Die Beschwerdeführerin beschäftigte in der Zeit vom 1. April 1986 bis 30. Juni 1990 den in F wohnhaften Dienstnehmer H (in der Folge: Dienstnehmer) als Projektleiter für die Errichtung der Textilschule in D. Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1985 bis zum 30. Juni 1990 stellte der Prüfer fest, daß die Beschwerdeführerin eine dem Dienstnehmer für dessen Fahrten zwischen der Baustelle in D und ihrem Sitz (Büro) in B gewährte monatliche Pauschalfahrtkostenve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt oder so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, daß ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Daß bei Dienstreisen der Reisezweck stets die Bauaufsicht des Dienstnehmers über das von ihm geleitete Projekt gewesen sein soll, beseitigt nicht die den Aufzeichnungen insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von Privatfahrten anhaftenden Mängel. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Mit der Übernahme von Kosten für eine Reise, die nicht die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Reisekosten als Betriebsausgabe bzw Werbungskosten erfüllt, werden Kosten der privaten Lebensführung getragen und somit "geldwerte Vorteile" iSd § 15 Abs 1 EStG 1972 zugewendet. European C... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §26;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Für alle in § 26 EStG 1972 angeführten Arbeitgeberleistungen gilt der Grundsatz, daß darüber einzeln abgerechnet werden muß (Hinweis E 16.1.1985, 83/13/0227). Daraus folgt, daß jedenfalls der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise dem Grunde nach durch entsprechende Belege zu erbringen ist. Vom Arbeitgebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Daß bei Dienstreisen der Reisezweck stets die Bauaufsicht des Dienstnehmers über das von ihm geleitete Projekt gewesen sein soll, beseitigt nicht die den Aufzeichnungen insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von Privatfahrten anhaftenden Mängel. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §26;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Für alle in § 26 EStG 1972 angeführten Arbeitgeberleistungen gilt der Grundsatz, daß darüber einzeln abgerechnet werden muß (Hinweis E 16.1.1985, 83/13/0227). Daraus folgt, daß jedenfalls der Nachweis jeder einzelnen Dienstreise dem Grunde nach durch entsprechende Belege zu erbringen ist. Vom Arbeitgebe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Jänner 1990 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die beschwerdeführende Partei als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für die in der dem Bescheid angeschlossenen Beitragsrechnung namentlich angeführten Versicherten und die dort näher bezeichneten Zeiträume (Jänner 1987 bis Oktober 1989) allgemeine Beiträge und Sonderbeiträge unter Berücksichtigung eines Rückverrechnungsbetrages in der Gesamthöhe von S 140.753,80 zu entrichten. In der Begründu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1990 stellte die Beschwerdeführerin fest, daß der an den Dienstnehmer P für Fahrten vom Dienstort zum Wohnort und zurück vom Dienstgeber (Dr. M) kostenlos zur Verfügung gestellte PKW als Sachbezug gemäß § 50 ASVG und somit gemäß § 49 Abs. 1 ASVG als Entgelt entsprechend der Sachbezugsbewertung der Finanzlandesdirektion anzusehen sei. Eine Ausnahme vom beitragspflichtigen Entgelt gemäß § 49 Abs. 3 Z. 20 ASVG bestehe nicht. Gegen diesen Bescheid erhob der Mitbe... mehr lesen...
