Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vorauszahlung an Einkommensteuer für 1994 - Steht schon das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot der Liegenschaft des ASt Vollstreckungsanträgen des Abgabengläubigers zur Durchsetzung der strittigen Abgabenschuld entgegen (der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehende ... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1986 im Fleischhauereibetrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergab sich nach Ansicht des Prüfers unter anderem eine Nachforderung an Lohnsteuer in Höhe von insgesamt S 1.988,70, weil ab "7/86" Barzuschüsse zur Reinigung der Arbeitskleidung "an die Fleischergesellen ausbezahlt (110,-- mtl.)" worden seien, ohne diese der Lohnsteuer zu unterwerfen. § 26 Abs. 1 Z. 1 EStG 1972 umfasse nicht die Hingab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0179 3
(Dies bedeutet jedoch nicht, daß dieser sodann grundsätzlich
steuerpflichtige Arbeitslohn nicht nach anderen Bestimmungen
des EStG 1972, zB § 68, einer begünstigten steuerlichen
Behandlung unterliegen kann). Stammrechtssatz Wenn e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat drei ihrer Arbeitnehmer einen firmeneigenen Pkw für Fahrten zwischen deren Wohnsitz und der Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Mit einem Massenbeförderungsmittel wäre den Arbeitnehmern die pünktliche Erreichung der Arbeitsstätte nicht möglich gewesen. Die Verwendung des Fahrzeuges durch die Arbeitnehmer erfolgte in der Weise, daß einer stets als Lenker auftrat und den einen oder den anderen oder beide Kollegen mit dem Firmenauto auf der Fahrt mitnahm. ... mehr lesen...
Anläßlich des Beginns ihrer nichtselbständigen Tätigkeit als Außendienstmitarbeiterin bei einer Versicherungsanstalt richtete die Beschwerdeführerin einen 12 m2 großen Raum in ihrem Wohnhaus als Büro ein. Als Werbungskosten aus ihrer nichtselbständigen Tätigkeit machte sie im Rahmen des Jahresausgleichsantrages für das Kalenderjahr 1988 u.a. die AfA für diesen Büroraum (S 3.000,--), dessen Einrichtungsgegenstände (S 1.500,--) sowie die Heizung und Beleuchtung (S 2.400,--) geltend. Wei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat drei ihrer Arbeitnehmer einen firmeneigenen Pkw für Fahrten zwischen deren Wohnsitz und der Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Mit einem Massenbeförderungsmittel wäre den Arbeitnehmern die pünktliche Erreichung der Arbeitsstätte nicht möglich gewesen. Die Verwendung des Fahrzeuges durch die Arbeitnehmer erfolgte in der Weise, daß einer stets als Lenker auftrat und den einen oder den anderen oder beide Kollegen mit dem Firmenauto auf der Fahrt mitnahm. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Kein Arbeitslohn iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas überläßt, was im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist. Darin liegt nämlich kein Vorteil für den Arbeitnehmer. Ein solcher Fall läge bei Überl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern läßt. Hievon kann jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Arbeitgeber drei Arbeitnehmern einen Pers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Die Zurverfügungstellung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer allein für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet einen Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis und führt daher zu Einkünften aus nichtselbständiger Arb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen nicht ersetzt oder Arbeitsmittel (so auch ein Arbeitszimmer) nicht zur Verfügung stellt (und die
Gründe: hiefür), sind für die Beurteilung der Frage, ob diese als Werbungskosten zu b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Kein Arbeitslohn iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas überläßt, was im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist. Darin liegt nämlich kein Vorteil für den Arbeitnehmer. Ein solcher Fall läge bei Überl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern läßt. Hievon kann jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Arbeitgeber drei Arbeitnehmern einen Pers... