Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/13/0183 1 Stammrechtssatz Das Nächtigungsgebot des § 26 Z 7 lit b EStG 1972 umfaßt nicht die Kosten eines Frühstücks. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140182.X02 Im RIS seit 11... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §62; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 91/14/0094 1 Stammrechtssatz Auch der Umstand, daß Strafen über Kraftfahrer verhängt werden, obwohl diese keine Verschulden traf, ändert nichts daran, daß mit der Bezahlung der Geldstrafe nicht im Sinn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Reise in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG und Dienstreise in § 26 Z 7 EStG 1972 zur Entfernungsregel (20 - 25 km vom Betriebsort) für den Begriff der Reise und zur Mitwirkungspflicht (Behaup... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0066 E 17. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arbeitnehmer jedweden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Gerade im Hinblick auf die zeitgemäßen Beförderungsmittel ist nach wie vor davon auszugehen, daß einem Steuerpflichtigen, der im örtlichen Nahbereich des Betriebes (des Dienstortes) Verrichtungen durchführt, im allgemeinen kein Verpflegungsaufwand erwächst. Werden daher keine außergewöhnlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0183 E 28. März 1990 RS 2 Stammrechtssatz § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bietet die Möglichkeit pauschaler Berücksichtigung von Reisekosten. Aus der Bedachtnahme auf die "im § 26 Z 7 EStG 1972 angeführten Sätze" ergibt sich, daß jene Aufwendungen, für die Nächtigungsgelder vorgesehen sind (... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß Strafen über Kraftfahrer verhängt werden, obwohl diese keine Verschulden traf, ändert nichts daran, daß mit der Bezahlung der Geldstrafe nicht im Sinne des § 26 Z 3 EStG 1972 durch den Arbeitnehmer Beträge für den Arbeitgeber ausgegeben oder Auslagen für diesen ersetzt werden; die Verbindlichkeit aus der Bestrafung trifft nämlich den jeweiligen Arbeitnehmer und nicht den Arbeitgeber. Dies gilt auch dann, wenn die Bestrafung ohne Verschulden des Kraftfahrer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;StGG Art2;
Rechtssatz: Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1982 sowohl als selbständiger Sachverständiger als auch als Angestellter der W.S. GmbH tätig; diese GmbH besitzt keine gewerberechtliche Befugnis zur Autovermietung. In der Einnahmen-Ausgabenrechnung für seine Sachverständigentätigkeit machte der Beschwerdeführer unter anderem einen "Kfz-Kostenanteil" von S 100.749,99 als Ausgabe geltend. Es handle sich um ein Fahrzeug der W.S. GmbH, in deren Buchhaltung die anfallenden Kosten erfaßt seien. Mit dem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20a Abs8;EStG 1972 §26 Z7 lita;
Rechtssatz: AusfzF, wann Aufwendungen eines AbgPfl nicht mit einem Anteil der tatsächlichen Kosten, sondern mit den sich aus § 26 Z 1 7 lit a EStG 1972 ergebenden Kilometergeldern als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140017.X... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezog im Jahre 1985 neben anderen Einkünften auch solche aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer einer inländischen Bank. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für 1985 machte er für einen dienstlichen Aufenthalt in England, für den er von seinem Arbeitgeber nur das laufende Gehalt ohne Tagesdiäten ("sowie eine Wohnung in London") erhalten habe, die entsprechenden Tagesgelder als Werbungskosten geltend (227 Tagesdiäten zu S 507,--). Die Ehefrau sei in Ös... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Ort... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Den Aufwendungen für einen beruflich veranlaßten zweiten Haushalt an einem Ort, der sich als Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, kann mangels einer Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 nicht mit den Sätzen des § 26 Z 7 EStG 1972 Rechnung getragen werden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der alleine die Annahme v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Laut dem Beschwerdevorbringen hat die Beschwerdeführerin bei ihr beschäftigten Kraftfahrern Geldstrafen bezahlt, die über die Kraftfahrer teilweise wegen Überladung und Fahrzeitüberschreitung im Ausland verhängt worden waren, weil diese gegen das deutsche Kraftfahrzeuggesetz bzw. die Straßenverkehrsordnung verstoßen hatten. Auf Grund einer Lohnsteuerprüfung bezog das Finanzamt diese Ersätze in den steuerpflichtigen Arbeitslohn ein, verneinte die Anwendbarkeit des § 26 Z. 3 EStG 19... mehr lesen...
