RS Vwgh 1992/10/14 91/13/0110

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §5 Abs2;
EStG 1972 §26 Z7;
EStG 1972 §68 Abs2;

Rechtssatz

Bei § 5 Abs 2 AÜG handelt es sich um keine lohngestaltende Vorschrift iSd § 26 Z 7 EStG 1972, sondern um die Festlegung des Beschäftigungsortes iSd ASVG zur Bestimmung der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse. § 5 Abs 2 AÜG enthält auch keine Regelung des Begriffes Dienstreise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130110.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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