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Die Zurverfügungstellung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer allein für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet einen Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis und führt daher zu Einkünften aus nichtselbständiger Arb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund seiner Tätigkeit als angestellter Versicherungsvertreter. Im Zusammenhang mit diesen Einkünften machte er Werbungskosten für Dienstreisen geltend, und zwar Kilometergelder und Tagesgelder im Ausmaß der sich aus § 26 Z. 4 EStG 1972 bzw. 1988 ergebenden Höhe. Er ging dabei davon aus, daß sein Dienstort mit seiner Wohnung übereinstimme und nicht mit der Geschäftsstelle seines Dienstgeber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf Grund seiner Tätigkeit als angestellter Versicherungsvertreter. Im Zusammenhang mit diesen Einkünften machte er Werbungskosten für Dienstreisen geltend, und zwar Kilometergelder und Tagesgelder im Ausmaß der sich aus § 26 Z. 4 EStG 1972 bzw. 1988 ergebenden Höhe. Er ging dabei davon aus, daß sein Dienstort mit seiner Wohnung übereinstimme und nicht mit der Geschäftsstelle seines Dienstgeber... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z4;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige zwei Arbeitsstätten, davon eine in seiner Wohnung, so wird dadurch eine Fahrt zwischen der Wohnung und der anderen Arbeitsstätte nicht zur Dienstfahrt (Hinweis: Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 95 zu § 16; E 21.5.1969, 911/68, VwSlg 3915 F/1969). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z4;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Entbehren Reiserechnungen jener Inhalte, die notwendig sind, um sie für die Abgabenbehörde nachprüfbar zu machen, so ist diese berechtigt und verpflichtet, die Kilometerleistung zu schätzen und auch jene Reisebewegungen durch Schätzung zu ermit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z4;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige zwei Arbeitsstätten, davon eine in seiner Wohnung, so wird dadurch eine Fahrt zwischen der Wohnung und der anderen Arbeitsstätte nicht zur Dienstfahrt (Hinweis: Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 95 zu § 16; E 21.5.1969, 911/68, VwSlg 3915 F/1969). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z4;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Entbehren Reiserechnungen jener Inhalte, die notwendig sind, um sie für die Abgabenbehörde nachprüfbar zu machen, so ist diese berechtigt und verpflichtet, die Kilometerleistung zu schätzen und auch jene Reisebewegungen durch Schätzung zu ermit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Berufsoffizier des österreichischen Bundesheeres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für das Jahr 1987 machte er im Rahmen seines Antrages auf Jahresausgleich u.a. Reisekosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1972 als Werbungskosten geltend. Die Gesamtsumme dieser Werbungskosten betrug laut einer dem Jahresausgleichsantrag angeschlossenen Aufstellung S 11.860,50 (Differenzbeträge zu den Sätzen des § 26 Z. 7 EStG 1972). Die Reisebewegungen umfaßt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/14/0031 3 Stammrechtssatz Die Reisekostenpauschalierung gem § 4 Abs 5 EStG 1972 beruht auf den gleichen Überlegungen wie jene gem § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 (Hinweis E 15.3.1978, 2797/77). Auch die die Höhe des Aufwandes pauschalierende Regelung des § 4 A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 litb;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0066 E 17. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Dienstnehmer der Casino Austria AG und gelangte in diesem Jahr als Croupier wie folgt zum Einsatz: vom 1. Jänner bis 31. März in Seefeld vom 1. April bis 30. Juni in Wien vom 1. Juli bis 15. September in Velden vom 16. September bis 24. Dezember in Wien und vom 25. Dezember bis 31. Dezember in Seefeld. Im Zuge des Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr beantragte der Beschwerdeführer unter anderem, Aufwendungen in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Dienstnehmer der Casino Austria AG und gelangte in diesem Jahr als Croupier wie folgt zum Einsatz: vom 1. Jänner bis 31. März in Seefeld vom 1. April bis 30. Juni in Wien vom 1. Juli bis 15. September in Velden vom 16. September bis 24. Dezember in Wien und vom 25. Dezember bis 31. Dezember in Seefeld. Im Zuge des Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr beantragte der Beschwerdeführer unter anderem, Aufwendungen in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 Stammrechtssatz Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 2 Stammrechtssatz Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegun... mehr lesen...