Strittig ist im Beschwerdefall nur, ob dem Beschwerdeführer für Aufwendungen für eine Berufsausbildung seiner Kinder außerhalb des Wohnortes die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gebührt. Der Beschwerdeführer begehrte die Zuerkennung dieses Pauschbetrages, weil die Kinder das von der Wohnung des Beschwerdeführers 27,3 Kilometer entfernte Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium besuchten; und zwar 1989 zwei Töchter (2. und 3. Klasse bzw. 1. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1990 stellte die Beschwerdeführerin fest, daß der an den Dienstnehmer P für Fahrten vom Dienstort zum Wohnort und zurück vom Dienstgeber (Dr. M) kostenlos zur Verfügung gestellte PKW als Sachbezug gemäß § 50 ASVG und somit gemäß § 49 Abs. 1 ASVG als Entgelt entsprechend der Sachbezugsbewertung der Finanzlandesdirektion anzusehen sei. Eine Ausnahme vom beitragspflichtigen Entgelt gemäß § 49 Abs. 3 Z. 20 ASVG bestehe nicht. Gegen diesen Bescheid erhob der Mitbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 (Die rund neunmonatige Kursteilnahme eines Gendarmeriebeamten aus Oberösterreich in Mödling führt zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit, weshalb eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z1 litb;ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26;
Rechtssatz: Werden Reisekostenentschädigungen (Tagesgelder und Nächtigungsgelder) über die kollektivvertraglichen Sätze hinaus, allerdings nicht "aufgrund von Normen der kollektiven Rechtsgestaltung" iSd § 49 Abs 3 Z 1 zweiter Satz lit b ASVG gewährt, ko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z20;ASVG §50;EStG 1988 §26 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar sind die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Befreiungstatbestände einer gesonderten Überprüfung zu unterziehen, doch ist eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragende ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die Rechtslage des § 34 Abs 8 EStG 1988 ist nicht anders als jene bei der Pauschalierung von Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 9 in Verbindung mit § 26 Z 7 EStG 1972 (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0182; E 28.3.1990, 89/13/0183). In beiden Fällen müssen Aufwendungen zumindest dem Grunde nach nicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die Qualifizierung eines Lehrganges als Berufsfortbildung erlaubt es, das Vorliegen von Werbungskosten grundsätzlich in Erwägung zu ziehen (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140136.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 (Die rund neunmonatige Kursteilnahme eines Gendarmeriebeamten aus Oberösterreich in Mödling führt zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit, weshalb eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44 Abs1;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3 Z20;ASVG §50;EStG 1988 §26 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar sind die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Befreiungstatbestände einer gesonderten Überprüfung zu unterziehen, doch ist eine dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragende ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die Qualifizierung eines Lehrganges als Berufsfortbildung erlaubt es, das Vorliegen von Werbungskosten grundsätzlich in Erwägung zu ziehen (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140136.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Wirtschaftstreuhänder-Berufsanwärter und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem erklärte er Einkünfte aus Kapitalvermögen. In seiner Einkommensteuererklärung machte er zu den erstgenannten Einkünften u.a. Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung, für Heimfahrten sowie für Fortbildung (darunter Verpflegungsmehraufwand anläßlich auswärtiger Kursbesuche) geltend. Das Finanzamt anerkannte von den geltend ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Wirtschaftstreuhänder-Berufsanwärter und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem erklärte er Einkünfte aus Kapitalvermögen. In seiner Einkommensteuererklärung machte er zu den erstgenannten Einkünften u.a. Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung, für Heimfahrten sowie für Fortbildung (darunter Verpflegungsmehraufwand anläßlich auswärtiger Kursbesuche) geltend. Das Finanzamt anerkannte von den geltend ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Zu den Werbungskosten zählen gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlaßten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 87/14/0149 3
(hier ist EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Hält sich ein StPfl aus beruflichen Gründen einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort auf, so kann nicht mehr vom Vorlie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Zu den Werbungskosten zählen gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Reisekosten bei ausschließlich beruflich veranlaßten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 87/14/0149 3
(hier ist EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Hält sich ein StPfl aus beruflichen Gründen einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort auf, so kann nicht mehr vom Vorlie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als (damaliger) Universitätsassistent auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte setzten sich in den Jahren 1983 bis 1985 aus Einkünften als Lehrbeauftragter für Mathematik in Österreich und aus Einkünften als Visiting Assistent Professor an der Purdue University (USA) zusammen. Im Jahre 1986 bezog der Beschwerdeführer an selbständigen Einkünften nur solche als Lehrbeauftragt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs4;GehG 1956 §21;RGV 1955 §25;
Rechtssatz: Den Aufwendungen für einen beruflich veranlaßten zweiten Haushalt an einem Ort, der sich als Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt (hier viersemestriger Aufenthalt als Gastprofessor in den USA), kann man... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 Stammrechtssatz Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigke... mehr lesen...