Index: DE-40 Verwaltungsverfahren DeutschlandDE-90 Straßenverkehrsrecht Kraftfahrrecht Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;OWiG-D 1968 §56;OWiG-D 1968 §57;OWiG-D 1968 §7;StraßenverkehrsG-D §24;StVZO-D §34;StVZO-D §69a;VStG §13;VwRallg;
Rechtssatz: Ersatz der über den Arbeitnehmer (Kraftfahrer) wegen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Die Verrechnung von Zuschlägen (für die Beförderung anderer Personen oder von Gepäck sowie Tätigkeiten im Gelände) ist in § 26 Z 7 EStG 1972 nicht vorgesehen. Auch auf die Höhe der dem AbgPfl im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von seinem ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Vertragsbedienstete in einem öffentlichen Dienstverhältnis und unterrichtet in dieser Eigenschaft als Lehrerin an einer Berufsschule in Salzburg. Laut Dienstvertrag bestand für sie die Verpflichtung, "in angemessener Zeit die Lehramtsprüfung für Berufsschulen abzulegen". Dieser Verpflichtung entsprach die Beschwerdeführerin, indem sie von 15. September 1986 bis Juli 1987 die berufspädagogische Akademie in Linz besuchte und anschließend die Lehramtsprüf... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, in welcher Höhe Kosten, die der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der Ablegung der Lehramtsprüfung erwachsen sind, als abzugsfähige Kosten der Berufsfortbildung (Werbungskosten gemäß § 16 EStG) anzusehen sind. Der Beschwerdefall entspricht in allen entscheidungswesentlichen Belangen dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag unter Zl. 87/14/0149 entschiedenen. Aus den in diesem Erkenntnis genannten Gründen, die gleicherma... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn die Behörde die Kraftfahrzeugkosten (anders als die Abgabenbehörde erster Instanz) nicht als Werbungskosten anerkennt, ohne dem abgabepflichtigen Arbeitnehmer zu der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Aufwendungen, die ein Vertragslehrer an einer Landesberufsschule im Zusammenhang mit dem Besuch eines Vorbereitungslehrganges für die Lehramtsprüfung tätigt, stellen grundsätzlich Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1972 dar (Hinweis E 3.4.1990, 89/14/0276). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Hält sich ein StPfl aus beruflichen Gründen einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort auf, so kann nicht mehr vom Vorliegen einer Reise mit der für sie typischen Reisebewegung gesprochen werden. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß der pauschalen T... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt die Lieferung, Montage und Wartung von Aufzugsanlagen. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß mehreren Arbeitnehmern (Monteuren) die durch ihren privaten Telefonanschluß erwachsenen Kosten für Grundgebühr und eine Sprechstunde pro Monat von der Beschwerdeführerin ersetzt worden waren. Der Lohnsteuerprüfer beurteilte diese Ersatzleistungen, von denen bisher weder Lohnsteuer einbehalten noch Dienstgeberbeiträge entrichtet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Der Begriff "Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber" setzt voraus, daß der Arbeitnehmer für einen Aufwand in Vorlage tritt, der seiner Art nach unmittelbar der Aufwandssphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist. Das trifft auf die Kosten eines privaten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §25 Abs2;EStG 1972 §26; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien durch den Arbeitgeber führt stets dazu, daß es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn iSd § 25 EStG 1972 handelt, mögen sie auch für die im § 26 EStG 1972 angeführten Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeit... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin vorgenommenen Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1985 bis 31. Dezember 1987 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin an mehrere Dienstnehmer, die (nur) in deren Betonwerk beschäftigt waren, und von denen nicht angenommen werden konnte, daß sie Dienstreisen unternommen haben, sog. Bauzulagen steuerfrei ausgezahlt hatte. Daraufhin forderte das Finanzamt S 224.354,-- an Lohnsteuer nach, während der Dienstgeberbeitrag zum Ausglei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 186;
Rechtssatz: Da die Begünstigungen des § 68 Abs 2 EStG 1972 nur dann gewährt werden dürfen, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die mit einer außerordentlichen Erschwernis verbunden sind, und es unbeachtlich ist, ob den Arbeitgeber lo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1972 §26 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 186;
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitgeber Berufskleidung nicht in natura überläßt, sondern dem Arbeitnehmer Geldbeträge zur Anschaffung von Berufskleidung auszahlt, liegt beim Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn vor; er kann allenfalls die Anschaffungsk... mehr lesen...