Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse sprach mit dem an die "Republik Österreich p.A. Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck" adressierten und auch so zugestellten Bescheid vom 10. April 1992 aus, daß gemäß den §§ 44, 49, 51 und 54 ASVG allgemeine Beiträge und Sonderzahlungen in näher genannter Höhe für im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg beschäftigte Postbedienstete nachverrechnet und gemäß § 59 Abs. 1 ASVG i.V.m. der V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;EStG 1988 §26;GehG 1956 §20 Abs1;VBG 1948 §22a;
Rechtssatz: Gemäß § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF BGBl Nr 1989/660 kommt es für den Beitragszeitraum 1990, anders als in der im Jahr davor geltenden Rechtslage, nicht mehr auf den tatsächlichen Aufwand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1988/749;EStG 1988 §26;GehG 1956 §20 Abs1;VBG 1948 §22a;
Rechtssatz: Fahrtkostenvergütungen (hier: KFZ-Aufwandsentschädigung/Landzustelldienst im Beitragszeitraum 1989) werden vom ersten Satz des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF der 46ten ASVG-Novelle BGBl Nr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Die Heeres-, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig ist durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 9. Dezember 1986, BGBl. 720, zu einer betriebsähnlichen Einrichtung der Beschwerdeführerin erklärt worden. Nach den Feststellungen der belangten Behörde sei die von dieser Einrichtung bewirtschaftete Grundfläche in mehrere Forstreviere unterteilt. Für jedes Revier sei ein eigener Förster eingesetzt. Die Förster wohnten idR in einem im Eigentum ihres Arb... mehr lesen...
Die Heeres-, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig ist durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 9. Dezember 1986, BGBl. 720, zu einer betriebsähnlichen Einrichtung der Beschwerdeführerin erklärt worden. Nach den Feststellungen der belangten Behörde sei die von dieser Einrichtung bewirtschaftete Grundfläche in mehrere Forstreviere unterteilt. Für jedes Revier sei ein eigener Förster eingesetzt. Die Förster wohnten idR in einem im Eigentum ihres Arb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Wenn Förster auf der Fahrt zwischen ihrer Wohnung und dem ihnen zugewiesenen Revier im Fall einer entsprechenden Wahrnehmung ihre berufliche Tätigkeit zu entfalten haben, befinden sie sich während der Fahrt in beruflichem Einsatz und nehmen - in der Art eines Bereitschaftsdienstes - dienstliche Aufgaben wahr. Solcherart stellt aber w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15;EStG 1988 §26 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/16 96/14/0033 1 Stammrechtssatz Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: ISd § 26 Z 5 EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150246.X01 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Wenn Förster auf der Fahrt zwischen ihrer Wohnung und dem ihnen zugewiesenen Revier im Fall einer entsprechenden Wahrnehmung ihre berufliche Tätigkeit zu entfalten haben, befinden sie sich während der Fahrt in beruflichem Einsatz und nehmen - in der Art eines Bereitschaftsdienstes - dienstliche Aufgaben wahr. Solcherart stellt aber w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15;EStG 1988 §26 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/16 96/14/0033 1 Stammrechtssatz Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: ISd § 26 Z 5 EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150246.X01 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Beamter, wurde mit Beginn des Streitjahres an eine 130 km von seinem Wohnort entfernt gelegene Dienststelle versetzt. Er behielt den Haushalt an seinem bisherigen Wohnort, in dem er mit seiner Frau und seinen zwei Kindern lebt, bei und begründete am neuen Dienstort einen weiteren Haushalt. Vom Arbeitgeber erhielt er ua Tages- und Nächtigungsgelder als Trennungsgebühren steuerfrei ausbezahlt. Er machte für das Streitjahr die durch die doppelte Haushaltsführung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Beamter, wurde mit Beginn des Streitjahres an eine 130 km von seinem Wohnort entfernt gelegene Dienststelle versetzt. Er behielt den Haushalt an seinem bisherigen Wohnort, in dem er mit seiner Frau und seinen zwei Kindern lebt, bei und begründete am neuen Dienstort einen weiteren Haushalt. Vom Arbeitgeber erhielt er ua Tages- und Nächtigungsgelder als Trennungsgebühren steuerfrei ausbezahlt. Er machte für das Streitjahr die durch die doppelte Haushaltsführung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: EStG 1988 §26 Z4;RGV 1955 §34;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 26 Z 4 EStG 1988 kann nicht die Bedeutung beigelegt werden, es seien solche Lohnbestandteile steuerlich nicht zu erfassen, die als Vergütungen für den Verpflegungsmehraufwand für Zeiträume ausbezahlt werden, an denen sich der Arbeitnehmer an seinem ständigen Wohnort (Fami... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: EStG 1988 §26 Z4;RGV 1955 §34;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 26 Z 4 EStG 1988 kann nicht die Bedeutung beigelegt werden, es seien solche Lohnbestandteile steuerlich nicht zu erfassen, die als Vergütungen für den Verpflegungsmehraufwand für Zeiträume ausbezahlt werden, an denen sich der Arbeitnehmer an seinem ständigen Wohnort (Fami... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Das Finanzamt für Körperschaften setzte die Steuermeßbeträge nach der Lohnsumme mit Lohnsummensteuermeßbescheiden für die Gemeinde S über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 1,923.785,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 2,184.346,--, für das Jahr 1991 in der Höhe von S 2,346.060,-- und für das Jahr 1992 in der Höhe von S 2,661.663,-- sowie für die Gemeinde W über deren Anträge für das Jahr 1989 in der Höhe von S 649.005,--, für das Jahr 1990 in der Höhe von S 656.494... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26;EStG 1988 §3;GewStG §26 Abs2 idF 1988/403; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/17/0410
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/17/0411 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: § 26 EStG 1988 regelt Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen. Es han... mehr lesen...
Mit HAFTUNGSBESCHEID vom 6. Juli 1992 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum betreffende lohnabhängige Abgaben in Anspruch; und zwar gemäß § 82 EStG als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der von Arbeitslöhnen zu entrichtenden LOHNSTEUER in Höhe von S 1,072.285,--, nämlich für Abfuhrdifferenzen von S 14.037,-- und für Fehlberechnungen von S 1,058.248,-- (letztere betreffend Trennungs- und Nächtigungsgelder von S 912.173,--, Fahrtkosten von S 139.663,... mehr lesen...