 Royal Bank of Scotland VORAB;EStG 1988;EWR-Abk Art28; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll lediglich verhindern, dass ein und dieselben Einkünfte in beiden Staaten zur Gänze... mehr lesen...
Index: E3R E05100000E6J001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung59/04 EU - EWR
Norm: 31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7;61996CJ0336 Gilly VORAB;DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;EWR-Abk Art28;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Liechtenstein 1971 Art15 Abs4;DBAbk Liechtenstein 1971 Art23 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/15/0252 E 22. September 2000
Rechtssatz: Der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung verlangt nicht, dass für die Besteuerung von Grenzgängereinkünften sta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen. Für den Zeitraum 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1994 fand beim Beschwerdeführer eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Auffassung vertraten, dass die an Arbeitnehmer (Lkw-Chauffeure) ausbezahlten Entfernungszulagen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehörten, weil die von § 26 Z. 4 EStG 1988 vorausgesetzten Aufzeichnungen nicht geführt worden seien. Das Finanzamt zo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Für den Zeitraum 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1994 fand beim Beschwerdeführer eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Auffassung vertraten, dass die an Arbeitnehmer ausbezahlten "Fahrgelder" zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehörten. Das Finanzamt zog daher den Beschwerdeführer für die Lohnsteuer zur Haftung heran und forderte den Dienstgeberbeitrag zum A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen. Für den Zeitraum 1. Jänner 1992 bis 31. Dezember 1994 fand beim Beschwerdeführer eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Auffassung vertraten, dass die an Arbeitnehmer (Lkw-Chauffeure) ausbezahlten Entfernungszulagen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehörten, weil die von § 26 Z. 4 EStG 1988 vorausgesetzten Aufzeichnungen nicht geführt worden seien. Das Finanzamt zo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Für den Zeitraum 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1994 fand beim Beschwerdeführer eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Auffassung vertraten, dass die an Arbeitnehmer ausbezahlten "Fahrgelder" zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehörten. Das Finanzamt zog daher den Beschwerdeführer für die Lohnsteuer zur Haftung heran und forderte den Dienstgeberbeitrag zum A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Gebäudereinigungsunternehmen. Für den Zeitraum 1. Jänner 1991 bis 31. Dezember 1994 fand beim Beschwerdeführer eine Lohnsteuerprüfung statt, bei der der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Auffassung vertraten, dass die an Arbeitnehmer ausbezahlten "Fahrgelder" zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehörten. Das Finanzamt zog daher den Beschwerdeführer für die Lohnsteuer zur Haftung heran und forderte den Dienstgeberbeitrag zum A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z5;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 hat der Ersatz der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gezählt (§ 26 Z 5 EStG 1972); das EStG 1988 hat aber eine solche Regelung nicht übernommen, sondern in § 26 Z 5 n... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Betreffen die geleisteten Kostenersätze Anfahrten der Arbeitnehmer des Abgabepflichtigen zu Dienstorten, die sich aus einem Dienstverhältnis zum Abgabepflichtigen ergeben und nehmen die Fahrten ihren Ausgang bei Betriebsstätten anderer Unternehmer, wo sich die Arbeitnehmer auf Grund eines (weiteren) Dienstverhältnisses zu diesem ande... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0167 E 22. März 2000 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz § 26 Z 7 EStG 1972 und § 26 Z 4 EStG 1988 kann in verfassungkonformer Auslegung nur die Bedeutung beigemessen werden, dass lohngestaltende Vorschriften - für steuerliche Zwecke - eine Dienstreise nicht anders festlegen kön... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Erst eine drei Stunden übersteigende Dienstreise ermöglicht die Auszahlung nicht steuerbarer Tagesgelder. Der - wenn auch unterbrochene - Aufenthalt an einem bestimmten Ort von mehr als einer Woche steht der weiteren Annahme einer Dienstreise an diesem Ort entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Wie der VwGH etwa in seinem E vom 21.10.1993, 92/15/0001, ausgeführt hat, gilt für alle im § 26 EStG erfassten Arbeitgeberleistungen der Grundsatz, dass darüber einzeln abgerechnet werden muss. In diesem Sinn hat der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen, dass der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise durch entsprechende Belege zu erb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstreise setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinen Dienstort über Auftrag des Arbeitgebers zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. Dabei ist jener Dienstort gemeint, der sich aus dem Dienstverhältnis zu dem Dienstgeber ergibt, der den Reisekostenersatz auszahlt und den Dienst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht zwar auch vor, dass die Dienstreise vom Wohnort aus angetreten werden kann, in einem solchen Fall muss die Reise aber ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach dem Verlassen des Dienstortes gleichwertig sein. Für eine an sich v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z5;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 hat der Ersatz der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gezählt (§ 26 Z 5 EStG 1972); das EStG 1988 hat aber eine solche Regelung nicht übernommen, sondern in § 26 Z 5 n... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Betreffen die geleisteten Kostenersätze Anfahrten der Arbeitnehmer des Abgabepflichtigen zu Dienstorten, die sich aus einem Dienstverhältnis zum Abgabepflichtigen ergeben und nehmen die Fahrten ihren Ausgang bei Betriebsstätten anderer Unternehmer, wo sich die Arbeitnehmer auf Grund eines (weiteren) Dienstverhältnisses zu diesem ande... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0167 E 22. März 2000 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz § 26 Z 7 EStG 1972 und § 26 Z 4 EStG 1988 kann in verfassungkonformer Auslegung nur die Bedeutung beigemessen werden, dass lohngestaltende Vorschriften - für steuerliche Zwecke - eine Dienstreise nicht anders festlegen kön... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Erst eine drei Stunden übersteigende Dienstreise ermöglicht die Auszahlung nicht steuerbarer Tagesgelder. Der - wenn auch unterbrochene - Aufenthalt an einem bestimmten Ort von mehr als einer Woche steht der weiteren Annahme einer Dienstreise an diesem Ort entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Wie der VwGH etwa in seinem E vom 21.10.1993, 92/15/0001, ausgeführt hat, gilt für alle im § 26 EStG erfassten Arbeitgeberleistungen der Grundsatz, dass darüber einzeln abgerechnet werden muss. In diesem Sinn hat der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen, dass der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise durch entsprechende Belege zu erb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstreise setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinen Dienstort über Auftrag des Arbeitgebers zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. Dabei ist jener Dienstort gemeint, der sich aus dem Dienstverhältnis zu dem Dienstgeber ergibt, der den Reisekostenersatz auszahlt und den Dienst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht zwar auch vor, dass die Dienstreise vom Wohnort aus angetreten werden kann, in einem solchen Fall muss die Reise aber ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach dem Verlassen des Dienstortes gleichwertig sein. Für eine an sich v... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezog in den Streitjahren u.a. gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Gasthauses, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Landtagsabgeordneter sowie sonstige Einkünfte als Funktionär der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Wohnung und Gewerbebetrieb des Mitbeteiligten befinden sich in F, Sitz des Landtages und der Kammer in K. Im Zuge einer die Kalenderjahre 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ließ der Prüfer u.a. die für die Aufenthal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezog in den Streitjahren u.a. gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Gasthauses, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Landtagsabgeordneter sowie sonstige Einkünfte als Funktionär der Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Wohnung und Gewerbebetrieb des Mitbeteiligten befinden sich in F, Sitz des Landtages und der Kammer in K. Im Zuge einer die Kalenderjahre 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung ließ der Prüfer u.a. die für die Aufenthal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Auch Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können Reisekosten nur bei Erfüllung des von der Judikatur ausgearbeiteten Reisekostenbegriffes (Hinweis E 13.2.1991, 90/13/0199; E 18.10.1995, 94/13/0101) als Werbungskosten geltend machen. Auch stellen vom Arbeitg... mehr lesen...